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Bootsversicherung Ohne Hurrikan- & Zyklonausschluss

Sturmsaison, ab Österreich

Vier Monate im Jahr, in denen andere Policen aussetzen.

Wer aus Österreich in die Karibik oder den Indischen Ozean fährt, stößt in fast jeder Police auf dieselbe Konstruktion: eine Sperrzeit, ausformuliert in Datum und Koordinaten. Wir führen keine.

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Auf einen Blick

Keine Hurrikan- oder Zyklonklausel, kein gesperrter Monat

Keine Verlegungs-, Krananhebe- oder Unterbringungsauflage

Kein erhöhter Selbstbehalt in der Sturmsaison

Elf Prozent Versicherungssteuer bei österreichischem Liegeplatz

Wissenswertes

Bootsversicherung für Ohne Hurrikan- & Zyklonausschluss, was österreichische Eigner wissen sollten

Typische Sperrzeiten am Markt laufen vom 1. Juni bis 30. November zwischen zehn und 37 Grad Nord und vom 1. November bis 1. Mai zwischen zehn und 30 Grad Süd. Innerhalb dieser Fenster ist der Schaden durch einen benannten tropischen Sturm entweder ganz ausgeschlossen oder nur gedeckt, wenn eine Reihe von Auflagen erfüllt ist.

Diese Auflagen sind Arbeit, nicht Kleingedrucktes: Mast legen und einlagern, Segel und Persenninge abnehmen, Fallen absetzen, Beiboot und Rettungsinsel an Land, verdreifachte und gekreuzte Festmacher, vier große Fender je Seite. Und die Schwelle liegt niedriger als gedacht, oft schon bei der Namensvergabe durch das National Hurricane Center, also ab etwa 63 Kilometern pro Stunde.

Bei uns entfällt das vollständig. Was bleibt, ist die übliche Sorgfaltspflicht, dieselbe wie im Januar: Das Boot ist ordentlich gesichert, und bei angekündigtem Sturm läuft niemand aus. Mehr verlangen wir nicht, und weniger auch nicht.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich das Boot aus der Hurrikanzone bringen?

Bei uns nicht. Eine Verlegungs-, Krananhebe- oder Unterbringungsauflage kennen wir nicht. Am Markt ist genau das der Regelfall.

Ab welcher Windstärke greift so eine Klausel bei anderen?

Meist schon, sobald ein Sturm einen Namen bekommt, also ab rund 63 km/h. Nur ein Anbieter im Vergleich setzt erst bei Orkanstärke an, also bei 118 km/h.

Gilt trotzdem eine Sorgfaltspflicht?

Ja, die allgemeine. Das Boot muss ordentlich gesichert sein, und wer bei ausgegebener Sturmwarnung ausläuft, diskutiert über grobe Fahrlässigkeit. Das gilt aber unabhängig von der Jahreszeit.

Passender Schutz

Haftpflicht

Die Basis: Schäden an Dritten, weltweit, mit elf Prozent Versicherungssteuer.

Kasko

Teil- oder Vollkasko zum Neuwert mit fester Taxe.

Unfall und Rechtsschutz

Für Skipper und Crew, weltweit, rund um die Uhr.

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Eine Linie, zwei Rechtslagen

Das Fahrtgebiet ist keine Empfehlung

Es ist eine Grenze: Außerhalb besteht kein Schutz. Prüfen Sie, ob das vereinbarte Gebiet zu Ihrer tatsächlichen Nutzung passt, und was eine kurzfristige Erweiterung kostet, bevor Sie ablegen.

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Seekarte im Makro, eine Reviergrenze scharf gezeichnet
Reviergrenze auf der Karte, auf dem Wasser ist sie nicht markiert.

In 5 Minuten versichert.

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Wer sein Revier wechselt, sollte vorher wissen, wo die Police endet. Das gilt für jede Police, nicht nur für unsere.

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Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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