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Spanien · Bootshaftpflicht

In Spanien ist die Haftpflicht Pflicht

Anders als in Österreich gibt es hier keine Grauzone: Ohne Haftpflichtnachweis bekommen Sie keinen Liegeplatz, und beim Slippen wird gefragt. Die eigentliche Frage ist deshalb nicht, ob Sie eine brauchen, sondern ob die vorhandene in der Marina anerkannt wird.

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Was die Nachbarländer verlangen

Wer von Mallorca aus weiterfährt, sollte die Mindestsummen der Reviere kennen, die er anläuft.

Spanien Pflicht; Mindestsumme nach Bootsklasse und Zone Wir stellen die Summe aus, die Ihre Marina verlangt
Italien 6.450.000 € Personen-, 1.300.000 € Sachschäden Alle Tarife liegen darüber
Kroatien Pflicht, Nachweis im Hafen und beim Slippen IVK in zehn Sprachen, jährlich erneuert

Angaben nach der jeweiligen nationalen Vorschrift; prüfen Sie die aktuelle Fassung vor der Reise. Für Spanien selbst richtet sich die Mindestsumme nach Bootsklasse und Zone, wir stellen die Bestätigung mit der Summe aus, die Ihre Marina verlangt.

Was die Haftpflicht in diesem Revier tragen muss

Pflicht, nicht Empfehlung

Für Sportboote unter spanischer Flagge und für Boote in spanischen Gewässern ist die Haftpflicht vorgeschrieben. Ohne Nachweis kein Liegeplatz und kein Slippen, kontrolliert wird an der Rampe und im Hafen.

Nachweis auf Spanisch

Die Internationale Versicherungsbestätigung liegt bei uns in zehn Sprachen bereit, Spanisch eingeschlossen, und erneuert sich jährlich automatisch. Die Marina akzeptiert sie als Nachweis.

Umweltschäden

Auslaufender Kraftstoff über Posidonia-Wiesen wird teuer, weil die Sanierung behördlich angeordnet wird. Umweltschäden sind in unserer Haftpflicht eingeschlossen.

Wechselnde Fahrer

Fahrzeugbezogen: Jeder berechtigte Fahrer mit der für das Revier vorgeschriebenen Fahrerlaubnis ist gedeckt, ohne Namensliste, auch Gäste an Bord.

Wassersport hinter dem Boot

Wasserski, Wakeboard und Ringe sind auf den Balearen alltäglich. Ansprüche gezogener Personen gehören in die Deckung, sonst haftet der Fahrzeugführer persönlich.

Beiboot und Tender

Das Beiboot fährt in der Bucht oft weiter als die Yacht selbst. Bei uns ist es beitragsfrei mitversichert, auch mit eigenem Außenborder.

Der balearische Sonderfall

Bußgeld und Schaden sind zweierlei

Ankern über geschützten Posidonia-Wiesen ist zonenweise untersagt und wird kontrolliert, auch aus der Luft. Ein Bußgeld dafür ist kein Versicherungsfall, eine Strafe zahlt niemand für Sie, das gilt bei jedem Anbieter.

Versichert ist das andere: der Schaden am eigenen Boot, wenn der Anker sich festsetzt und die Kette bricht, und der behördlich angeordnete Sanierungsaufwand, wenn Kraftstoff austritt. Wo Sie ankern dürfen, sagen die Zonenkarten der Comunitat, nicht Ihre Police.

Boote am Kai einer spanischen Marina

Standort Palma de Mallorca

Welche Summe verlangt Ihre Marina?

Sagen Sie uns den Hafen, wir stellen die Bestätigung mit der geforderten Deckungssumme aus, auf Spanisch.

+34 682 / 83 83 02 info@nammert.es
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