Police hochladen
Ihre Police im Vergleich, Punkt für Punkt
Laden Sie Ihren Versicherungsschein und das Bedingungswerk hoch. Wir lesen die Unterlagen und stellen ihnen dieselben Fragen, mit denen wir den Markt erhoben haben. Jedes Urteil trägt seine Fundstelle aus Ihrem Dokument, oder es bleibt offen.
Police und Bedingungen hierher ziehen
Versicherungsschein, Bedingungswerk, bei Bedarf der Nachtrag. PDF oder Foto.
Lieber sprechen? 03375 / 29 12 77
Das Hochladen ist gerade nicht möglich. Die Gegenüberstellung unten können Sie trotzdem lesen, sie zeigt, woran wir eine Police messen. Wenn Sie Ihren Vertrag durchgehen wollen, rufen Sie an, 03375 / 29 12 77, oder gehen Sie die Fragen selbst durch.
Alles analysiert
Die Gegenüberstellung
Solange nichts hochgeladen ist, steht rechts unsere eigene Deckung und links bleibt es leer. Ohne Ihr Dokument könnten wir nur raten, was in Ihrem Vertrag steht.
| Merkmal | Ihre Police | Bei NAMMERT |
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| Zugang | ||
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Uneingeschränktes weltweites Fahrtgebiet
Der Kernpunkt jeder Langfahrt: Endet das Revier an einer Grenze, endet der Schutz. |
Noch nichts hochgeladen | Ja, „weltweit" ist eines der wählbaren Fahrtgebiete, dazu 6 Wochen Erweiterung je Versicherungsjahr über das vereinbarte Gebiet hinaus. Eine Auflage gibt es: Ab 300 Seemeilen Standortänderung ist das digitale NAMMERT-Logbuch zu führen, und tritt der Schaden außerhalb des gemeldeten Standortes ein, dürfen wir die Entschädigung um bis zu 50 % kürzen |
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Tage bis zum Angebot
Wer im Frühjahr ablegen will, kann nicht wochenlang auf ein Angebot warten. |
Noch nichts hochgeladen | Preisangabe im Online-Rechner sofort; das gezeichnete Langfahrtangebot folgt individuell |
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Online-Berechnung mit Preisangabe
Ohne Preis am Bildschirm bleibt jeder Vergleich eine Verhandlung. |
Noch nichts hochgeladen | Ja |
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Nötige Unterlagen
Vor dem ersten Angebot wird oft ein halbes Archiv verlangt. |
Noch nichts hochgeladen | Keine, bei Bedarf Fotos oder Wertgutachten |
| Hurrikan | ||
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Mitversicherung der Hurrikansaison
Der teuerste Ausschluss der Langfahrt. Auflagen entscheiden im Schadenfall über Kürzung oder Nichtzahlung. |
Noch nichts hochgeladen | Ja, keine weiteren Maßnahmen erforderlich |
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Definierte Sperrzeit
Eine Saisondefinition ist eine Zeit, in der man nicht dort sein darf, wo man ist. |
Noch nichts hochgeladen | Keine |
| Kasko | ||
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Bergungskosten
Bergung, Hebung und Wrackentsorgung werden schnell sechsstellig, die Behörde ordnet sie an. |
Noch nichts hochgeladen | 2,5 Mio. € im Premium (Basis-Plus 1 Mio. €, Basis bis zur Versicherungssumme), und nur, wenn ein Staat oder die zuständige Behörde die Bergung, Wrackbeseitigung oder Entsorgung veranlasst oder angeordnet hat |
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Boote älter als 25 Jahre versicherbar
Die klassische Fahrtenyacht ist selten neu. Viele Konzepte zeichnen sie nur mit Auflagen, oder nehmen dafür das Rigg heraus. |
Noch nichts hochgeladen | Ja |
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Kosten erfolgloser Aufwendungen
Wer sein Boot vor dem Schaden retten will und dabei Geld ausgibt, bleibt sonst darauf sitzen, auch wenn der Versuch scheitert. |
Noch nichts hochgeladen | Unbegrenzt |
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Einhandsegeln mitversichert
Auf langen Etappen schläft die Crew. Wer Einhand ausschließt, schließt die halbe Langfahrt aus. |
Noch nichts hochgeladen | Ja |
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Einhandsegeln auch im zugekauften Übersee-Gebiet
Ein Fahrtgebiet für Übersee wird einzeln zugekauft, und mit ihm können Klauseln kommen, die im Grundwerk nicht stehen. |
Noch nichts hochgeladen | Ja, dieselbe Deckung wie im Heimatrevier |
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Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit macht den Schaden nicht zum Ausschluss, sie erlaubt dem Versicherer, die Leistung nach § 81 VVG entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen, bis auf null. Auf einer Langfahrt liegt genau dort das Risiko: die veraltete Seekarte, das ungeprüfte Rigg, der zu früh angetretene Schlag vor einer angekündigten Front. Der Schaden selbst ist gedeckt, die Frage ist, wie viel davon ankommt. Deshalb sagt diese Zeile mehr über die Auszahlung aus als die Höhe der Versicherungssumme. |
Noch nichts hochgeladen | Verzicht auf die Kürzung bis zu einer Schadenhöhe von 50 % der Versicherungssumme, außer die Schadenursache liegt in Diebstahl, Alkohol- oder Drogenkonsum; darüber hinaus wird nach der Schwere gekürzt |
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Ersatzboot
Wenn die Yacht wochenlang in der Werft liegt, steht die Reise still. |
Noch nichts hochgeladen | Nein, weder die Kaskobedingungen noch die Assistance-Zusatzbedingungen sehen ein Ersatzboot vor. Organisiert werden Lagerung und Transport am Schadenort bis 1.500 € sowie die Rückführung, nicht die Anmietung |
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Hotelkosten bei unbewohnbarem Boot
Nach einem Brand oder Wassereinbruch braucht die Crew ein Dach. |
Noch nichts hochgeladen | 100 € je Person und Nacht, max. 3 Nächte und höchstens 1.500 € je Ereignis, bei Diebstahl, Totalschaden oder einer von einem Sachverständigen festgestellten Unbewohnbarkeit; die Heimreise kommt mit bis zu 1.500 € je Person und 5.000 € je Ereignis dazu |
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Rückführung in den Heimathafen
Wenn die Reise endet, muss das Boot noch zurück. |
Noch nichts hochgeladen | Bis 5.000 € je Ereignis, Transport in den Heimathafen, Voraussetzung ist, dass das Boot am Schadenort nicht binnen drei Wochen fahrbereit wird und die Reparatur nicht mehr kostet als ein gleichwertiges Gebrauchtboot. Ersatzskipper zusätzlich bis 100 € am Tag, max. 5.000 € |
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Wählbarer Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist keine Vorgabe, sondern Ihr Hebel: Wer bereit ist, kleine Schäden selbst zu tragen, senkt damit den Beitrag. Entscheidend ist deshalb nicht der niedrigste, sondern die Spanne, wie weit Sie nach oben und unten gehen dürfen. Die Zahl nennt die höchste wählbare Stufe. |
Noch nichts hochgeladen | Frei wählbar bis 10.000 €, er entfällt bei Beibooten, Trailern, persönlichen Effekten, Inspektionskosten nach Grundberührung, reinen Assistanceleistungen sowie bei Totalverlust und Einbruchdiebstahl und sinkt nach fünf schadenfreien Jahren um 50 % |
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Online-Schadenanzeige
Aus der Karibik ist ein Formular einfacher als ein Telefonat zur deutschen Bürozeit. |
Noch nichts hochgeladen | Ja |
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Unbemanntes Stillliegen an offener Küste
Auf Langfahrt bleibt das Boot manchmal allein zurück. |
Noch nichts hochgeladen | Ja |
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Piraterie
Auf einigen Routen keine theoretische Frage. |
Noch nichts hochgeladen | Nein, Piraterie ist keine der benannten Gefahren unserer Kasko; terroristische und politische Gewalthandlungen sind ausgeschlossen. Versichert bleiben Diebstahl, Einbruchdiebstahl und mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Personen |
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Orca-Schäden
Vor Gibraltar und Portugal seit Jahren ein reales Risiko am Ruder. |
Noch nichts hochgeladen | Ja, als Unfall im Sinne der Kollision mit einem schwimmenden Gegenstand |
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Maschinenschäden aus Material- und Bedienfehlern
Der Motor ist das teuerste Einzelteil an Bord. Die meisten Kaskowerke zahlen dort nur, wenn eine benannte Gefahr wie Brand oder Kollision den Schaden verursacht hat, der Lagerschaden nach einem Bedienfehler bleibt beim Eigner. |
Noch nichts hochgeladen | Als Maschinenanlagen-Zusatzdeckung zubuchbar, Hauptantrieb samt Getriebe, Welle und Propeller, Hilfsaggregate, Pumpen, Winschen, dazu Falschbetankung. Aber: Die Aggregate scheiden aus der Deckung aus, sobald sie älter als 10 Jahre sind, für das Beispielboot von 2001 ist der Baustein damit nicht verfügbar |
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Osmoseschäden
Die Blasenbildung im Unterwasserschiff wird erst beim Kranen sichtbar, und die Sanierung liegt im fünfstelligen Bereich. In Standardwerken ist sie fast immer ausgeschlossen. |
Noch nichts hochgeladen | Mitversichert, aber nur für Boote bis zu einem Alter von 48 Monaten, beim Beispielboot von 2001 greift die Deckung nicht |
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Persönliche Effekten an Bord
Elektronik, Sextant, Werkzeug, Kleidung, auf einer Langfahrt lebt der Hausrat an Bord. Die Grenze ist meist ein fester Betrag, kein Anteil am Bootswert. |
Noch nichts hochgeladen | 3 % der Versicherungssumme, mindestens 1.000 € und höchstens 6.000 €, ohne Selbstbehalt |
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Wartezeit bis zur Zahlung bei Diebstahl
Nach einem Diebstahl steht der Eigner ohne Boot da und zahlt weiter Liegeplatz und Kredit. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob gezahlt wird, sondern wann. |
Noch nichts hochgeladen | Keine Wartefrist in den Bedingungen, gezahlt wird nach Abschluss der Prüfung |
| Haftpflicht | ||
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Öffentlich-rechtliche Ansprüche über den USchadG-Fall hinaus
Ordnet eine Behörde etwas per Verwaltungsakt an, ist das kein privatrechtlicher Schadenersatzanspruch. Drei Werke holen davon per Sonderklausel die USchadG-Sanierung zurück: unseres, Schomacker und Trinity. Pantaenius und HKVA brauchen eine solche Klausel nicht, weil ihre Grundklausel die Verengung auf Ansprüche privatrechtlichen Inhalts gar nicht erst enthält. Preuss verengt die Grundklausel und hat keine Einschlussklausel. Alles jenseits des USchadG, etwa eine behördlich angeordnete Wrackbeseitigung ohne Umweltschaden, bleibt in den Werken mit dieser Verengung außen vor. |
Noch nichts hochgeladen | Teilweise, Sanierungspflichten nach dem USchadG sind über A-10.1 ausdrücklich mitversichert (mit den Ausschlüssen in A-10.4). Sonstige öffentlich-rechtliche Anordnungen erfasst die Grundklausel nicht, weil sie auf Ansprüche „privatrechtlichen Inhalts" beschränkt ist. |
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Höchste Deckungssumme
Bei einem schweren Personenschaden entscheidet diese Zahl über das Privatvermögen. |
Noch nichts hochgeladen | 50 Mio. €, bei Personenschäden ist die Entschädigungsleistung allerdings pauschal auf 25 Mio. € begrenzt, je entschädigungspflichtige Person auf 15 Mio. € |
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Gesamtleistung je Versicherungsjahr
Nach dem ersten Großschaden zählt, was für den zweiten übrig ist. |
Noch nichts hochgeladen | 100 Mio. €, das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme |
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Geltungsbereich
Die Haftpflicht muss dorthin reichen, wo das Boot fährt. |
Noch nichts hochgeladen | Weltweit |
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Entschädigung je einzelne Person
Häufig ist der Einzelfall deutlich unter der Gesamtsumme begrenzt. |
Noch nichts hochgeladen | 15 Mio. € |
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Mietsachschäden an Steganlagen
Der häufigste Haftpflichtschaden überhaupt: das Anlegemanöver. |
Noch nichts hochgeladen | 100 Mio. € je Versicherungsjahr, die Höchstersatzleistung je Schadenereignis entspricht der Versicherungssumme, die Jahresleistung dem Doppelten |
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Unbegrenzte Skipperhaftpflicht
Wer eine Charteryacht führt, haftet dafür, unabhängig von der eigenen Police. |
Noch nichts hochgeladen | Im Premium ohne Begrenzung von Motorleistung und Bootsgröße, dafür gilt sie nur in Europa und im gesamten Mittelmeer, nicht weltweit, ist auf 20 Mio. € begrenzt, wird subsidiär geleistet und deckt Schäden am gecharterten Boot selbst nicht. Im Basis-Plus zusätzlich auf die Größe des eigenen Bootes begrenzt, die Nutzung höchstens 30 Tage |
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Beiboot mitversichert
Das Dinghi ist unterwegs das eigentliche Alltagsfahrzeug. |
Noch nichts hochgeladen | Ja, im Premium ohne Leistungsbegrenzung, eigenständige Fahrten ohne Zusammenhang mit dem Mutterschiff bis zehn Seemeilen Abstand; im Basis-Plus nur bis 10 m² Segelfläche oder 30 PS |
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Gelegentliche Vermietung enthalten
Wer die Yacht zwischendurch verleiht, verliert anderswo den Schutz. |
Noch nichts hochgeladen | Ja, bis 30 Tage im Versicherungsjahr ohne Berufsbesatzung, häufigere oder gewerbliche Vermietung ist einschließbar, wenn sie beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist, dann subsidiär |
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Kautionsleistung
Im Ausland entscheidet die Kaution darüber, ob das Boot festgehalten wird. |
Noch nichts hochgeladen | 200.000 € bzw. Wert des Fahrzeugs, auch als Jahresgrenze, allerdings als kurzfristiges Darlehen, rückzahlbar nach Erstattung durch Dritte, spätestens einen Monat nach Auszahlung, und nur bei Beschlagnahme im Ausland |
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Forderungsausfalldeckung
Der umgekehrte Haftpflichtfall: Ein Dritter beschädigt Ihr Boot, ist aber nicht versichert oder zahlungsunfähig. Ohne diese Deckung bleibt der Schaden bei Ihnen, obwohl Sie ihn nicht verursacht haben. |
Noch nichts hochgeladen | Ab Basis-Plus enthalten, im Rahmen der Deckungssumme (Basis-Plus 25 Mio. €, Premium 50 Mio. €), aber erst ab 2.500 € Schadenhöhe, nur gegen vollstreckbaren Titel und nachgewiesen gescheiterte Zwangsvollstreckung, und nur wenn der Schädiger seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. In der Skipperhaftung ist die Deckung ausgenommen. Im Basis-Tarif fehlt sie ganz |
Diese Auswertung erstellt ein KI-Modell. Es liest Ihre Unterlagen und beurteilt sie gegen unsere Fragen, und jedes Urteil nennt die Stelle, aus der es stammt, damit Sie es nachlesen können. Ein Modell kann etwas überlesen oder falsch verstehen, und bevor das Ergebnis hier steht, hat niemand von uns es gesehen.
Unsere Spalte stammt aus der eigenen Erhebung. Ihre Spalte entsteht aus den Unterlagen, die Sie hochladen: Was dort nicht belegt steht, bleibt „unklar" und wird nicht gewertet. Das ist keine Rechtsberatung und keine Zusage. Verbindlich ist, was in Ihrem Vertrag steht, und was wir Ihnen schriftlich anbieten.
Stand 07.08.2026, Eigene Erhebung, Angebote und Bedingungswerke vom 07.10.2025 bis 25.08.2026