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Kroatien: 70 Meter beim Ankern mit Landleinen

Kroatien hat die Regeln für das Festmachen mit Buganker und Landleinen geändert und schreibt zugleich vor, wer Rettungsweste, Helm und Quickstop tragen muss. Kontrolliert wird vor allem zwischen Mai und September.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Ein Bootskran über dem Kranbecken eines Arbeitshafens, daneben aufgebockte Boote und ein auslaufendes Arbeitsboot

Kroatien hat die Regeln für das an der Adria übliche Festmachen mit Buganker und Landleinen geändert. Seit April 2026 darf der Punkt, an dem Ankerkette oder Ankerleine ins Wasser eintaucht, bis zu 70 Meter von der Küste entfernt liegen; zuvor waren es 50 Meter. Maßgeblich ist ausdrücklich dieser Eintauchpunkt und nicht die Lage des Ankers auf dem Grund.

Neben dem Ankern betrifft die Sicherheitsverordnung Ausrüstung und Tragepflichten. Auf Fahrzeugen, die schneller als 20 Knoten fahren, müssen alle an Bord eine Rettungsweste tragen, Erwachsene wie Kinder und über die gesamte Fahrt. Das gilt auch für Wassermotorräder, Schlauchboote und Boote ohne Kajüte. Wer ein Wassermotorrad fährt, trägt unabhängig von der Geschwindigkeit Weste und Schutzhelm, und der Rudergänger trägt die Reißleine der Quickstop-Vorrichtung am Körper.

Kontrolliert wird vor allem in der Hauptsaison zwischen Mai und September. Verstöße kosten Bußgeld, im äußersten Fall wird das Fahrzeug stillgelegt. Fachpresse und Verbände weisen zugleich darauf hin, dass die Vorschriften örtlich unterschiedlich ausgelegt werden; im Zweifel klärt man die Anwendung vor Ort beim Hafenamt, statt sich auf eine Auskunft aus dem Vorjahr zu verlassen.

Für die letzten Wochen der Saison und für die Herbstcharter heißt das zweierlei. Wer in engen Buchten mit Landleinen festmacht, misst ab dem Eintauchpunkt der Kette und nicht ab dem Anker. Und wer ein schnelles Boot oder ein Wassermotorrad fährt, hat Weste, Helm und Quickstop nicht nur an Bord, sondern angelegt.

Was das für Eigner heißt

Am Umfang des Versicherungsschutzes ändert eine solche Verordnung nichts, an den Obliegenheiten schon: Wer trotz Vorschrift ohne Weste oder ohne angelegte Quickstop-Leine unterwegs ist, muss nach einem Unfall damit rechnen, dass genau danach gefragt wird, in der Haftpflicht wie in der Kasko. Betroffen sind vor allem Jetski, Schlauchboot und offenes Sportboot, beim Ankern mit Landleinen dazu Segelyacht, Kajütboot und Charteryacht. Bei gecharterten Booten kommt die Kaution ins Spiel, denn Bußgeld und Ankerschaden am fremden Eigentum werden dort zuerst verrechnet. Wer regelmäßig an der Adria fährt, prüft vor der nächsten Reise am besten, ob Fahrtgebiet und Nutzung im Vertrag so stehen, wie tatsächlich gefahren wird.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

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Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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