Magazin / Magazin: Revier und Sport / Bordfunk · Folge 5
Ein Längengrad zu weit: was auf Langfahrt über den Schutz entscheidet
Auf einem Törn über Wochen entscheidet sich der Vertrag an Stellen, die im Heimathafen nie auffallen. Eine davon ist eine Linie auf der Seekarte.
17. September 202611 minNAMMERT Assekuradeur GmbH
Die Folge zum Nachlesen
Willkommen beim Bordfunk, Folge fünf. Auf einer Langfahrt entscheidet sich ein Versicherungsvertrag an Stellen, die im Heimathafen nie auffallen. Und eine davon ist keine Regel, kein Paragraf und kein Kleingedrucktes.
Es ist eine Linie auf der Seekarte.
Ihr Fahrtgebiet steht im Versicherungsschein, und es gibt fünf davon. Das erste sind die Binnengewässer innerhalb der geografischen Grenzen Europas. Das zweite nimmt Nordsee und Ostsee dazu, einschließlich Kattegat und Skagerrak, wobei die Nordsee begrenzt ist durch die Linie von Bergen nach Wick und die Linie von Land's End nach Ushant.
Das dritte nimmt das Mittelmeer dazu. In Basis und Basis Plus steht dort ausdrücklich: inklusive der Küstengebiete Marokkos, weitere Küsten der nordafrikanischen und Nahost-Staaten sind ausgeschlossen. In Premium fehlt der Zusatz zu Marokko, dort sind diese Küsten ausgenommen.
Das vierte Gebiet nimmt die europäische Atlantikküste und den Atlantik dazu, begrenzt auf den Bereich südlich des sechzigsten Breitengrads Nord, nördlich des fünfundzwanzigsten Breitengrads Nord und östlich des zwanzigsten Längengrads West. Dazu das Schwarze Meer, ohne die Küstengewässer der Ukraine, Russlands und Georgiens. Und das fünfte heißt schlicht weltweit.
Jetzt hören Sie noch einmal auf die Grenze im vierten Gebiet. Zwanzigster Längengrad West. Das ist keine Küste, kein Hafen, kein Land. Das ist eine gedachte Linie mitten im Atlantik. Wer auf dem Weg zu den Kanaren oder weiter nach Westen ein Stück zu weit hinausgeht, verlässt sein Fahrtgebiet, ohne dass sich irgendetwas ändert außer einer Zahl im Kartenplotter.
Was gilt, wenn man draußen ist? In der Kasko Basis ist es eindeutig: Schutz für ein Überschreiten besteht nur, wenn es vorab ausdrücklich vereinbart worden ist. In Basis Plus besteht der Schutz innerhalb des vereinbarten Gebiets, eine Regel zur Erweiterung steht dort nicht. Premium enthält eine kurzfristige Erweiterung darüber hinaus, für höchstens sechs Wochen pro Versicherungsjahr.
Das ist die erste Sache, die vor dem Ablegen geklärt gehört, und sie dauert ein Telefonat.
Wer weltweit wählt, übernimmt dafür eine Pflicht. Wird der Standort um mehr als dreihundert Seemeilen verändert, ist das digitale NAMMERT Logbuch zu führen. Tritt ein Schaden außerhalb des gemeldeten Standorts ein, sind wir berechtigt, die Entschädigung um bis zu fünfzig Prozent zu kürzen. Das ist keine Schikane, sondern der Preis dafür, dass man überall versichert ist: Wir müssen wissen, wo überall heißt.
Zwei Punkte gelten in jeder Stufe. Für Schäden, die entstehen, weil jemand ohne den für Fahrzeug oder Fahrtgebiet amtlich vorgeschriebenen Führerschein fährt, gibt es keinen Ersatz. Und wer das Boot vor Anker lässt, sollte auf die Uhr sehen. In Basis gibt es keinen Ersatz, wenn das Fahrzeug länger als vierundzwanzig Stunden vor offener Küste unbemannt stillliegt und nicht sichergestellt ist, dass es bei drohender Gefahr unverzüglich verholt werden kann. In Basis Plus sind es achtundvierzig Stunden. In der Liste der Premium-Bedingungen steht dieser Ausschluss nicht.
Ein Blick auf die anderen Sparten. Die Haftpflicht schließt Versicherungsfälle im Ausland ein, in allen Stufen. Wird Ihr Boot in einem ausländischen Hafen vorläufig beschlagnahmt, liegt eine Sicherheitsleistung allerdings bei Ihnen. Für einen Fall helfen Basis Plus und Premium: Wird Ihnen vorgeworfen, eine verkehrsrechtliche Vorschrift verletzt zu haben, und führt das zur Beschlagnahme, stellen wir ein kurzfristiges Darlehen für die Kaution, in Basis Plus bis fünfzigtausend Euro, in Premium bis zweihunderttausend, jeweils höchstens bis zum Wert des Boots.
Jetzt zu dem Teil, bei dem es schnell um sehr viel Geld geht: der Bergung.
Zuerst eine Unterscheidung, die auf Langfahrt zählt. Die Kasko Basis nennt als versicherte Ereignisse Naturgewalten, Brand und Explosion und den Diebstahl des ganzen Fahrzeugs. Den Unfall des Fahrzeugs, also Stranden, Kentern, auf Grund geraten oder Kollision, nennen erst Basis Plus und Premium.
Aufwendungen für Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung sind unabhängig von der Höhe der Entschädigung versichert: in Basis bis zur Versicherungssumme, in Basis Plus bis eine Million Euro, in Premium bis zweieinhalb Millionen je Versicherungsfall. Die Bedingung davor entscheidet aber: Ein Staat oder die zuständige Behörde muss die Bergung, die Wrackbeseitigung oder die Entsorgung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen veranlasst oder angeordnet haben.
Und hier kommt der Satz, der einem den Abend verderben kann. Wer ein Schiff aus einer Gefahr birgt, hat Anspruch auf Bergelohn. Das Handelsgesetzbuch nennt in Paragraf fünfhundertsiebenundsiebzig die Maßstäbe: den Wert des geborgenen Schiffs, den Erfolg des Bergers, die Art der Gefahr, Zeitaufwand und Ausrüstung. Und es setzt eine Obergrenze. Der Bergelohn darf den Wert des geborgenen Schiffs und der sonstigen geborgenen Gegenstände nicht übersteigen.
Lesen Sie diese Obergrenze noch einmal. Sie ist der Wert Ihres Schiffes. Das ist keine Grenze, das ist eine Größenordnung.
Deshalb gibt es Lloyd's Open Form, das Standardformular für Bergungsverträge aus London. Über dem Formular steht no cure, no pay, übersetzt: kein Erfolg, kein Geld. Die Vergütung wird nicht im Moment der Not ausgehandelt, sondern nachträglich durch ein Schiedsverfahren in London festgesetzt, nach englischem Recht.
Das ist der Punkt der ganzen Folge. Im Moment der Not ist man der schlechteste Verhandlungspartner der Welt. Man steht bei Nacht in einem Boot, das nicht mehr fährt, und jemand hält einem einen Zettel hin.
Also: Wenn Menschen in Gefahr sind, geht Hilfe immer vor. Geht es um das Boot, melden Sie sich, bevor Sie etwas unterschreiben. Per WhatsApp geht das rund um die Uhr. Wer Premium hat, hat die Assistance-Zusatzbedingungen, und die erstatten Rechnungen für Hilfe, die von uns organisiert oder mit uns abgestimmt worden ist. Werden Sie mit dem Boot aus Seenot gerettet, ersetzt sie die notwendigen Aufwendungen des Retters, die Sie tragen müssen, bis zehntausend Euro je Ereignis und insgesamt zehntausend Euro im Jahr, soweit keine andere Deckung greift.
Bleibt ein Thema, das es vor fünf Jahren noch nicht gab: die Orcas. Das spanische Umweltministerium berichtet, dass seit dem Sommer zweitausendzwanzig einzelne Tiere aus der Population der Straße von Gibraltar und des Golfs von Cádiz mit Booten in den atlantischen Gewässern der iberischen Halbinsel interagieren. Für die Küste Galiciens weist das Ministerium eigene Zonen mit hohem Risiko aus und empfiehlt, die ausgewiesenen Zonen im Golf von Cádiz und an der Straße von Gibraltar von April bis August und vor Galicien von Juli bis Oktober zu meiden. Kommt es zu einer Begegnung: das Boot nicht stoppen, Richtung Küste in flacheres Wasser fahren, von der Bordwand weg bleiben, die nächste Seenotleitstelle über Funk informieren.
Und was sagen die Bedingungen dazu? Nichts. Orcas kommen darin nicht vor.
Was dort steht: In Basis und Basis Plus gehört Tierbiss zu den Ausschlüssen. In Premium stehen an derselben Stelle nur Ratten oder Mäuse. Wie ein Schaden am Ruder durch ein solches Tier einzuordnen ist, legen die Bedingungen nicht ausdrücklich fest.
Wir sagen Ihnen das offen, statt eine Zusage zu machen, die nirgends steht. Wer in diese Gewässer will, klärt die Frage vorher mit uns, und zwar schriftlich. Und nebenbei: Die Atlantikküste der iberischen Halbinsel liegt nicht im Mittelmeer-Gebiet, sondern erst im vierten. Wer aus Palma nach Lissabon segelt, wechselt das Fahrtgebiet.
Ist das Ruder hin, wird die Heimfahrt zur eigentlichen Frage. In Premium organisiert die Assistance den Transport des Boots an den Heimathafen und trägt die Kosten bis fünftausend Euro je Ereignis, wenn es vor Ort nicht innerhalb von drei Wochen fahrbereit gemacht werden kann und die Reparatur voraussichtlich nicht mehr kostet als ein gleichwertiges gebrauchtes Boot.
Sieben Fragen vor dem Ablegen. Welches Fahrtgebiet steht im Schein, und liegt der ganze Törn darin, bis zum letzten Längengrad? Wenn nicht, ist die Erweiterung vorab vereinbart? Bei weltweit: Wissen Sie, wann das Logbuch zu führen ist? Wie lange soll das Boot unbemannt vor offener Küste liegen, und wer kann es verholen? Deckt Ihre Stufe den Unfall des Fahrzeugs? Haben Sie unsere Rufnummer so an Bord, dass Sie vor jeder Unterschrift anrufen können? Und führt die Route an Spaniens oder Portugals Atlantikküste entlang, ist die Orca-Frage vorher geklärt?
Eine Seekarte zeigt Untiefen, Strömungen und Sperrgebiete. Die eine Linie, die über Ihren Versicherungsschutz entscheidet, ist dort nicht eingezeichnet. Die müssen Sie selbst hineinlegen.
Das war Folge fünf. Die Bedingungswerke, das Formular von Lloyd's, der Gesetzestext und die Hinweise des spanischen Ministeriums sind auf der Seite zur Folge verlinkt. Bis zum nächsten Mal.
Auf Langfahrt entscheidet sich die Qualität eines Vertrags an Punkten, die im Hafen nie auffallen: Wie weit reicht das Fahrtgebiet wirklich? Was passiert bei einer Bergung an einer Küste ohne Werft? Und was sagen die Bedingungen, wenn Orcas vor der iberischen Küste das Ruder beschädigen?
Dazu ein Blick auf den Bergungsvertrag nach Lloyd's Open Form, ein Formular, das oft im Moment der Not unterschrieben wird, und auf die Obergrenze des Bergelohns im Handelsgesetzbuch.
ThemenpaketDazu im Bordfunk
Langfahrt und Ausland: was unterwegs über den Schutz entscheidet
Alle Teile im Überblick
- Versicherung für Blauwassersegler
- Wenn eine Zollfrist die Route ändert, ändert sie auch das Fahrtgebiet
- Walschlag auf Langfahrt
- Chartern: Kaution, Skipperhaftung und die Übergabe
- Mietboot in Spanien ohne Schein
- Schlepp vor Mallorca
- Gardasee ab 2027 nur mit sauberem Rumpf
- Ein Längengrad zu weit
- Am Steg auf Mallorca
Shownotes
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