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Der gewerbliche Bootsschein und die Frist im Januar 2027
Seit 2022 verlangt die Binnenschiffspersonalverordnung für die gewerbliche Fahrt auf Binnenwasserstraßen ein eigenes Papier, gewissermaßen einen gewerblichen Bootsschein. Zum Januar 2026 ist der Anwendungsbereich enger geworden, die Frist für den einfachen Umtausch endet aber am 17. Januar 2027.
Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH
Seit Januar 2022 verlangt die Binnenschiffspersonalverordnung für gewerblich genutzte Sportboote bis 20 Meter Länge auf Binnenwasserstraßen ein eigenes Papier, das Kleinschifferzeugnis. Der Sportbootführerschein trägt seither nur noch die private Fahrt, nicht die Fahrt mit zahlenden Gästen. Betroffen ist vor allem, wer auf dem eigenen Boot Gäste gegen Entgelt mitnimmt.
Zum 1. Januar 2026 ist der Anwendungsbereich enger gefasst worden. Verlangt wird das Zeugnis jetzt für die entgeltliche oder sonst gewerbliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen. Ausbildungsfahrten mit Schülern und Begleitfahrten bei Sportveranstaltungen sind ausdrücklich ausgenommen, was Vereine und Schulen von Aufwand und Kosten befreit, auf den die Verbände jahrelang hingewiesen hatten. Ein Sprechfunkzeugnis ist keine Voraussetzung mehr, solange das Kleinschifferzeugnis nicht als Übergangslösung für ein anderes Patent dient.
Die Übergangsregelung in Paragraf 130 der Verordnung läuft bis zum 17. Januar 2027. Bis dahin genügt der Sportbootführerschein für die gewerbliche, berufliche und behördliche Nutzung, und die Behörde stellt das Kleinschifferzeugnis auf Vorlage des Sportbootführerscheins aus. Der frühere Stichtag 17. Januar 2022, zu dem die gewerbliche Tätigkeit schon ausgeübt sein musste, ist gestrichen worden.
Nach dem 17. Januar 2027 wird der Weg aufwendiger. Dann ist die gewerbliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Antrags nachzuweisen, und es ist eine theoretische Prüfung zu bestehen. Wer heute schon gegen Entgelt fährt oder es in der Saison 2027 vorhat, erledigt den Umtausch deshalb besser in den kommenden Monaten als im Winter davor.
Was das für Eigner heißt
Für uns ist die gewerbliche Nutzung kein Randthema, sondern ein Umstand, der in den Antrag gehört. Wer Gäste gegen Entgelt an Bord nimmt, fährt ein anderes Risiko als der Eigner, der mit der Familie unterwegs ist, und aus Jahrzehnten Schadenakten wissen wir, dass genau dieser Punkt nach einem Schaden früh zur Sprache kommt. Wer den Umtausch jetzt erledigt, hat das passende Papier an Bord, bevor es jemand verlangt.
Unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr Vertrag leistet, steht im Wortlaut.
Woher wir das haben
- Deutscher Segler-Verband, Kleinschifferzeugnis: Bürokratie und Kosten für Vereine abgewendet
- Verband Maritime Wirtschaft Deutschland, Aktuelles Thema Kleinschifferzeugnis
- Deutscher Motoryachtverband, Sportbootführerschein gilt nur noch für nicht-gewerbliche Zwecke
- SegelReporter, Kleinschifferzeugnis: Übergangsfrist bis 2027 verlängert
- float Magazin, Kleinschifferzeugnis wird kleiner
Der Text ist unser eigener; aus den Quellen stammen Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.