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Versicherung für Blauwassersegler: was vor dem Ablegen geklärt sein muss

Auf Langfahrt entscheidet nicht der Beitrag, sondern ein halbes Dutzend Sätze im Vertrag. Die meisten liest man erst, wenn es zu spät ist. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der sie draußen wichtig werden.

2. Oktober 20268 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Blauwassersegler bereiten ihr Schiff über Monate vor: Rigg prüfen, Wassermacher einbauen, Ersatzteile stauen, die Route um die Sturmsaison legen. Die Versicherung kommt in dieser Liste meistens ganz am Ende, als Formsache zwischen Visum und Impfpass. Das ist der falsche Platz. Eine Police, die für die Ostsee gereicht hat, hört auf Langfahrt an Stellen auf, die im Hafen niemand bemerkt, und das merkt man erst nach einem Schaden.

Der erste Satz, den Blauwassersegler lesen sollten, ist das vereinbarte Fahrtgebiet im Versicherungsschein. Weltweit ist bei uns eines der wählbaren Gebiete, ohne zeitliche Beschränkung und ohne Zuschlag. Im Premium sind zusätzlich sechs Wochen je Versicherungsjahr über das vereinbarte Gebiet hinaus mitversichert. Wer weltweit fährt, übernimmt eine Pflicht: ab 300 Seemeilen Standortänderung wird das digitale NAMMERT-Logbuch geführt. Tritt ein Schaden außerhalb des gemeldeten Standortes ein, darf die Entschädigung um bis zu 50 Prozent gekürzt werden.

Der zweite Satz ist die Hurrikanklausel, und er ist der teuerste der ganzen Langfahrt. Am Markt üblich sind Sperrzeiten, etwa vom 1. Juli bis 15. November zwischen 10 und 37 Grad Nord, oder lange Listen mit Auflagen: Mast legen, Segel abschlagen, Festmacher verdreifachen, ein Hurricane Hole anlaufen. Wer eine dieser Auflagen im Ernstfall nicht erfüllt hat, streitet nach dem Sturm über Kürzung oder Nichtzahlung. Unsere Premium-Bedingungen enthalten keinen Hurrikan-, Zyklon- oder Taifunvorbehalt und keine Sicherungsauflagen für die Saison.

Dritter Punkt ist die Bergung. Sinkt eine Segelyacht oder ein Katamaran in einer fremden Bucht, ordnet die Behörde Hebung und Wrackbeseitigung an, und die Rechnung wird schnell sechsstellig. Bei uns trägt das der Premium-Tarif bis 2,5 Millionen Euro, Basis-Plus bis 1 Million Euro und Basis bis zur Versicherungssumme, jeweils dann, wenn ein Staat oder die zuständige Behörde die Bergung veranlasst oder angeordnet hat. Für die Rettung von Menschen zahlen Sie nichts, sobald es um das Boot geht, kostet es.

Vierter Punkt ist die Haftpflicht im Ausland. Wird eine Yacht nach einem Unfall in einem fremden Hafen vorläufig festgehalten, ist die Sicherheitsleistung Sache des Eigners. Basis-Plus und Premium stellen dafür ein kurzfristiges Darlehen bereit, bis 50.000 beziehungsweise 200.000 Euro, alternativ über den Wassersport-Rechtsschutz. Die Haftpflicht selbst ist bis 50 Millionen Euro wählbar. Viele Länder auf der Route schreiben eine Haftpflicht vor, darunter Italien, Spanien, Griechenland und Kroatien ab 15 kW.

Fünfter Punkt sind die Fragen, an denen ältere Fahrtenyachten und kleine Crews scheitern. Viele Konzepte zeichnen Boote über 25 Jahre nur mit Auflagen oder nehmen das Rigg heraus, unsere Bedingungen kennen keine Altersgrenze für das Fahrzeug, begrenzt sind nur einzelne Bausteine wie die Maschinenanlage mit zehn Jahren. Einhandsegeln ist mitversichert, obwohl es zwangsläufig Zeiten ohne besetzte Wache bedeutet. Fragen Sie bei jedem Angebot nach dem unbemannten Liegen vor offener Küste: das ist einer der schärfsten Ausschlüsse des Marktes.

Der sechste Punkt steht in keiner Bootspolice, auch nicht in unserer: die eigene Gesundheit. Auf Langfahrt ist das medizinische Risiko das größte, das Blauwassersegler tragen. Die gesetzliche Krankenversicherung endet außerhalb Europas, und ein Rücktransport von einem Ankerplatz in der Südsee kostet so viel wie ein Riggverlust. Eine Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisen bieten wir weder an noch vermitteln wir sie. Klären Sie vor dem Ablegen mit einem Spezialisten, ob eine Höchstdauer je Reise gilt und ob der Rücktransport ab Bord geleistet wird.

Unterm Strich brauchen Blauwassersegler keine teurere Police, sondern eine, deren Sätze zur Route passen. Betroffen sind vor allem Segelyachten und Katamarane auf Atlantikrunde, Pazifikpassage oder Weltumsegelung, gelegentlich ein Trawler. Legen Sie den Vertrag neben die Route, bevor die Leinen los sind. Ein Anruf unter +49 3375 566 75 05 kostet zehn Minuten und klärt jeden der sechs Punkte vorher, nicht hinterher.

Zum Abhaken

Im Versicherungsschein nachsehen, welches Fahrtgebiet dort steht, und die Route mit Ausweichhäfen dagegenlegen. Die Hurrikan- oder Zyklonklausel im Wortlaut lesen: gibt es Sperrzeiten, Breitengrade oder Sicherungsauflagen? Prüfen, bis zu welcher Summe Bergung und Wrackbeseitigung auf behördliche Anordnung gedeckt sind. Klären, ob ein Kautionsdarlehen für eine Beschlagnahme im Ausland im Vertrag steht und bis zu welcher Höhe. Bei älteren Yachten fragen, ob Rigg oder Maschine wegen des Alters ausgeschlossen oder begrenzt sind. Einhandsegeln und unbemanntes Liegen vor Anker ausdrücklich im Angebot bestätigen lassen. Beim weltweiten Fahrtgebiet das digitale Logbuch ab 300 Seemeilen Standortänderung führen. Eine Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisen mit Rücktransport ab Bord separat abschließen.

Häufige Fragen

Welche Versicherung brauchen Blauwassersegler?

Eine Yachthaftpflicht und eine Kasko mit weltweitem Fahrtgebiet ohne Zeitlimit, ohne Sperrzeit in der Hurrikansaison und mit hoher Bergungssumme. Dazu gehört eine eigene Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisen, denn die Gesundheit deckt keine Bootspolice.

Gibt es bei NAMMERT eine Sperrzeit in der Hurrikansaison?

Nein. Die Premium-Bedingungen enthalten keinen Hurrikan-, Zyklon- oder Taifunvorbehalt und keine Sicherungsauflagen für die Saison. Andere Anbieter steuern die Saison über Sperrzeiten, Breitengrade, Auflagen oder höhere Selbstbehalte.

Ist Einhandsegeln auf Langfahrt mitversichert?

Ja, Einhandsegeln ist mitversichert. Viele Bedingungswerke beantworten die Frage nicht ausdrücklich, obwohl Einhandfahrt zwangsläufig Zeiten ohne besetzte Wache und ohne Ausguck bedeutet. Lassen Sie es sich bei jedem Angebot schriftlich bestätigen.

Wird eine Yacht über 25 Jahre für die Langfahrt versichert?

Ja. Die Bedingungen kennen keine Altersgrenze für das Fahrzeug, begrenzt sind nur einzelne Bausteine wie die Maschinenanlage mit zehn Jahren und die Osmose mit 48 Monaten. Das Rigg wird beim älteren Boot nicht herausgenommen.

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