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Teilnahmebedingungen NAMMERT Ranking

Fassung 1.1 Stand: 12. September 2026 Saison 2027 Veranstalter: NAMMERT Assekuradeur GmbH

§ 1 Veranstalter

Veranstalter des NAMMERT Ranking ist die NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen (im Folgenden „NAMMERT“). Das Ranking steht in keiner Verbindung zu Instagram, TikTok oder einem anderen Plattformbetreiber und zu keinem Veranstalter der gewerteten Veranstaltungen. Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ranking sind ausschließlich gegenüber NAMMERT geltend zu machen.

§ 2 Gegenstand

Das NAMMERT Ranking ist eine Wertung für Wassersportler. Gewertet wird die belegte Teilnahme an Wassersportveranstaltungen, bei der das NAMMERT Logo und die Startnummer des Teilnehmers sichtbar getragen werden, und die Veröffentlichung eines Beitrags darüber.

Gegenstand der Wertung ist keine sportliche Leistung. Platzierung, Zeit, Geschwindigkeit, Sprünge oder zurückgelegte Strecken werden nicht bewertet und bringen keine Punkte.

Die Saison 2027 beginnt am 1. April 2027 und endet am 31. Oktober 2027. Gewertet werden Veranstaltungen, die in diesem Zeitraum stattfinden.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die bei der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Spanien haben.

Ein Versicherungsvertrag bei NAMMERT ist keine Voraussetzung. Die Teilnahme ist unentgeltlich und weder an einen Vertragsabschluss noch an eine Anfrage, ein Angebot oder eine Beratung gekoppelt.

Ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von NAMMERT und mit NAMMERT verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige. Je Person ist eine Startnummer zulässig. Mehrfachanmeldungen führen zum Ausschluss aller betroffenen Startnummern.

§ 4 Anmeldung, Startnummer und Logo

Die Anmeldung erfolgt über das Formular unter nammert.com/ranking. Erhoben werden Name, E-Mail-Adresse, Geburtsjahr, Wohnsitzstaat, Kategorie und der Name, unter dem der Teilnehmer in der Rangliste erscheinen möchte, freiwillig außerdem Disziplin, Verein und Konten in sozialen Medien.

NAMMERT teilt die Startnummer per E-Mail mit. Das Logo mit Startnummer druckt der Teilnehmer selbst über den Druckbogen auf der Website aus. Ein Anspruch auf Zusendung von Aufklebern besteht nicht.

Für das Logo gilt:

  • Es darf nicht verändert werden.
  • Es darf nur getragen werden, wo der Veranstalter fremde Logos erlaubt.
  • Es darf nicht den Eindruck erwecken, NAMMERT sei Sponsor oder Veranstalter der Veranstaltung.
  • Es darf nicht in Verbindung mit Verstößen gegen Gesetze, Schifffahrts- oder Naturschutzregeln gezeigt werden.

NAMMERT kann die Nutzung des Logos jederzeit untersagen. Eine Nutzung außerhalb des Rankings ist nicht gestattet.

§ 5 Wertbare Veranstaltungen

Wertbar ist eine Veranstaltung, die von einem Dritten öffentlich ausgeschrieben wird, einen Veranstalter hat und eine Teilnehmer-, Start- oder Ergebnisliste führt, zum Beispiel eine Regatta, ein Rennen, ein Turnier oder ein Treffen. Private Ausfahrten und vom Teilnehmer selbst organisierte Veranstaltungen sind nicht wertbar.

Die Regeln des Veranstalters gehen diesen Bedingungen vor. Wer gegen sie verstößt, insbesondere gegen Sicherheitsvorschriften oder ein Verbot fremder Werbung, wird für diese Veranstaltung nicht gewertet.

§ 6 Einsendung und Nachweis

Eine Veranstaltung wird über das Formular unter nammert.com/ranking/einsendung eingesandt, spätestens 30 Tage nach ihrem Ende. Dateien, die nicht per Link erreichbar sind, gehen an cup@nammert.com.

Die Einsendung enthält:

  • ein Foto vom Veranstaltungstag, auf dem Logo und Startnummer erkennbar sind,
  • einen Nachweis der Teilnahme, in der Regel einen Link zur Start- oder Ergebnisliste,
  • freiwillig den Link zu einem Beitrag nach § 8,
  • für eine Erstattung nach § 9 den Beleg über das selbst gezahlte Startgeld.

Mit der Einsendung versichert der Teilnehmer, dass er das Foto selbst angefertigt hat oder zur Verwendung berechtigt ist, keine Rechte Dritter entgegenstehen, abgebildete erkennbare Personen einverstanden sind und das Foto nicht durch künstliche Intelligenz erzeugt oder in seinem Aussagegehalt verändert wurde.

NAMMERT prüft jede Einsendung von Hand und kann Nachweise nachfordern. Über die Wertung einer Einsendung entscheidet NAMMERT.

§ 7 Punkte und Stufen

Je geprüfter Einsendung werden vergeben:

WofürPunkte
Teilnahme an einer wertbaren Veranstaltung mit Logo und Startnummer10
Beitrag nach § 8 zu dieser Veranstaltung, höchstens einer+3
Beitrag mit mindestens 1.000 Aufrufen+2
Beitrag mit mindestens 10.000 Aufrufen, anstelle der vorigen Zeile+5

Maßgeblich ist die öffentlich angezeigte Zahl der Aufrufe am Tag der Prüfung, höchstens 30 Tage nach der Veranstaltung. Gekaufte oder auf andere Weise künstlich erzeugte Reichweite führt zum Ausschluss.

Nach der Zahl gewerteter Veranstaltungen erreicht der Teilnehmer eine Stufe: Deckshand ab einer, Bootsmann ab drei, Steuermann ab sechs und Kapitän ab zehn. Die Stufen sind eine Auszeichnung und begründen keinen Anspruch.

§ 8 Beiträge in sozialen Medien

Ein Beitrag wird nur gewertet, wenn er öffentlich ist, das Logo und die Startnummer zeigt, das Konto @nammert und die Startnummer nennt und am Anfang deutlich als Werbung gekennzeichnet ist, etwa mit „Werbung“ oder „Anzeige“.

Die Kennzeichnung ist Pflicht, weil der Beitrag dem Teilnehmer Punkte und gegebenenfalls eine Erstattung einbringt. Für die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht und der Regeln der jeweiligen Plattform ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

Ein Beitrag ist freiwillig. Die Teilnahme an einer Veranstaltung wird auch ohne Beitrag gewertet.

§ 9 Erstattung des Startgelds

Für die Saison 2027 stellt NAMMERT insgesamt 10.000 € für die Erstattung von Startgeldern bereit (Topf).

Erstattet wird das nachweislich gezahlte Startgeld einer gewerteten Veranstaltung, höchstens 100 € je Veranstaltung und höchstens 400 € je Teilnehmer in der Saison.

Jedes Startgeld wird nur einmal erstattet, auch wenn mehrere Teilnehmer dafür starten, etwa als Crew eines Bootes, und zwar an den Teilnehmer, der es nachweislich selbst bezahlt hat. Die Wertung nach § 7 erhält trotzdem jeder Teilnehmer mit eigener Startnummer.

Die Erstattung erfolgt in der Reihenfolge, in der vollständige Einsendungen geprüft sind, bis der Topf ausgeschöpft ist. Danach besteht kein Anspruch auf Erstattung mehr, die Wertung nach § 7 läuft weiter. Der Stand des Topfs wird auf der Website veröffentlicht.

Die Zahlung erfolgt in Geld auf ein vom Teilnehmer benanntes Konto, gesammelt einmal im Monat. Die Kontoverbindung fragt NAMMERT per E-Mail ab. Eine Verrechnung mit Versicherungsbeiträgen, eine Beitragsgutschrift, ein Rabatt oder eine sonstige Vergünstigung im Versicherungsverhältnis wird nicht gewährt. Etwaige Steuern und Abgaben trägt der Empfänger.

§ 10 Saisonwertung und Preise

Gewertet wird je Kategorie: Segeln, Jetski und Funsport, Motorboot und Powerboat, Angeln sowie weitere Wassersportarten. Aktiv ist ein Teilnehmer mit mindestens 3 gewerteten Veranstaltungen. Kategorien mit weniger als 10 aktiven Teilnehmern werden am Saisonende zur offenen Klasse zusammengefasst.

Die Reihenfolge ergibt sich aus den Punkten. Bei Gleichstand entscheidet die höhere Zahl gewerteter Veranstaltungen, danach die frühere Anmeldung.

Die drei Erstplatzierten jeder Wertung mit mindestens 10 aktiven Teilnehmern erhalten einen Pokal und Ausrüstung als Sachpreis. Eine Auszahlung in Geld ist ausgeschlossen. Für die Zusendung fragt NAMMERT die Anschrift der Gewinner per E-Mail ab.

§ 11 Nutzungsrechte

Der Teilnehmer bleibt Urheber seiner Fotos. Er räumt NAMMERT mit der Einsendung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Fotos und die verlinkten Beiträge auf den Websites und in den Social-Media-Kanälen von NAMMERT, in Druckerzeugnissen, Präsentationen und auf Messen zu zeigen, mit Nennung des Namens aus der Rangliste, soweit die Darstellung es zulässt. Zuschnitt und Formatanpassung sind zulässig.

Eine Weitergabe an Dritte zu deren Werbezwecken, ein Verkauf und eine Nutzung für bezahlte Werbung sind ausgeschlossen, Letzteres bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Teilnehmer kann die Einräumung für die Zukunft widerrufen. NAMMERT entfernt die Fotos dann binnen 30 Tagen aus den eigenen digitalen Kanälen.

§ 12 Sicherheit und Ausschluss

NAMMERT stellt keine Aufgaben und vergibt keine Punkte, die zu riskantem Verhalten anreizen. Nicht gewertet werden Einsendungen, die einen Verstoß gegen Schifffahrts-, Naturschutz- oder Sicherheitsregeln, fehlende Sicherheitsausrüstung oder eine Aufnahme durch den Fahrzeugführer während der Fahrt zeigen.

Ausgeschlossen werden kann, wer falsche Nachweise einreicht, Reichweite kauft, seine Startnummer weitergibt oder das Logo entgegen § 4 verwendet. Bereits erstattete Beträge können in diesem Fall zurückgefordert werden.

Eine Einsendung begründet für sich genommen keine Obliegenheitsverletzung und wird nicht zur Bewertung von Schadenfällen herangezogen. Die Teilnahme hat auf bestehende oder künftige Versicherungsverträge keinen Einfluss.

§ 13 Datenschutz

Verantwortlich ist NAMMERT. Die Angaben aus Anmeldung und Einsendung werden zur Durchführung des Rankings verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und nach Ende der Saison und Abwicklung aller Erstattungen und Preise gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Öffentlich in der Rangliste stehen: Startnummer, der selbst gewählte Name, Kategorie, Wohnsitzstaat, freiwillig der Verein, die Zahl gewerteter Veranstaltungen, Punkte und Stufe. Der volle Name, die E-Mail-Adresse, das Geburtsjahr und die Kontoverbindung werden nie veröffentlicht.

Post zur Bootsversicherung erhält nur, wer das bei der Anmeldung gesondert erlaubt hat. Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung unter nammert.com/datenschutz.php.

§ 14 Änderung und Abbruch

NAMMERT kann das Ranking aus wichtigem Grund ändern, unterbrechen oder beenden, insbesondere bei Manipulationsversuchen oder wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Bereits geprüfte Erstattungen bleiben davon unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat, bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wertung besteht nicht.

Punkte, Topf, Rangliste und Anmeldung stehen auf der Seite des Rankings. Zum NAMMERT Ranking