Magazin / Magazin: Revier und Sport / Bordfunk · Folge 4
Der, der hinten sitzt: die teuerste Lücke auf dem Jetski
Über den Jetski wird am Steg schnell geurteilt. Interessanter ist die teuerste Frage: wer eigentlich versichert ist, wenn der Mitfahrer stürzt.
16. September 202610 minNAMMERT Assekuradeur GmbH
Die Folge zum Nachlesen
Willkommen beim Bordfunk, Folge vier. Über kein Fahrzeug auf dem Wasser wird schneller geurteilt als über den Jetski. Laut, schnell, wendig, und für viele am Ufer der Inbegriff von Ärger.
Über den Ruf können wir wenig sagen. Über das, was passiert, wenn es tatsächlich Ärger gibt, dagegen eine ganze Menge. Und die interessanteste Frage ist nicht die, die Sie erwarten.
Sie lautet: Wer ist eigentlich versichert, wenn der stürzt, der hinten sitzt?
Wir kommen darauf zurück. Vorher zwei Dinge, die vorher passieren.
Das erste ist der Vorwurf. Ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln auf dem Wasser kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Es kann aber auch eine Straftat werden. Paragraf dreihundertfünfzehn a des Strafgesetzbuchs stellt unter Strafe, wer ein Schiffsfahrzeug führt, obwohl er wegen Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, sicher zu fahren. Ebenso, wer als Führer durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Vorschriften zur Sicherung des Schiffsverkehrs verstößt. In beiden Fällen muss dadurch ein Mensch oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet worden sein. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, bei fahrlässiger Gefährdung bis zu zwei.
Das ist der Moment für den Rechtsschutz. Im Verkehrs-Rechtsschutz sind Sie als Eigentümer, Halter und Fahrer von Wassersport-Fahrzeugen versichert, und ausdrücklich auch als Wassersportler im öffentlichen Wasserstraßenverkehr. Als Beispiele nennen die Bedingungen den Surfer und den Jetskifahrer. Dazu gehören der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und der Straf-Rechtsschutz.
Beim Straf-Rechtsschutz gilt eine Regel, die man kennen sollte. Wird Ihnen ein Vergehen mit Bezug zum Wasserstraßenverkehr vorgeworfen, haben Sie Schutz. Stellt ein Gericht aber rechtskräftig fest, dass Sie es vorsätzlich begangen haben, müssen Sie die Kosten erstatten. Und bei einem Verbrechen besteht kein Schutz.
Vor allem aber stehen vor jedem Fall im Verkehrs-Rechtsschutz drei Bedingungen. Der Fahrer muss die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben. Er muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. Und das Fahrzeug muss registriert sein, wenn das verlangt ist. Wird dagegen verstoßen, bleibt der Schutz nur für die, die davon nichts wussten.
Hier ist der Punkt, an dem das freundliche Verleihen teuer wird. Denn in der Kasko steht etwas Ähnliches: Für Schäden, die dadurch verursacht werden, dass eine nicht qualifizierte Person das Fahrzeug ohne den amtlich vorgeschriebenen Führerschein führt, leisten wir keinen Ersatz. Wer seinen Jetski jemandem in die Hand drückt, der das nicht darf, hat im Schadenfall gleich zwei Versicherungen verloren.
Damit zur Kasko selbst. Ein Jetski ist als Jetski versichert, wenn es beantragt ist und im Versicherungsschein steht. Dann gilt eine eigene Klausel mit drei Teilen.
Erstens die Sicherung. In Basis und Basis Plus muss der Jetski nachts, von zweiundzwanzig bis acht Uhr, und immer dann, wenn Sie länger weg sind, auch im Winterlager, gegen unbefugte Nutzung gesichert sein. Im Premium nur, wenn Sie länger weg sind. Die Bedingungen nennen Beispiele: ein abgeschlossener Raum, ein abgeschlossenes Gebäude oder Grundstück, ein Jetski-Ponton mit Sicherungsseil, oder eine gegen äußere Einwirkung geschützte Unterbringung in einer Marina. Das ist eine Pflicht, die schon vor dem Schaden gilt.
Zweitens der Motor. Schäden am Motor durch Wasserschlag sind beim Jetski ausgeschlossen, es sei denn, sie sind die direkte Folge einer Kollision mit einem festen Gegenstand.
Und drittens der Rumpf, und hier kommt der erste Satz, den man zweimal lesen sollte. Schäden am Rumpf sind ausgeschlossen, sofern die Beschädigung den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränkt. Im Klartext: Eine Schramme, mit der der Jetski fährt wie vorher, ist nach diesen Bedingungen kein Kaskoschaden. Kosmetik ist nicht versichert, Funktion schon.
In Basis Plus kommen zwei Punkte dazu. Die Selbstbeteiligung wird beim Jetski immer abgezogen. Und mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte ist auch dann mitversichert, wenn der Jetski nicht auf einem umzäunten, abgeschlossenen Platz stand.
Kurz zu den Rennen, weil die Frage regelmäßig kommt. Haftpflicht und Kasko schließen Schäden bei Motorbootrennen und den dazugehörigen Übungsfahrten grundsätzlich aus. In der Kasko Basis bleibt es dabei. In der Haftpflicht in allen drei Stufen und in der Kasko ab Basis Plus lässt sich die Teilnahme aber vereinbaren. Sie muss dann im Versicherungsschein stehen, der Schutz ist subsidiär, Sie brauchen eine gültige Fahrerlizenz, und Übungsfahrten sind nur auf der vorgesehenen, abgesteckten Wasserfläche versichert.
Dieser letzte Halbsatz erledigt in der Praxis die meisten Fälle. Wer am Tag vor dem Rennen irgendwo auf dem See übt, übt außerhalb der Deckung.
In der Unfallversicherung ist es umgekehrt sortiert: In Basis und Basis Plus sind Unfälle bei Fahrtveranstaltungen ausgeschlossen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt, samt Übungsfahrten. In Premium besteht Schutz bei Regatten und Rennen mit Motorfahrzeugen sowie bei Übungs- und Trainingsfahrten.
Und jetzt zu der Frage vom Anfang. Der Mitfahrer sitzt hinten, der Jetski beschleunigt, eine Welle kommt, und er liegt verletzt im Wasser.
Fast alle sagen an dieser Stelle: Dann zahlt die Haftpflicht. Und fast alle liegen damit falsch.
Die Haftpflicht deckt Ihre gesetzliche Haftpflicht, sonst nichts. Sie prüft, ob Sie haften, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt Sie von berechtigten frei. Haben Sie einen Fahrfehler gemacht und verlangt der Mitfahrer deshalb Schadenersatz, ist das ein Haftpflichtfall. Haften Sie nicht, gibt es auch nichts, wovon die Haftpflicht Sie freistellen könnte. Der Verletzte steht dann mit leeren Händen da, obwohl alles versichert schien.
Und es gibt einen zweiten Haken, der noch härter trifft. Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sind ausgeschlossen, in allen drei Stufen. Sitzt Ihr Kind hinten, zahlt Ihre Haftpflicht für dessen Verletzung nicht. Auch dann nicht, wenn Sie den Fehler gemacht haben. Gerade dann nicht.
Für diese Lücke gibt es die Wassersport-Unfallversicherung. Sie fragt nicht nach Schuld, sondern nach dem Unfall: ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das jemand unfreiwillig verletzt wird.
Aber sehen Sie genau hin, wer dort versichert ist. In Basis ist es ausschließlich der Eigner. Der Mitfahrer also nicht. In Basis Plus sind es der Eigner und Familienmitglieder ersten Grades. In Premium der Eigner und alle berechtigten Insassen, also Skipper, Crew und Gäste. Und in Basis Plus und Premium wird die Versicherungssumme im Schadenfall durch die Zahl der Personen geteilt, die an Bord waren. Zu zweit auf dem Jetski heißt das: jeder mit der Hälfte.
Ein Ausschluss steht in jeder Stufe: Unfälle durch Bewusstseinsstörungen sind nicht versichert, und als mögliche Ursache nennen die Bedingungen ausdrücklich den Alkoholkonsum.
Bleibt der Helmbonus, und der ist die freundlichste Klausel dieser Folge. Erleidet der Fahrer bei einem versicherten Unfall eine Kopfverletzung und hat er nachweislich einen handelsüblichen Helm getragen, erhöht sich die Invaliditätsentschädigung für diese Kopfverletzung um fünfundzwanzig Prozent. Gedeckelt auf zehntausend Euro in Basis, fünfundzwanzigtausend in Basis Plus und fünfzigtausend in Premium. Für den Mitfahrer sehen die Bedingungen ihn nicht vor.
Sechs Fragen zum Mitnehmen. Steht Ihr Jetski als Jetski im Versicherungsschein? Wo steht er nachts und im Winter, und ist er dort gegen unbefugte Nutzung gesichert? Wer außer Ihnen fährt, und hat jeder die vorgeschriebene Fahrerlaubnis? Wer fährt hinten mit, und ist diese Person in Ihrer Unfallversicherung überhaupt versichert? Wenn ein Rennen ansteht: Ist es im Schein vereinbart, und üben Sie auf der abgesteckten Fläche? Und: Helm auf.
Denn der Helm ist das einzige Ausrüstungsstück in dieser Folge, das gleich zweimal arbeitet. Einmal für den Kopf, und einmal für die Akte.
Das war Folge vier. Die Bedingungswerke und der Gesetzestext sind auf der Seite zur Folge verlinkt. Bis zum nächsten Mal.
Jetskifahrer haben einen Ruf, und nicht immer zu Unrecht. In dieser Folge geht es um die Delikte, die beim Jetski tatsächlich anfallen, Geschwindigkeit in der Zone, Nichtbeachten der Wanderfahrt, Figurenfahren außerhalb der Fläche, und darum, wo der Rechtsschutz greift.
Der zweite Teil gehört dem Fall, der am meisten unterschätzt wird: dem Mitfahrer. Er sitzt hinten, unterschätzt die Beschleunigung und stürzt. Die Haftpflicht zahlt nur, wenn der Fahrer für den Schaden haftet, und Ansprüche von Angehörigen aus demselben Haushalt schließen die Bedingungen aus. Ob der Mitfahrer in der Unfallversicherung versichert ist, hängt von der Stufe ab.
Versicherungs-CheckDazu im Bordfunk
Shownotes
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