Magazin / Magazin: Vertrag und Markt / Bordfunk · Folge 2
Zwei gleiche Boote, zwei verschiedene Beträge: der Satz über den Wert
Solange nichts passiert, merkt niemand den Unterschied zwischen Zeitwert und fester Taxe. Beim Totalschaden entscheidet er über alles, bei zwei gleichen Booten auch über zwei verschiedene Beträge.
14. September 20269 minNAMMERT Assekuradeur GmbH
Die Folge zum Nachlesen
Willkommen beim Bordfunk, Folge zwei. Stellen Sie sich zwei Boote am selben Steg vor. Gleiches Modell, gleiches Baujahr, gleicher Zustand, sogar dieselbe Versicherungssumme. Beide brennen in derselben Nacht ab.
Und ein paar Wochen später bekommt der eine Eigner deutlich mehr Geld als der andere.
Kein Fehler, kein Streit, keine Kulanz. Der Unterschied stand schon beim Abschluss fest, in einem einzigen Satz, den beide damals überlesen haben. Es ist der Satz darüber, was als Wert des Bootes gilt. Um den geht es heute.
Es gibt dafür zwei Wege, und sie sind grundverschieden. Der Zeitwert wird erst im Schadenfall ermittelt. Unsere Bedingungen beschreiben ihn als den Betrag, der nötig ist, um Gegenstände gleicher Art und Güte am Tag des Schadens wiederzubeschaffen, abzüglich eines Betrages für Alter, Abnutzung und Gebrauch. Er sinkt also jedes Jahr, ohne dass jemand etwas tut.
Die feste Taxe geht andersherum vor. Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt in Paragraf sechsundsiebzig, den Versicherungswert vorher durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag festzusetzen. Diese Taxe gilt dann als der Wert, den das Boot im Versicherungsfall hat. Es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Wert erheblich. Auf diesen Halbsatz kommen wir zurück, er ist wichtiger, als er klingt.
Der Unterschied in einem Satz: Beim Zeitwert erfahren Sie nach dem Schaden, was Ihr Boot wert war. Bei der festen Taxe wissen Sie es vorher.
Schauen wir uns die drei Stufen an, denn sie machen genau das unterschiedlich.
In der Kasko Basis gilt der Zeitwert, und zwar nach einer Staffel. Bis drei Jahre ohne altersbedingten Abzug. Nach drei Jahren zwanzig Prozent Abzug, nach fünf Jahren fünfunddreißig, ab zehn Jahren fünfzig. Die Versicherungssumme ist dabei die Obergrenze.
Und jetzt der Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben: Diese Staffel greift nicht nur beim Totalschaden. Sie greift auch bei der Reparatur. Wer ein zwölf Jahre altes Boot in der Basis versichert hat und eine Werftrechnung über achttausend Euro bekommt, redet über vier.
In Basis Plus gilt die Versicherungssumme als feste Taxe. Aber es gibt eine Altersregel, und die ist der zweite Punkt, der überrascht. Beim Totalverlust wird der auf das Boot entfallende Teil der Versicherungssumme ersetzt, wenn das Boot nicht älter als fünf Jahre ist und Sie den Nachweis der Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung erbringen. Ist es älter als fünf Jahre, gilt dasselbe, solange sein Zeitwert noch die Hälfte der Versicherungssumme erreicht, und auch dann nur mit diesem Nachweis. Fehlt der Nachweis, wird auf Basis des Zeitwerts reguliert.
Das heißt im Klartext: Die feste Taxe in Basis Plus ist an eine Bedingung geknüpft. Wer die Entschädigung nimmt und sagt, ich kaufe mir kein neues Boot, ich habe jetzt genug vom Wasser, der landet beim Zeitwert. Die Taxe belohnt den, der weitermacht.
In Premium steht es schon in der Überschrift des Abschnitts: Versicherungswert gleich feste Taxe. Und dann folgt ein kurzer Satz mit großer Wirkung. Der Einwand einer Unterversicherung kann nicht geltend gemacht werden. Bei Totalverlust oder Zerstörung wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt, eine Altersgrenze steht dort nicht. Übersteigen bei einer Zerstörung die Wiederherstellungskosten die Summe, wird zum Neuwert entschädigt, begrenzt auf die feste Taxe.
Bei der Reparatur sind Basis Plus und Premium ebenfalls großzügiger. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die notwendigen und nachgewiesenen Kosten ohne altersbedingte Abzüge ersetzt, in Premium ausdrücklich zum Neuwert.
Aber achten Sie auf drei Worte: sofern nichts anderes vereinbart. Stehen in Ihrem Versicherungsschein altersbedingte Abzüge für Teilschäden, dann gilt auch dort die Staffel mit zwanzig, fünfunddreißig und fünfzig Prozent. Das ist eine Zeile im Schein, und sie ist bares Geld wert.
Jetzt zu der Frage, die am Telefon regelmäßig kommt: Kann ich die Summe nicht einfach großzügig ansetzen? Es klingt vernünftig. Lieber zu viel als zu wenig.
Die Antwort ist nein, und das Gesetz sagt es selbst. Die Taxe gilt nicht als Wert im Versicherungsfall, wenn sie den wirklichen Wert erheblich übersteigt. In Basis und Basis Plus steht zusätzlich: Ist der nachgewiesene Gesamtwert niedriger als die Versicherungssumme, darf die Leistung im entsprechenden Verhältnis gekürzt werden.
Im Klartext: Zu niedrig ist das eigentliche Risiko. Dann fehlt im Totalschaden Geld. Die Summe bestimmt außerdem den Beitrag, und im Premium gilt sie als feste Taxe. Richtig ist die Summe, die Sie mit Kaufvertrag, Rechnung oder Gutachten belegen können.
Umgekehrt gilt aber auch: Die Summe ist immer die Obergrenze, und eine zu niedrige wird im Schadenfall nicht nachträglich aufgestockt. Das trifft vor allem die, die über Jahre investiert haben. Neuer Motor, neue Elektronik, neues Rigg. In Premium sind Sie verpflichtet, eine Werterhöhung durch Umbauten anzuzeigen, und für diese Veränderung besteht nur dann Schutz, wenn Sie sie uns nachgewiesen haben. Liegt die Summe unter dem tatsächlichen Gesamtwert, darf entsprechend gekürzt werden.
Wie kommt so eine Taxe eigentlich zustande, und braucht man dafür immer ein Gutachten? Nein. Die Bedingungen nennen in allen drei Stufen zwei Wege: Eine Erhöhung ist nach Vorlage von Anschaffungsrechnungen oder Gutachten jederzeit möglich.
Die Rechnung für den neuen Motor ist also schon der Beleg. Ein Gutachten lohnt vor allem da, wo es keine aktuelle Rechnung gibt, etwa bei einem Gebrauchtboot, das über zwanzig Jahre gewachsen ist. Und jederzeit heißt wirklich jederzeit, nicht zum Hauptfälligkeitstermin.
Drei Dinge überraschen beim Totalschaden dann noch, deshalb kurz vorweggenommen. Erlöse aus Restwerten werden auf die Entschädigung angerechnet, und Sie können das nicht dadurch abwenden, dass Sie uns die Reste vor die Tür stellen. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist und keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Und wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, versicherte Sachen gegen Zahlung des Versicherungswertes zu übernehmen.
Zurück zu den beiden Booten vom Anfang. Der Unterschied zwischen ihnen war kein Zufall und keine Willkür. Er stand in einer Zeile, die man an einem Regentag in zehn Minuten nachlesen kann.
Fünf Fragen für genau diesen Regentag. Erstens: Welche Kasko steht in Ihrem Versicherungsschein, Basis mit Zeitwert oder Basis Plus und Premium mit fester Taxe? Zweitens: Steht dort etwas von altersbedingten Abzügen bei Teilschäden? Drittens: Passt die Summe noch zu dem Boot, wie es heute ausgestattet ist, und haben Sie Umbauten gemeldet? Viertens: Wenn Sie Basis Plus haben und Ihr Boot älter als fünf Jahre ist, erreicht der Zeitwert noch die Hälfte der Summe? Und fünftens: Wo liegen Kaufvertrag, Rechnungen und Gutachten?
Die letzte Frage ist die, die am häufigsten falsch beantwortet wird. Die Unterlagen liegen nämlich sehr gern an Bord, in der Kiste unter der Koje, ordentlich sortiert und wasserdicht verpackt. Wasserdicht ist dabei das falsche Wort. Feuerfest wäre besser. Am besten aber: an Land.
Das war Folge zwei. Die Bedingungswerke und der Wortlaut des Paragrafen sechsundsiebzig sind auf der Seite zur Folge verlinkt. Bis zum nächsten Mal.
Zeitwert bedeutet: Im Schadenfall wird ermittelt, was das Boot noch wert war, mit Abzügen für Alter, Abnutzung und Gebrauch. Feste Taxe bedeutet: Die vereinbarte Versicherungssumme gilt als Wert des Boots. Welche der beiden Regeln im Vertrag steht, entscheidet im Totalschaden über die Höhe der Entschädigung, und das merkt man meist erst, wenn es zu spät ist.
In dieser Folge geht es darum, wie eine Taxe überhaupt zustande kommt, warum Gutachten nicht immer nötig sind, wann eine Anpassung sinnvoll ist und was gilt, wenn die Summe nicht zum Wert passt. Ist sie zu niedrig, fehlt im Totalschaden Geld. Die Summe bestimmt außerdem den Beitrag. In Premium gilt die vereinbarte Summe als feste Taxe (A-8). Ein Blick in den eigenen Vertrag lohnt sich deshalb.
ThemenpaketDazu im Bordfunk
Im Schadenfall: melden, belegen, ausgezahlt bekommen
Alle Teile im Überblick
- Schaden melden
- Die eigene Police lesen
- Leine im Propeller
- Kollision mit der Berufsschifffahrt
- Grobe Fahrlässigkeit in der Bootskasko
- Abzug neu für alt
- Minderwert nach dem Schaden
- Derselbe kaputte Motor
- Der Anruf am Freitag
- Zwei Anrufe an einem Vormittag
- Zwei gleiche Boote, zwei verschiedene Beträge
- Der Kran kostet mehr als das Boot
- Die Werft will eine Anzahlung
Shownotes
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