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Die eigene Police lesen: sieben Sätze, die zählen
Beim Lesen einer Bootspolice zählen sieben Angaben: Versicherungswert, Fahrtgebiet, Selbstbehalt, grobe Fahrlässigkeit, Deckungssummen, Ausschlüsse und Obliegenheiten, mehr müssen Sie nicht suchen.
20. Mai 20268 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Ein Bedingungswerk hat vierzig Seiten, aber die Entscheidung im Schadenfall fällt an sieben Stellen. Wer sie kennt, kann eine Police in zehn Minuten richtig beurteilen, die eigene wie ein fremdes Angebot.
Erstens der Versicherungswert. Steht dort „Zeitwert“, wird im Totalschaden geschätzt, was das Boot am Schadentag noch wert war. Steht „feste Taxe“, gilt die vereinbarte Summe. Bei einem acht Jahre alten Boot kann dazwischen ein großer Teil des Kaufpreises liegen.
Zweitens das Fahrtgebiet. Es ist keine Empfehlung, sondern eine Grenze: Außerhalb besteht kein Schutz. Prüfen Sie, ob es zu Ihrer tatsächlichen Nutzung passt, und ob eine kurzfristige Erweiterung möglich ist.
Drittens der Selbstbehalt, und zwar nicht nur die Höhe, sondern wann er greift. Bei uns entfällt er ab Basis-Plus bei Totalverlust, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, persönlichen Effekten, Beiboot und Trailer (A-4.2, A-4.3). Im Premium entfällt er bei Diebstahl nur, wenn das Boot verschlossen oder auf umfriedetem Grundstück stand (A-6.8). Beim Jetski wird er immer abgezogen (A-10.1).
Viertens die grobe Fahrlässigkeit. Ohne Verzicht auf den Einwand kann jede Unachtsamkeit zur Kürzung führen. Ab Basis-Plus verzichten wir bis 25 Prozent, im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme.
Fünftens die Deckungssummen, und die Frage, ob sie pauschal gelten oder je Person und Sache aufgeteilt sind. Eine große Zahl auf dem Deckblatt hilft wenig, wenn sie im Kleingedruckten je verletzter Person halbiert wird.
Sechstens die Ausschlüsse. In einer Allgefahrendeckung ist gedeckt, was nicht ausgeschlossen ist, die Ausschlussliste ist dort die eigentliche Leistungsbeschreibung. Bei benannten Gefahren gilt das Gegenteil: Dann ist nur gedeckt, was aufgezählt wird.
Siebtens die Obliegenheiten: Was müssen Sie melden, sichern, nachweisen? Wegfahrsperre, Nachtlagerung, Wartungsnachweis, Anzeigepflicht bei Umbauten. Das sind die Sätze, an denen im Schadenfall die Diskussion beginnt.
ThemenpaketTeil 2 von 7
Im Schadenfall: melden, belegen, ausgezahlt bekommen
Alle Teile im Überblick
- Schaden melden
- Die eigene Police lesen
- Leine im Propeller
- Kollision mit der Berufsschifffahrt
- Grobe Fahrlässigkeit in der Bootskasko
- Abzug neu für alt
- Minderwert nach dem Schaden
- Derselbe kaputte Motor
- Der Anruf am Freitag
- Zwei Anrufe an einem Vormittag
- Zwei gleiche Boote, zwei verschiedene Beträge
- Der Kran kostet mehr als das Boot
- Die Werft will eine Anzahlung
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Allgefahren und benannten Gefahren?
Bei Allgefahrendeckung ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Bei benannten Gefahren nur das, was aufgezählt wird. Prüfen Sie deshalb, ob Kollision und Grundberührung in der Liste stehen.
Kann ich meine Police prüfen lassen?
Ja. Der Policencheck vergleicht Ihren bestehenden Vertrag anhand von 37 Deckungspunkten und zeigt die Lücken.
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