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Eine Reihe Yachtheckansichten am Steinkai, die Gangways liegen auf dem Stein

Magazin / Magazin: Revier und Sport

Chartern: Kaution, Skipperhaftung und die Übergabe

Beim Chartern ist die Kaution der Selbstbehalt der Bootsversicherung des Eigners, nicht Ihre Absicherung. Dafür gibt es zwei getrennte Bausteine.

11. Februar 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Wer eine Yacht chartert, unterschreibt zwei Risiken auf einmal, und beide sind selten klar getrennt. Das erste ist die Kaution: Sie deckt den Selbstbehalt, den die Bootsversicherung des Eigners im Schadenfall einbehält, meist zwischen fünfzehnhundert und viertausend Euro. Bei einem Schaden wird sie bis zur Höhe des Schadens einbehalten.

Das zweite ist die Skipperhaftung. Sie greift dort, wo der Charterer über die Kaution hinaus persönlich einstehen muss, etwa bei grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an Dritten, die die Police des Eigners nicht trägt. Diese Haftung ist der Grund, warum eine eigene Skipperhaftpflicht kein Luxus ist.

Bei uns ist die Skipperhaftung in der Haftpflicht aller Tarife enthalten (A-1.2): für private Charter, mit Chartervertrag auf Ihren Namen und höchstens 30 Tage. In Basis-Plus gilt sie bis zur Größe und Leistung Ihres eigenen Bootes, im Premium ohne Größengrenze. Schäden an der Charteryacht selbst sind nicht versichert. Wer ein eigenes Boot bei uns versichert hat, ist also auf dem Charterschiff nicht ungeschützt.

Die Kaution selbst lässt sich separat versichern. Die Prämie richtet sich nach der Höhe der Kaution.

Der wichtigste Moment ist trotzdem die Übergabe. Ein Protokoll mit Fotos von jedem vorhandenen Kratzer, dem Tankstand, der Ausrüstung und dem Zustand von Segeln und Motor entscheidet später darüber, was Ihnen zugerechnet wird. Nehmen Sie sich dafür eine halbe Stunde, auch wenn die Basis drängt, es ist die halbe Stunde, die am Ende des Törns über die Kaution entscheidet.

Und noch ein Punkt, der oft übersehen wird: Der Skipper braucht den für das Revier vorgeschriebenen Führerschein. Fehlt er, steht der Versicherungsschutz in Haftpflicht und Kasko auf dem Spiel (Haftpflicht A-5, Kasko A-6.2 b).

Übergabe mit Fotos und Protokoll, dazu zwei getrennte Bausteine: Kaution und Skipperhaftung

Zum Abhaken

Übergabeprotokoll mit Fotos von allen vorhandenen Schäden Tankstand, Wasserstand und Ausrüstung dokumentieren Kaution: Höhe und Rückgabebedingungen im Vertrag prüfen Führerschein für das Revier, auch für Mitfahrer am Steuer Skipperhaftpflicht prüfen: greift die eigene Police auf Charterbooten?

Häufige Fragen

Deckt die Kaution meine Haftung ab?

Nein. Sie deckt den Selbstbehalt der Police des Eigners. Für Ihre eigene Haftung braucht es eine Skipperhaftpflicht.

Gilt meine Bootsversicherung auf Charterbooten?

Die Skipperhaftung ist in allen Tarifen enthalten, mit Chartervertrag auf Ihren Namen und bis 30 Tage (A-1.2). In Basis-Plus gilt sie bis zur Größe Ihres eigenen Bootes, im Premium ohne Größengrenze.

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