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Beim Hausboot prüft oft niemand außer dem Hersteller
Hausboote wachsen als Segment, und die Regeln dafür sind dünner, als die meisten Käufer annehmen. Der entscheidende Punkt steht nicht im Prospekt, sondern in der Frage, wer Stabilität und Auftrieb geprüft hat.
Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH
Ein Hausboot ist rechtlich ein Sportboot. Es fällt unter dieselbe europäische Sportbootrichtlinie wie ein Motorboot, obwohl es anders aussieht, anders fährt und anders benutzt wird: viel Aufbau, wenig Unterwasserschiff, entsprechend viel Angriffsfläche für Wind bei meist bescheidener Motorisierung.
Für die Bauart gibt es keine eigene gesetzliche Definition. Was es gibt, ist die Einteilung in Entwurfskategorien, und die meisten Hausboote fallen in die Kategorie D, also geschütztes Gewässer, Wind bis Stärke 4, Wellen bis etwa einen halben Meter. Genau dort ist die Konformitätsbewertung am schlanksten: In dieser Kategorie darf der Hersteller die Übereinstimmung mit den Anforderungen selbst erklären und das CE-Zeichen selbst anbringen. Eine unabhängige Stelle muss daran nicht beteiligt sein.
Damit sagt das CE-Zeichen an einem Hausboot der Kategorie D zunächst genau eines: Der Hersteller erklärt, dass er die Anforderungen einhält. Das ist keine Unterstellung, viele Hersteller lassen freiwillig prüfen. Es ist aber der Unterschied zwischen einer Zusicherung und einem Prüfbericht, und ein Käufer sollte wissen, welches von beiden er in der Hand hält.
Die Branche kennt das Problem und arbeitet daran. Der Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen hat gemeinsam mit dem damaligen Bundesverband Wassersportwirtschaft einen technischen Leitfaden für Hausboote vorgelegt, der freiwillig über die Richtlinie hinausgeht. Der Verband, der ihn mitherausgegeben hat, ist inzwischen im Verband Maritime Wirtschaft Deutschland aufgegangen.
Was das für Eigner heißt
Wir versichern Hausboote gern, und wir sagen trotzdem: Vor dem Kauf gehören vier Fragen gestellt. Wer hat Stabilität und Auftrieb geprüft, der Hersteller selbst oder eine unabhängige Stelle? Nach welcher Bewertungsoption wurde gerechnet, und mussten die Fenster danach überhaupt dicht sein? Ist eine fest eingebaute Lenzpumpe an Bord, die alle Abteilungen erreicht? Und gibt es Rauch- und Kohlenmonoxidmelder in jedem abgeschlossenen Wohnraum? Wer diese vier Antworten hat, hat mehr in der Hand als ein CE-Schild.
Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.
Woher wir das haben
- Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder
- Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen
- Verband Maritime Wirtschaft Deutschland
Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.