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Ein Gutachten haftet weiter, als viele denken

Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass ein Sachverständiger auch dem Versicherer haftet, der sein Gutachten nie beauftragt hat. Der Fall kam aus dem Kfz-Bereich und geht die Bootsbranche trotzdem an.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Ein Sachverständiger prüft mit Taschenlampe das Unterwasserschiff eines aufgebockten Bootes

Der Sachverhalt ist schnell erzählt. Nach einem Unfall beauftragt die Geschädigte einen Sachverständigen mit der Wertermittlung. Er beziffert den Restwert auf 850 Euro, sie verkauft zu diesem Preis. Die Haftpflichtversicherung der Gegenseite reguliert den Schaden und zahlt auch das Honorar des Gutachters. Später stellt sich heraus, dass der Restwert bei rund 6.200 Euro lag.

Der Versicherer nahm den Sachverständigen in Anspruch, und das Oberlandesgericht Schleswig gab ihm recht. Die Begründung geht über den Einzelfall hinaus: Ein Schadengutachten wird erkennbar auch für die Regulierung erstellt. Damit entfaltet der Werkvertrag zwischen Gutachter und Auftraggeberin eine Schutzwirkung zugunsten des Versicherers, obwohl der mit dem Gutachter nie einen Vertrag geschlossen hat. Dass das Honorar bereits bezahlt war, half dem Sachverständigen nicht, auch dessen Rückforderung war Teil des Verfahrens.

Die Entscheidung betrifft einen Kfz-Sachverständigen. Übertragbar ist der Gedanke trotzdem, denn die Konstellation ist im Wassersport dieselbe: Ein Gutachter bewertet Schaden, Restwert oder Zeitwert eines Bootes, und ein Versicherer zahlt auf dieser Grundlage.

Was das für Eigner heißt

Das ist kein Grund, Gutachtern zu misstrauen, im Gegenteil. Ein sorgfältiges Gutachten schützt am Ende alle Beteiligten, auch den Sachverständigen selbst. Für Eigner heißt die Entscheidung vor allem eins: Wer ein Wertgutachten einreicht, sollte wissen, worauf die Zahlen darin beruhen. Dieser Text ist unsere Einordnung und keine Rechtsberatung.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

Woher wir das haben

Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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