Startseite / Seemannschaft / Festmachen und Ankern
Das Boot liegt so gut, wie die Leinen liegen
Die meiste Zeit liegt ein Boot fest. Genau dann passiert ein großer Teil der Schäden, und fast immer an derselben Stelle: eine Leine zu kurz, eine Spring gespart, ein Fender auf der falschen Höhe.

Klampe belegen
Erst ein Rundtörn um den Fuß, dann zwei bis drei Kreuzschläge, zum Schluss ein Kopfschlag, also der letzte Schlag mit der Bucht unter sich durchgesteckt. Wichtig ist die Reihenfolge: der Rundtörn nimmt die Last, die Kreuzschläge halten nur noch fest.
Auf Slip legen
Die Leine doppelt um Poller oder Ring, beide Enden bleiben an Bord. So kommen Sie los, ohne von Bord zu gehen, und ohne dass jemand am Steg zurückbleiben muss.
Das Festmachersystem
Vorleine, Achterleine, Vorspring, Achterspring, bei Bedarf eine Brustleine. Die beiden Springs verhindern die Längsbewegung im Liegeplatz, und genau die werden am häufigsten weggelassen.
Leine aufschießen und klarieren
Eine aufgeschossene Leine läuft, eine liegengelassene verknotet sich genau dann, wenn es eilig ist. Wurfleine so werfen, dass die Bucht in der Hand aufgeht und nicht am Fuß hängen bleibt.
Fender
Auf die Höhe des Stegs oder des Nachbarrumpfs einstellen, nicht auf Verdacht. Angeschlagen wird an der Reling oder am Handlauf, nicht am Seezaun, der dafür nicht gebaut ist.
Ankern
Kettenlänge das Vier- bis Siebenfache der Wassertiefe, je nach Wetter und Grund. Ankerball am Tag, Ankerlicht in der Nacht. Und eine Peilung auf zwei feste Landmarken nehmen, denn Slippen bemerkt man an der Peilung, lange bevor man es spürt.
Mehr zu diesem Thema
Was das mit der Versicherung zu tun hat
Im Tidenrevier wird die Leinenlänge nicht auf den Wasserstand von jetzt gelegt, sondern auf den tiefsten Punkt der Nacht. Eine Leine, die bei Niedrigwasser strammzieht, hebelt Klampe oder Poller, und der Schaden sitzt danach im Deck, nicht in der Leine. Wer sein Boot über Wochen unbeaufsichtigt liegen lässt, sollte außerdem in den eigenen Vertrag sehen: viele Bedingungswerke knüpfen an das Liegen und Sichern ausdrückliche Pflichten.