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Bootsversicherung Ohne Hurrikan- & Zyklonausschluss aus Österreich
Sturmsaison, ab Österreich
Vier Monate im Jahr, in denen andere Policen aussetzen.
Wer aus Österreich in die Karibik oder den Indischen Ozean fährt, stößt in fast jeder Police auf dieselbe Konstruktion: eine Sperrzeit, ausformuliert in Datum und Koordinaten. Wir führen keine.
Auf einen Blick
Keine Hurrikan- oder Zyklonklausel, kein gesperrter Monat
Keine Verlegungs-, Krananhebe- oder Unterbringungsauflage
Kein erhöhter Selbstbehalt in der Sturmsaison
Elf Prozent Versicherungssteuer bei österreichischem Liegeplatz
Wissenswertes
Bootsversicherung für Ohne Hurrikan- & Zyklonausschluss, was österreichische Eigner wissen sollten
Typische Sperrzeiten am Markt laufen vom 1. Juni bis 30. November zwischen zehn und 37 Grad Nord und vom 1. November bis 1. Mai zwischen zehn und 30 Grad Süd. Innerhalb dieser Fenster ist der Schaden durch einen benannten tropischen Sturm entweder ganz ausgeschlossen oder nur gedeckt, wenn eine Reihe von Auflagen erfüllt ist.
Diese Auflagen sind Arbeit, nicht Kleingedrucktes: Mast legen und einlagern, Segel und Persenninge abnehmen, Fallen absetzen, Beiboot und Rettungsinsel an Land, verdreifachte und gekreuzte Festmacher, vier große Fender je Seite. Und die Schwelle liegt niedriger als gedacht, oft schon bei der Namensvergabe durch das National Hurricane Center, also ab etwa 63 Kilometern pro Stunde.
Bei uns entfällt das vollständig. Was bleibt, ist die übliche Sorgfaltspflicht, dieselbe wie im Januar: Das Boot ist ordentlich gesichert, und bei angekündigtem Sturm läuft niemand aus. Mehr verlangen wir nicht, und weniger auch nicht.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich das Boot aus der Hurrikanzone bringen?
Für Eigner in Österreich gilt: Für Ohne Hurrikan- & Zyklonausschluss gilt: Bei uns nicht. Eine Verlegungs-, Krananhebe- oder Unterbringungsauflage kennen wir nicht. Am Markt ist genau das der Regelfall.
Ab welcher Windstärke greift so eine Klausel bei anderen?
Für Eigner in Österreich gilt: Für Ohne Hurrikan- & Zyklonausschluss gilt: Meist schon, sobald ein Sturm einen Namen bekommt, also ab rund 63 km/h. Nur ein Anbieter im Vergleich setzt erst bei Orkanstärke an, also bei 118 km/h.
Gilt trotzdem eine Sorgfaltspflicht?
Für Eigner in Österreich gilt: Ja, auch für Ohne Hurrikan- & Zyklonausschluss: die allgemeine. Das Boot muss ordentlich gesichert sein, und wer bei ausgegebener Sturmwarnung ausläuft, diskutiert über grobe Fahrlässigkeit. Das gilt aber unabhängig von der Jahreszeit.
Passender Schutz
Weitere Fahrtgebiete
Eine Linie, zwei Rechtslagen
Das Fahrtgebiet ist keine Empfehlung
Die Polizze gilt nur im vereinbarten Gebiet „Ohne Hurrikan- & Zyklonausschluss“, außerhalb besteht kein Schutz. Klären Sie vor dem Ablegen, ob es zur Nutzung passt und was eine kurzfristige Erweiterung kostet.
Reviergrenze prüfen
In 5 Minuten versichert.
Im Online-Rechner das Fahrtgebiet „Ohne Hurrikan- & Zyklonausschluss“ wählen, Polizze am selben Tag erhalten, oder rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.
Vor dem Revierwechsel klären, wo die Polizze endet,
für „Ohne Hurrikan- & Zyklonausschluss“ wie für jedes andere Gebiet.
Das gilt für jede Police, nicht nur für unsere.
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