Österreich · Schaden
Schaden am See, und dann?
Rufen Sie in Salzburg an. Wir sind derselbe Betrieb, der auch in Deutschland reguliert, als Assekuradeur prüfen und zahlen wir selbst, ohne den Umweg über einen Risikoträger.
Die ersten Schritte, in dieser Reihenfolge
Erst Menschen, dann Schadenbegrenzung, dann Papier. Alles Weitere hat Zeit.
Wen Sie in Österreich verständigen
Anders als in Deutschland gibt es keine bundesweite Wasserschutzpolizei, zuständig ist die örtliche Polizeiinspektion, auf der Donau die Schifffahrtsaufsicht.
Polizeiinspektion vor Ort
Bei Personenschaden, Diebstahl und Fahrerflucht. Eine bundesweite Wasserschutzpolizei wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht, zuständig ist die örtliche Inspektion.
Schifffahrtsaufsicht
Auf der Donau und den Bundeswasserstraßen. Bei Zusammenstößen mit der Berufsschifffahrt führt an ihr kein Weg vorbei.
Hafenmeister oder Verein
Bei Schäden im Hafen, am Steg oder im Winterlager. Er weiß, wem der beschädigte Nachbar gehört, und ist im Zweifel Zeuge.
Uns
Am selben Tag, auch nur zur Einschätzung. Ein Anruf verpflichtet zu nichts, eine späte Meldung kostet dagegen Zeit in der Regulierung.
Notruf in Österreich: 133 Polizei, 144 Rettung, 112 europaweit. Auf dem Bodensee gilt zusätzlich die Seenotrufnummer der jeweiligen Anrainerbehörde.
Der häufigste Fall
Schaden an der Adria, Vertrag in Österreich
Die meisten größeren Schäden österreichischer Eigner passieren nicht am Attersee, sondern in Kroatien oder Italien. Sie melden auf Deutsch, den Schriftwechsel mit Marina, Werft und Behörde vor Ort führen wir.
Meldung auf Deutsch, Schriftwechsel vor Ort übernehmen wir.
Werft- und Gutachtervermittlung über das Partnernetz an der Adria.
Direktabrechnung mit der ausländischen Werft, ohne Vorkasse für Sie.
Internationale Versicherungsbestätigung in zehn Sprachen, jährlich erneuert.
Was Sie in der ersten Stunde sichern sollten
Die Regulierung entscheidet sich selten am Telefon und fast immer an dem, was in der ersten Stunde festgehalten wurde.
Fotografieren Sie großzügig: den Schaden aus der Nähe und aus der Entfernung, die Umgebung, den Liegeplatz, den Wasserstand, den Himmel. Ein Bild, auf dem man sieht, wie das Boot lag, beantwortet später Fragen, die im Formular gar nicht vorkommen.
Notieren Sie Namen. Wer war dabei, wer hat geholfen, wie heißt das andere Boot und wo liegt es. Ein Zeuge, den Sie nach drei Wochen suchen, ist meistens abgereist.
Und ändern Sie nichts, was sich nicht ändern muss. Aufräumen ist verständlich und kostet Beweise. Was zur Schadenminderung nötig ist, tun Sie natürlich sofort, und Sie halten es fest: Das Abpumpen, das Abschleppen, das provisorische Abdichten sind Ihre Pflicht und gleichzeitig Teil des Schadens.
Schicken Sie uns die Bilder gleich mit der Meldung. Sie sparen damit in aller Regel einen Besichtigungstermin und ein bis zwei Wochen.
Häufige Fragen
Was mache ich als Erstes nach einem Schaden?
Menschen zuerst, dann Schadenminderung, dann die Meldung. Abpumpen, Abschleppen und provisorisches Abdichten sind Ihre Pflicht und gleichzeitig Teil des Schadens, also halten Sie fest, was Sie getan haben.
Wie schnell bekomme ich eine Antwort?
Die Deckung ist in 24 Stunden geprüft, die Freigabe oder der Gutachtertermin steht in 48. Wir regulieren als Assekuradeur selbst, mit eigener Schadenabteilung und über 2.000 Partnerwerften, ohne Umweg über einen zweiten Versicherer.
Was hilft der Regulierung am meisten?
Bilder aus der ersten Stunde. Der Schaden aus der Nähe und aus der Entfernung, die Umgebung, der Liegeplatz, der Wasserstand, dazu die Namen der Beteiligten. Wer die Bilder gleich mitschickt, spart in der Regel einen Besichtigungstermin und ein bis zwei Wochen.
Jetzt melden
Ein Anruf genügt.
Halten Sie Scheinnummer, Ort und ein paar Fotos bereit. Alles andere klären wir am Telefon.