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Saisonpolice für Motorboot berechnen
Bei Motorbooten mit kurzer Saison ist die Rechnung besonders klar: Wer nur von Mai bis September fährt, zahlt für sieben Monate keinen Fahrbeitrag.
Vorbelegt für das Motorboot
Die Saisonpolice ist keine Zusatzleistung, sondern eine Einschränkung: der Schutz gilt vom 1. April bis zum 31. Oktober, außerhalb dieser Monate nicht. Die Vertragslaufzeit bleibt ein Jahr. Wer in dieser Zeit ohnehin nicht fährt, zahlt dafür weniger. Wie viel genau, rechnet der Schieber oben mit unserem Tarif: bei einem Boot für sechzigtausend Euro sind es rund einhundertdreißig Euro im Jahr.
Wichtig ist, was im Winter gilt: Bei uns besteht während der Liegezeit an Land oder im Wasser regulärer Kaskoschutz. Feuer in der Halle, Sturmschaden im Freiland, Diebstahl vom Gelände, alles gedeckt, obwohl der Beitrag niedriger ist.
Nicht gedeckt bleibt, was auch sonst nicht gedeckt ist: Frostschäden durch unterlassenes Entwässern sind Instandhaltung. Der Winterscheck bleibt Ihre Aufgabe, auch mit Saisonpolice.
Häufige Fragen
Bin ich mit Saisonpolice im Winter versichert?
Ja, es besteht regulärer Kaskoschutz während der Liegezeit.
Ab wann lohnt sich die Saisonpolice?
Bei vier bis sechs Monaten Fahrzeit im Jahr.
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