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Saisonpolice für Schlauchboot berechnen
Der Schutz gilt nur vom 1. April bis 31. Oktober; dafür sinkt der Beitrag, die Vertragslaufzeit bleibt ein Jahr.
Vorbelegt für das Schlauchboot
Die Saisonpolice ist keine Zusatzleistung, sondern eine Einschränkung: der Schutz gilt vom 1. April bis zum 31. Oktober, außerhalb dieser Monate nicht. Die Vertragslaufzeit bleibt ein Jahr. Wer bei kurzer Fahrsaison außerhalb dieser Monate ohnehin nicht fährt, kann den Schutz so begrenzen und den Beitrag senken. Wie viel Sie mit dem Saisonbeitrag sparen, rechnet der Schieber oben mit unserem Tarif: bei einem Boot für sechzigtausend Euro sind es rund einhundertdreißig Euro im Jahr.
Wichtig ist, was im Winter gilt: Vom 1. November bis 31. März besteht mit der Saisonpolice kein Schutz, auch nicht während der Liegezeit an Land oder im Wasser. Feuer in der Halle, Sturmschaden im Freiland, Diebstahl vom Gelände sind in dieser Zeit nicht gedeckt; wer das absichern will, braucht die Ganzjahrespolice.
Nicht gedeckt bleibt, was auch sonst nicht gedeckt ist: Frostschäden durch unterlassenes Entwässern sind Instandhaltung. Der Winterscheck bleibt Ihre Aufgabe, auch mit Saisonpolice.
Häufige Fragen
Bin ich mit Saisonpolice im Winter versichert?
Nein. Vom 1. November bis 31. März besteht mit der Saisonpolice kein Schutz, auch nicht im Winterlager.
Ab wann lohnt sich die Saisonpolice?
Bei vier bis sechs Monaten Fahrzeit im Jahr.
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