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Mietboot in Spanien ohne Schein: was ab 1. Oktober im Vertrag zählt
Spanien streicht die Ausnahme für kleine Mietboote bis 5 Meter und 15 PS. Für den Versicherungsschutz ist das keine Formalie: die Klausel zur vorgeschriebenen Fahrerlaubnis richtet sich nach dem Recht des Reviers.
29. September 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Bis zum 30. September 2026 darf man in Spanien ein kleines Motorboot bis 5 Meter Länge und 15 PS ohne Bootsführerschein fahren, auch wenn es gemietet ist. Ab dem 1. Oktober gilt diese Ausnahme nur noch für den privaten Gebrauch. So steht es im neuen Artikel 10 des Real Decreto 875/2014, geändert durch das Real Decreto 1188/2025 vom 26. Dezember 2025, veröffentlicht im spanischen Amtsblatt BOE am 30. Dezember 2025. Der größte Teil dieses Erlasses gilt seit dem 31. Dezember 2025, die Änderung von Artikel 10 nennt ausdrücklich den 1. Oktober 2026.
Was bleibt, steht im selben Artikel. Ohne Schein bleiben erlaubt: Motorboote bis 5 Meter und höchstens 15 PS Nennleistung ohne Leistungsdrossel im privaten Gebrauch, Segelboote bis 6 Meter im sportlichen Gebrauch und Strandgeräte. In allen drei Fällen höchstens 2 Seemeilen vom Hafen, der Marina oder dem Strand, von dem man ablegt, und nur bei Tag. Wer so fährt, muss 18 Jahre alt sein, und Jetskis sind von der Ausnahme ausgenommen. Das Ministerium begründet die Änderung mit den vielen Zwischenfällen in der Vermietung. Betroffen ist also vor allem das kleine offene Motorboot oder Schlauchboot, das man im Urlaub für einen halben Tag mietet, um in die nächste Bucht zu fahren.
Für den Versicherungsschutz ist das keine Formalie. In unseren Haftpflichtbedingungen steht in allen drei Tarifen wortgleich die Klausel A-5, Vorgeschriebene Fahrerlaubnis: Der Führer darf das Wassersport-Fahrzeug nur mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis benutzen, und der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, dass niemand ohne diese Erlaubnis fährt. Was erforderlich ist, bestimmt das Recht des Reviers. Dieselbe Fahrt mit demselben Mietboot, die am 30. September ohne Schein erlaubt war, ist am 1. Oktober ohne Schein eine Fahrt ohne die erforderliche Erlaubnis. In der Kasko steht derselbe Gedanke als Ausschluss: kein Ersatz für Schäden, die durch das Führen durch eine nicht qualifizierte Person und ohne den für das Fahrzeug oder das Fahrtgebiet amtlich vorgeschriebenen Führerschein verursacht sind (Basis A-5.2 b, Basis Plus und Premium A-6.2 b). Das betrifft das eigene Boot. Beim Mietboot zählt die Haftpflicht.
Wer im Urlaub ein Boot mietet, fragt meist nach der eigenen Wassersport-Haftpflicht. Unsere Bedingungen regeln das in A-1.2: versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als verantwortlicher Führer eines gemieteten oder gecharterten, nur privat genutzten Boots, wenn der Mietvertrag auf den eigenen Namen ausgestellt ist und die Nutzung 30 Tage nicht übersteigt. In Basis Plus und Premium gilt dieser Schutz subsidiär, also nur soweit kein anderer Versicherer eintritt, und Schäden am gemieteten Boot selbst sind ausdrücklich nicht versichert. Die Skipperhaftung ist in Basis Plus auf Größe und Leistung des eigenen Boots und 10.000.000 Euro begrenzt, in Premium auf 20.000.000 Euro, beide für Europa und das ganze Mittelmeer. An A-5 ändert A-1.2 nichts: der Schein, den das Revier verlangt, ist Voraussetzung und keine Nebensache.
Was nach einem Schaden ohne Schein genau geschieht, lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Es kommt darauf an, wie schwer das Versäumnis wiegt und ob der fehlende Schein für den Schaden ursächlich war. Eine pauschale Antwort gäbe es nur um den Preis, dass sie im Einzelfall falsch ist. Sicher ist nur, dass die Frage nach dem Schein nach jedem Schaden gestellt wird, und zwar als eine der ersten. Offen ist auch, welcher ausländische Schein in Spanien für ein Mietboot genügt: der geänderte Artikel regelt das nicht. Ob der Vermieter Ihren Schein annimmt und wie die Capitanía Marítima ihn wertet, klären Sie vor der Reise, am besten schriftlich.
Nicht betroffen ist, wer ein eigenes kleines Motorboot, ein Trailerboot oder ein Beiboot in Spanien privat fährt: für den privaten Gebrauch bleibt die Ausnahme bestehen, mit den Grenzen von 2 Seemeilen und Tageslicht. Wer eine Charteryacht oder ein größeres Motorboot mietet, brauchte schon bisher einen Schein. Die Änderung trifft genau den Fall, den viele für harmlos halten: den kurzen Ausflug mit dem kleinen Mietboot, das der Vermieter bis gestern jedem Volljährigen überlassen durfte. Auf den Balearen, den Kanaren und an der Festlandküste gilt dasselbe, denn der Erlass ist gesamtstaatlich.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Ich habe einen deutschen Sportbootführerschein. Reicht der in Spanien für ein Mietboot?
Das regelt der geänderte Artikel nicht. Ob ein ausländischer Schein genügt, beurteilen die spanischen Behörden und in der Praxis zuerst der Vermieter. Klären Sie es vor der Reise und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
Gilt die Änderung auch für mein eigenes kleines Boot auf Mallorca?
Nein, solange Sie es privat nutzen. Die Ausnahme für Motorboote bis 5 Meter und 15 PS bleibt für den privaten Gebrauch bestehen, begrenzt auf 2 Seemeilen vom Ausgangspunkt und auf Fahrten bei Tag.
Hilft meine Wassersport-Haftpflicht, wenn ich mit dem Mietboot jemanden verletze?
A-1.2 regelt das Führen gemieteter, privat genutzter Boote, mit Mietvertrag auf Ihren Namen und höchstens 30 Tagen. Voraussetzung ist nach A-5 aber die erforderliche behördliche Erlaubnis, in Spanien ab dem 1. Oktober also der Schein.
Und wenn das Mietboot selbst beschädigt wird?
Schäden am gemieteten Boot selbst sind in der Haftpflicht nicht versichert. Dafür steht meist die Kaution beim Vermieter. Wie hoch sie ist und ob man sie absichern kann, gehört vor die Unterschrift unter den Mietvertrag.
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