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Werft in Sanierung: was mit der Anzahlung ist

Eine französische Katamaranwerft ist Anfang September in ein Insolvenzverfahren gegangen. Der Fall ist klein und die Frage dahinter groß.

Werften NAMMERT Assekuradeur GmbH

Ein halbfertiger Bootsrumpf in einer leeren Werfthalle

Am 2. September 2026 hat die Werft Black Pepper Yachts im französischen Nantes ein Insolvenzverfahren eröffnet. Fünfzehn Beschäftigte, ausgelöst nach Angaben des Fachdienstes Boat Industry durch zwei große Katamarane, deren Bau die Kalkulation von 2024 deutlich überschritten hat. Der Betrieb läuft während des Verfahrens weiter, Angebote für eine Übernahme waren bis zum 14. September einzureichen.

Für sich genommen ist das eine Meldung unter vielen. Interessant wird sie durch die Frage, die jedes Mal dieselbe ist: Was passiert mit dem Geld, das ein Käufer schon überwiesen hat, wenn sein Boot noch in der Halle steht?

Die Antwort hängt fast vollständig am Vertrag. Entscheidend sind drei Dinge: ob Anzahlungen durch eine Bankbürgschaft gesichert sind, ob das Eigentum am angefangenen Rumpf mit jeder Rate übergeht oder erst bei Übergabe, und in welchem Land der Vertrag geschlossen wurde. Wer einen Neubau bestellt, sollte diese drei Punkte vor der ersten Zahlung geklärt haben und nicht danach.

Was das für Eigner heißt

Eine Bootsversicherung deckt diesen Fall nicht. Sie versichert das Boot, nicht das Geschäft darüber, und ein Boot, das noch nicht existiert, kann sie nicht ersetzen. Gegen dieses Risiko hilft nur der Vertrag mit der Werft. Wir sagen das lieber vorher, als es später erklären zu müssen.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

Woher wir das haben

Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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