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Österreich · Bootshaftpflicht

Bootshaftpflicht in Österreich, wo sie Pflicht ist

Eine bundesweite Versicherungspflicht für Sportboote gibt es in Österreich nicht. Das heißt aber nicht, dass Sie ohne auskommen: Einzelne Gewässerordnungen verlangen sie, die meisten Marinas ebenfalls, und sobald das Boot Richtung Adria fährt, ist sie in Kroatien, Italien und Slowenien vorgeschrieben.

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Vier Fälle, in denen Sie sie brauchen

Die Frage ist nicht „muss ich?", sondern „wo fahre ich?".

Österreichische Binnenseen meist keine gesetzliche Pflicht Einzelne Gewässerordnungen und praktisch jede Marina verlangen sie trotzdem, ohne Nachweis kein Liegeplatz.
Bodensee Nachweis üblich Im Dreiländerrevier wird der Versicherungsnachweis bei Kontrollen regelmäßig verlangt.
Kroatien Pflicht Kontrolliert wird beim Slippen und im Hafen. Die Internationale Versicherungsbestätigung liegt bei uns in zehn Sprachen bereit.
Italien Pflicht mit Mindestsummen Verlangt werden 6.450.000 € für Personen- und 1.300.000 € für Sachschäden. Alle unsere Tarife erfüllen das mit Abstand.

Die genannten Mindestsummen sind die der jeweiligen nationalen Vorschrift. Prüfen Sie die aktuelle Fassung vor der Reise, sie ändert sich gelegentlich, und die Kontrolle findet beim Slippen statt, nicht vorher.

Was die Haftpflicht trägt

Sie ist fahrzeugbezogen: Es fährt jeder mit, den Sie dazu befähigt haben und der die für das Revier vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt.

Personen- und Sachschäden

Bis zur vereinbarten Deckungssumme, im Premium 50 Mio. €, deutlich über den Mindestsummen der Adria-Anrainer.

Umweltschäden

Auslaufender Kraftstoff, behördlich angeordnete Sanierung. Auf konzessionierten Seen wird das schnell teuer, weil das Gewässer geschützt ist.

Wechselnde Fahrer

Fahrzeugbezogen: Jeder berechtigte Fahrer mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis ist gedeckt, ohne Namensliste.

Trailer und Beiboot

Beiboot beitragsfrei, Trailer ab Basis-Plus beitragsfrei in der Haftpflicht, auch abgekoppelt und beim Rangieren, für Trailerboote am Neusiedler See der Regelfall.

Der österreichische Sonderfall

Konzession und Versicherung sind zwei verschiedene Dinge

Auf konzessionierten Seen ist die Zahl der Motorboote gedeckelt. Eine Konzession ist keine Versicherung, und eine Versicherung verschafft keine Konzession. Beides muss vorliegen, und beides hängt am konkreten See, nicht am Boot.

Praktische Folge: Wenn Sie ein Boot mit Konzession kaufen, klären Sie vor dem Vertrag, ob die Konzession übergeht. Die Versicherung können wir am selben Tag stellen, die Konzession nicht.

Der Nachweis, der im Ausland zählt

Auf österreichischen Seen fragt selten jemand nach der Police. An der Adria ist das anders.

Beim Einchecken in kroatischen und italienischen Marinas gehört der Versicherungsnachweis zu den Papieren, die der Hafenmeister sehen will, zusammen mit Registrierung und Befähigungsnachweis. Eine deutschsprachige Police hilft dort wenig, wenn niemand sie lesen kann.

Deshalb stellen wir die Internationale Versicherungskonfirmation in zehn Sprachen aus: ein Blatt, das Deckungssummen und Gültigkeit zeigt und in die Bordmappe gehört, nicht in den Ordner zu Hause.

Kontrolliert wird auch auf dem Wasser. Wer den Nachweis an Bord hat, erspart sich Diskussionen in einer fremden Sprache und im Zweifel eine Unterbrechung des Törns. Der Nachweis kostet nichts, er muss nur rechtzeitig angefordert werden.

Häufige Fragen

Gibt es in Österreich eine Pflicht zur Bootshaftpflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für Sportboote besteht in Österreich nicht. Einzelne Gewässer, Häfen und Vereine verlangen sie trotzdem, und im Ausland ist sie vielfach Pflicht, etwa in Italien und Kroatien. Ohne Nachweis kommen Sie dort nicht in die Marina.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die gesetzlichen Mindestsummen der Mittelmeerländer liegen deutlich unter dem, was ein ernster Personenschaden kostet. Bei uns ist die Haftpflicht bis 50 Mio. € wählbar, und bis zu dieser Summe sind auch Umweltschäden auf geschützten Gewässern eingeschlossen.

Deckt die Haftpflicht auch Schäden an meinem eigenen Boot?

Nein, das ist der häufigste Irrtum. Die Haftpflicht trägt, was Sie anderen zufügen. Für Schäden am eigenen Rumpf, Motor und an der Ausrüstung brauchen Sie die Kasko, und die ist ein eigener Baustein.

Standort Salzburg

Unsicher, was für Ihren See gilt?

Sagen Sie uns den See und die Motorleistung, wir sagen Ihnen, was verlangt wird und was wir stellen können.

+43 662 / 643 479 info@nammert.at
Österreich, Überblick Bootsversicherung Österreich Schaden in Österreich

Bevor Sie unterschreiben

Die drei Fragen, die Sie wirklich haben

Nicht „was kostet es", das rechnen Sie in einer Minute selbst. Sondern die drei, die man einem Versicherer selten laut stellt. Hier sind sie, mit den Antworten, die wir belegen können.

„Zahlt der im Schadenfall auch?"

Als Assekuradeur zeichnen und regulieren wir selbst, eigene Schadenabteilung, feste Sachverständige, über 2.000 Partnerwerften. Deckung geprüft in 24 Stunden, Freigabe oder Gutachtertermin in 48. Für Schäden auf den Seen und in der Adria heißt das: kurze Wege, ohne Umweg über einen zweiten Versicherer.

Der Ablauf, Stunde für Stunde →

„Wer ist dann am Telefon?"

Ein Familienbetrieb seit 1989, zweite Generation, mit einem eigenen Büro in Salzburg, Strubergasse 54, nicht mit einer Vertretung. Kein Callcenter, kein Franchise. Ab der ersten Stunde haben Sie einen Ansprechpartner mit Namen.

Salzburg: +43 662 / 643 479 →

„Und wenn ich falsch entscheide?"

Finden Sie denselben Schutz woanders günstiger, gleichen wir die Differenz aus. Der Gleichwertigkeitsprüfer sagt Ihnen dabei auch, wenn das andere Angebot besser ist. Und wir haben eine Seite darüber geschrieben, wann Sie besser nicht zu uns kommen, die lesen Sie am besten zuerst.

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