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Teilnahmebedingungen NAMMERT Ranking
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des NAMMERT Ranking ist die NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen (im Folgenden „NAMMERT“). Das Ranking steht in keiner Verbindung zu Instagram, TikTok oder einem anderen Plattformbetreiber und zu keinem Veranstalter der gewerteten Veranstaltungen. Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ranking sind ausschließlich gegenüber NAMMERT geltend zu machen.
§ 2 Gegenstand
Das NAMMERT Ranking ist eine Wertung für Wassersportler. Gewertet wird die belegte Teilnahme an Wassersportveranstaltungen, bei der das NAMMERT Logo sichtbar getragen wird, und die Veröffentlichung eines Beitrags darüber.
Gegenstand der Wertung ist keine sportliche Leistung. Platzierung, Zeit, Geschwindigkeit, Sprünge oder zurückgelegte Strecken werden nicht bewertet und bringen keine Punkte.
Die Saison 2027 beginnt am 1. April 2027 und endet am 31. Oktober 2027. Gewertet werden Veranstaltungen, die in diesem Zeitraum stattfinden.
§ 3 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die bei der Anmeldung das 7. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Spanien haben. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nimmt nur mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter teil; sie schließen den Sponsoringvertrag mit und unterschreiben ihn. Eine Vergütung für Minderjährige wird ausschließlich auf ein Konto eines gesetzlichen Vertreters überwiesen.
Ein Versicherungsvertrag bei NAMMERT ist keine Voraussetzung. Die Teilnahme ist unentgeltlich und weder an einen Vertragsabschluss noch an eine Anfrage, ein Angebot oder eine Beratung gekoppelt.
Ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von NAMMERT und mit NAMMERT verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige. Je Person ist eine Anmeldung zulässig. Mehrfachanmeldungen führen zum Ausschluss aller betroffenen Anmeldungen.
§ 4 Anmeldung, Logo und Wunschnummer
Die Anmeldung erfolgt über das Formular unter nammert.com/ranking. Erhoben werden Name, E-Mail-Adresse, Geburtsjahr, Wohnsitzstaat, Kategorie und der Name, unter dem der Teilnehmer in der Rangliste erscheinen möchte, freiwillig außerdem Disziplin, Verein und Konten in sozialen Medien.
NAMMERT bestätigt die Anmeldung per E-Mail. Das Logo lädt der Teilnehmer selbst von der Website, in einer der angebotenen Formen, auf Wunsch mit einer frei gewählten Nummer. Diese Nummer ist keine Startnummer der Veranstaltung; Startnummern vergibt allein der Veranstalter. Ein Anspruch auf Zusendung von Aufklebern besteht nicht.
Für das Logo gilt:
- Es darf nicht verändert werden.
- Es darf nur getragen werden, wo der Veranstalter fremde Logos erlaubt.
- Es darf nicht den Eindruck erwecken, NAMMERT sei Sponsor oder Veranstalter der Veranstaltung.
- Es darf nicht in Verbindung mit Verstößen gegen Gesetze, Schifffahrts- oder Naturschutzregeln gezeigt werden.
NAMMERT kann die Nutzung des Logos jederzeit untersagen. Eine Nutzung außerhalb des Rankings ist nicht gestattet.
§ 5 Wertbare Veranstaltungen
Wertbar ist eine Veranstaltung, die von einem Dritten öffentlich ausgeschrieben wird, einen Veranstalter hat und eine Teilnehmer-, Start- oder Ergebnisliste führt, zum Beispiel eine Regatta, ein Rennen, ein Turnier oder ein Treffen. Private Ausfahrten und vom Teilnehmer selbst organisierte Veranstaltungen sind nicht wertbar.
Die Regeln des Veranstalters gehen diesen Bedingungen vor. Wer gegen sie verstößt, insbesondere gegen Sicherheitsvorschriften oder ein Verbot fremder Werbung, wird für diese Veranstaltung nicht gewertet.
§ 6 Einsendung und Nachweis
Eine Veranstaltung wird über das Formular unter nammert.com/ranking/einsendung eingesandt, spätestens 30 Tage nach ihrem Ende. Dateien, die nicht per Link erreichbar sind, gehen an info@nammert.com.
Die Einsendung enthält:
- ein Foto vom Veranstaltungstag, auf dem das Logo erkennbar ist,
- einen Nachweis der Teilnahme, in der Regel einen Link zur Start- oder Ergebnisliste,
- den Link zu einem Beitrag nach § 8, ab 18 Jahren verpflichtend, darunter freiwillig,
- für eine Erstattung nach § 9 den Beleg über das selbst gezahlte Startgeld.
Mit der Einsendung versichert der Teilnehmer, dass er das Foto selbst angefertigt hat oder zur Verwendung berechtigt ist, keine Rechte Dritter entgegenstehen, abgebildete erkennbare Personen einverstanden sind und das Foto nicht durch künstliche Intelligenz erzeugt oder in seinem Aussagegehalt verändert wurde.
NAMMERT prüft jede Einsendung von Hand und kann Nachweise nachfordern. Über die Wertung einer Einsendung entscheidet NAMMERT.
§ 7 Punkte und Stufen
Je geprüfter Einsendung werden vergeben:
| Wofür | Punkte |
|---|---|
| Teilnahme an einer wertbaren Veranstaltung mit sichtbarem Logo | 10 |
| Beitrag nach § 8 zu dieser Veranstaltung, höchstens einer | +3 |
Die Zahl der Aufrufe, Likes oder Weiterleitungen eines Beitrags spielt für die Wertung keine Rolle. Gekaufte oder auf andere Weise künstlich erzeugte Reichweite führt trotzdem zum Ausschluss.
Nach der Zahl gewerteter Veranstaltungen erreicht der Teilnehmer eine Stufe: Deckshand ab einer, Bootsmann ab drei, Steuermann ab sechs und Kapitän ab zehn. Die Stufen sind eine Auszeichnung und begründen keinen Anspruch.
§ 8 Beiträge in sozialen Medien
Ein Beitrag wird nur gewertet, wenn er öffentlich ist, das Logo zeigt, das Konto @nammert nennt und am Anfang deutlich als Werbung gekennzeichnet ist, etwa mit „Werbung“ oder „Anzeige“.
Die Kennzeichnung ist Pflicht, weil der Beitrag dem Teilnehmer Punkte und gegebenenfalls eine Erstattung einbringt. Für die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht und der Regeln der jeweiligen Plattform ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Ab 18 Jahren ist zu jeder eingesandten Veranstaltung ein Beitrag Voraussetzung für die Wertung und die Erstattung; er ist Teil der Werbeleistung nach dem Sponsoringvertrag.
Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist ein Beitrag freiwillig und bringt keine Punkte. NAMMERT erwartet von Kindern und Jugendlichen keine Aktivität in sozialen Medien und belohnt sie nicht; gewertet wird allein die Teilnahme mit Logo. Unter 13 Jahren darf ein Beitrag nur über ein Konto der Eltern veröffentlicht werden.
§ 9 Erstattung des Startgelds
Für die Saison 2027 stellt NAMMERT insgesamt 10.000 € für die Erstattung von Startgeldern bereit (Topf).
Erstattet wird das nachweislich gezahlte Startgeld einer gewerteten Veranstaltung, höchstens 100 € je Veranstaltung und höchstens 400 € je Teilnehmer in der Saison.
Jedes Startgeld wird nur einmal erstattet, auch wenn mehrere Teilnehmer dafür starten, etwa als Crew eines Bootes, und zwar an den Teilnehmer, der es nachweislich selbst bezahlt hat. Die Wertung nach § 7 erhält trotzdem jeder Teilnehmer mit eigener Anmeldung.
Die Erstattung erfolgt in der Reihenfolge, in der vollständige Einsendungen geprüft sind, bis der Topf ausgeschöpft ist. Danach besteht kein Anspruch auf Erstattung mehr, die Wertung nach § 7 läuft weiter. Der Stand des Topfs wird auf der Website veröffentlicht.
Die Erstattung ist die Vergütung für die Werbeleistung des Teilnehmers. Voraussetzung jeder Zahlung ist ein Sponsoringvertrag mit Kontoverbindung; er wird mit der Anmeldung geschlossen, alternativ unterschrieben an NAMMERT geschickt. Die Zahlung erfolgt in Geld auf das dort benannte Konto, gesammelt einmal im Monat. Eine Verrechnung mit Versicherungsbeiträgen, eine Beitragsgutschrift, ein Rabatt oder eine sonstige Vergünstigung im Versicherungsverhältnis wird nicht gewährt. Etwaige Steuern und Abgaben trägt der Empfänger.
§ 10 Saisonwertung und Preise
Gewertet wird je Kategorie: Segeln; Jetski; Jetboard und E-Foil; Motorboot und Powerboat; Angeln sowie weitere Wassersportarten einschließlich Funsport. Aktiv ist ein Teilnehmer mit mindestens 3 gewerteten Veranstaltungen. Gewertet wird jeweils getrennt für Erwachsene und für die Jugend; zur Jugend gehört, wer zu Beginn der Saison das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Kategorien mit weniger als 5 aktiven Teilnehmern werden am Saisonende zur offenen Klasse zusammengefasst, ebenfalls getrennt nach Erwachsenen und Jugend.
Die Reihenfolge ergibt sich aus den Punkten. Bei Gleichstand entscheidet die höhere Zahl gewerteter Veranstaltungen, danach die frühere Anmeldung.
Nur der Erstplatzierte jeder Wertung mit mindestens 5 aktiven Teilnehmern erhält einen Preis: den Titel King of NAMMERT seiner Wertung, den NAMMERT Pokal und einen Sponsoringgutschein im Wert von 400 €. Dafür stellt NAMMERT zusätzlich zum Topf nach § 9 insgesamt bis zu 5.000 € bereit. Eine Auszahlung in bar ist ausgeschlossen. Für die Zusendung fragt NAMMERT die Anschrift per E-Mail ab, bei Minderjährigen die der gesetzlichen Vertreter. Die Sieger werden mit dem Namen aus der Rangliste auf der Website genannt.
§ 11 Nutzungsrechte
Der Teilnehmer bleibt Urheber seiner Fotos. Er räumt NAMMERT mit der Einsendung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Fotos und die verlinkten Beiträge auf den Websites und in den Social-Media-Kanälen von NAMMERT, in Druckerzeugnissen, Präsentationen und auf Messen zu zeigen, mit Nennung des Namens aus der Rangliste, soweit die Darstellung es zulässt. Zuschnitt und Formatanpassung sind zulässig.
Eine Weitergabe an Dritte zu deren Werbezwecken, ein Verkauf und eine Nutzung für bezahlte Werbung sind ausgeschlossen, Letzteres bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Teilnehmer kann die Einräumung für die Zukunft widerrufen. NAMMERT entfernt die Fotos dann binnen 30 Tagen aus den eigenen digitalen Kanälen.
§ 12 Sicherheit und Ausschluss
NAMMERT stellt keine Aufgaben und vergibt keine Punkte, die zu riskantem Verhalten anreizen. Nicht gewertet werden Einsendungen, die einen Verstoß gegen Schifffahrts-, Naturschutz- oder Sicherheitsregeln, fehlende Sicherheitsausrüstung oder eine Aufnahme durch den Fahrzeugführer während der Fahrt zeigen.
Ausgeschlossen werden kann, wer falsche Nachweise einreicht, Reichweite kauft, seine Anmeldung weitergibt oder das Logo entgegen § 4 verwendet. Bereits erstattete Beträge können in diesem Fall zurückgefordert werden.
Eine Einsendung begründet für sich genommen keine Obliegenheitsverletzung und wird nicht zur Bewertung von Schadenfällen herangezogen. Die Teilnahme hat auf bestehende oder künftige Versicherungsverträge keinen Einfluss.
§ 13 Datenschutz
Verantwortlich ist NAMMERT. Die Angaben aus Anmeldung und Einsendung werden zur Durchführung des Rankings verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und nach Ende der Saison und Abwicklung aller Erstattungen und Preise gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Öffentlich in der Rangliste stehen: die Wunschnummer, soweit angegeben, der selbst gewählte Name, Kategorie, Wohnsitzstaat, freiwillig der Verein, die Zahl gewerteter Veranstaltungen, Punkte und Stufe. Der volle Name, die E-Mail-Adresse, das Geburtsjahr und die Kontoverbindung werden nie veröffentlicht.
Post zur Bootsversicherung erhält nur, wer das bei der Anmeldung gesondert erlaubt hat. Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung unter nammert.com/datenschutz.php.
§ 14 Änderung und Abbruch
NAMMERT kann das Ranking aus wichtigem Grund ändern, unterbrechen oder beenden, insbesondere bei Manipulationsversuchen oder wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Bereits geprüfte Erstattungen bleiben davon unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat, bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wertung besteht nicht.
Punkte, Topf, Rangliste und Anmeldung stehen auf der Seite des Rankings. Zum NAMMERT Ranking