Magazin / Bordfunk · Folge 9
Zwei Anrufe an einem Vormittag: warum beim gestohlenen Boot nichts abgezogen wurde
Beim Kratzer am Steg wird der Selbstbehalt abgezogen, beim gestohlenen Boot aus der verschlossenen Halle nicht. Diese Folge erzählt, warum das so ist, wann sich der Selbstbehalt halbiert und warum der erste Schaden nach fünf ruhigen Jahren keinen Rabatt kostet.
21. September 202610 minNAMMERT Assekuradeur GmbH
Die Folge zum Nachlesen
Willkommen beim Bordfunk, Folge neun. Heute zwei Anrufe. Keine bestimmten, sondern zwei von der Sorte, die im Frühjahr fast jede Woche kommen, manchmal am selben Vormittag. Der erste ist kurz. Der zweite nicht. Und am Ende des zweiten sagt der Anrufer einen Satz, mit dem er selbst nicht gerechnet hat: Das ist ja besser, als ich dachte.
Anruf eins. Ein Eigner hat beim Anlegen die Kante des Stegs erwischt. Ein Kratzer im Gelcoat, eine Macke an der Scheuerleiste, nichts Dramatisches. Seine Frage kommt sofort: Lohnt sich das überhaupt? Bei meinem Selbstbehalt bleibt doch nichts übrig. Und wenn ich das melde, wird dann nicht nächstes Jahr alles teurer?
Anruf zwei. Ein anderer Eigner, eine viel leisere Stimme. Sein Boot stand über den Winter in einer verschlossenen Halle. Jetzt ist es weg. Nicht der Motor, nicht die Elektronik. Das ganze Boot. Und nachdem die ersten Dinge geklärt sind, Polizei, Hallenbetreiber, Schlüssel, stellt er die Frage, die ihn offenbar seit Tagen beschäftigt: Wie viel ziehen Sie mir ab?
Die Antwort auf diese Frage ist die Frage dieser Folge. Denn sie lautet, in unseren Bedingungen Basis Plus und Premium: nichts. Beim kleinen Kratzer wird abgezogen. Beim verschwundenen Boot nicht. Wie passt das zusammen? Und was heißt es für den Mann mit dem Kratzer? Dafür schauen wir auf einen Abschnitt, den fast jeder Eigner zu kennen glaubt. Den Selbstbehalt.
Der Grundsatz ist schnell erzählt. In den Bedingungen steht: "Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird je Schadenfall von der Entschädigungsleistung abgezogen." Im Klartext: Bei jedem Schaden tragen Sie den Betrag selbst, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Den Rest zahlt die Kasko. Je Schadenfall, nicht je Jahr. Zwei Schäden, zweimal Selbstbehalt. So weit, so bekannt.
Jetzt kommt der Teil, den kaum jemand bis zu Ende liest. Denn direkt darunter stehen die Ausnahmen, und sie sind nicht klein. Der Satz lautet: "Die Selbstbeteiligung gilt außerdem nicht bei Totalverlust, Diebstahl und Einbruchdiebstahl, sofern nachfolgend nicht anders vereinbart." Im Klartext: Genau dann, wenn es richtig wehtut, fällt der Abzug weg. Das Boot gesunken. Das Boot gestohlen. Die Kajüte aufgebrochen. In diesen Fällen gibt es die Entschädigung ohne Abzug.
Man kann es sich so merken: Der Selbstbehalt trifft die Kratzer, nicht die Katastrophen. Das ist der erste Moment, in dem die meisten am Telefon kurz still werden. Denn gefühlt ist es genau andersherum. Man rechnet damit, dass beim großen Schaden auch der große Abzug kommt. Nach diesen Bedingungen kommt er nicht.
Aber der Satz hat ein Ende, und das gehört dazu: sofern nachfolgend nicht anders vereinbart. Dieser Halbsatz hat zwei Adressen. Die erste ist der Lagerplatz. In der Premiumfassung wird beim Diebstahl die Selbstbeteiligung doch abgezogen, es sei denn, das Boot war nachweislich in einem verschlossenen Raum, in einem Gebäude oder auf einem umfriedeten Grundstück untergebracht. Premium zahlt also auch ohne Zaun, nur eben mit Abzug.
In Basis Plus ist es strenger. Steht das Boot an Land unsachgemäß auf einem Platz, der nicht umfriedet und abgeschlossen ist, oder in einem Gebäude, das nicht abgeschlossen ist, gibt es bei Diebstahl gar keinen Ersatz. Nicht weniger. Gar keinen. Zaun oder Halle, das ist hier die ganze Frage. Und der Mann aus Anruf zwei hat sie im Herbst richtig beantwortet, vermutlich ohne es zu wissen.
Die zweite Adresse ist der Jetski. Für ihn gilt eine eigene Klausel, und die dreht die Regel um: "Die Selbstbeteiligung wird immer in Abzug gebracht." Auch beim Totalverlust. Auch beim Diebstahl. In Premium verdoppelt sie sich bei Diebstahl sogar, es sei denn, der Jetski stand nachweislich verschlossen oder umfriedet. Wer einen Jetski fährt, hört diese Folge also am besten mit umgekehrtem Vorzeichen.
Und dann gibt es Dinge, bei denen der Selbstbehalt nie anfällt, egal wie der Schaden aussieht. Die Bedingungen zählen sie auf: Inspektionskosten nach einer Grundberührung, das Beiboot, die persönlichen Effekten und der Bootstrailer. In Premium kommen reine Assistanceleistungen dazu. Die Brille, die bei einer Kollision zu Bruch ging. Der Trailer, den der Sturm umgeworfen hat. Das Beiboot, das nach einem Rempler leckt. Da wird nichts abgezogen. Eine Bedingung gibt es allerdings: Beiboot und Trailer müssen mit eigener Versicherungssumme im Schein stehen.
Jetzt zum zweiten Aha-Moment, und der gehört dem Mann mit dem Kratzer. Im selben Abschnitt steht: "Nach fünf schadenfreien Versicherungsjahren reduziert sich für den ersten Versicherungsfall die vereinbarte Selbstbeteiligung um fünfzig Prozent." Im Klartext: Wer fünf Jahre lang ohne Schaden war, zahlt beim nächsten nur die Hälfte seines Selbstbehalts. Nicht bei jedem folgenden. Beim ersten. Beim Jetski übrigens nicht, dort erklärt die Klausel genau diese Regel für gegenstandslos.
Bleibt seine zweite Sorge, der Beitrag. In Basis Plus und Premium gibt es einen Schadenfreiheitsrabatt. Wer neu kommt oder einen schadenfreien Vorvertrag mitbringt, startet gleich beim höchsten Satz, vierzig Prozent. Nach einem Schaden, für den gezahlt oder zurückgestellt wurde, sinkt der Rabatt zur nächsten Hauptfälligkeit um zwanzig Prozent. Jedes schadenfreie Jahr bringt zehn Prozent zurück, bis wieder vierzig erreicht sind. Zwei Schäden im selben Versicherungsjahr, und der Rabatt entfällt ab der nächsten Hauptfälligkeit ganz.
Das klingt nach einem guten Grund, den Kratzer für sich zu behalten. Und genau hier kommt der Teil, der die meisten Gespräche entspannt. Dort steht nämlich auch: "Sofern der Vertrag fünf Jahre oder länger schadenfrei verlaufen ist, wird die Rückstufung beim ersten Schaden ausgesetzt." Im Klartext: Nach fünf ruhigen Jahren kostet Sie der erste Schaden keinen Rabatt. Und den Selbstbehalt nur zur Hälfte. Zwei Belohnungen für dieselbe Geduld.
In Premium gibt es noch eine dritte. Eine Grundberührung, bei der nur nachgesehen wird und kein Folgeschaden auftaucht, führt nicht zur Rückstufung. Reine Assistanceleistungen auch nicht. Wer Folge eins gehört hat, kennt die Konsequenz: Nach dem Ruck am Grund anrufen und nachsehen lassen kostet dort nichts. Kein Selbstbehalt auf die Inspektion. Kein Rabatt weg. In Basis Plus sind die Inspektionskosten bis fünfhundert Euro mitversichert, ebenfalls ohne Selbstbehalt.
Darf man einen kleinen Schaden nun einfach für sich behalten? Die Bedingungen sind da eindeutig. Sie verpflichten Sie, uns jeden Versicherungsfall unverzüglich schriftlich zu melden. Jeden. Nicht nur die, bei denen am Ende etwas herauskommt. Und das hat einen Grund, der Sie selbst betrifft. Ein Kratzer ist heute ein Kratzer. Stellt sich später heraus, dass der Stoß doch tiefer ging, ist es ein Schaden mit Vorgeschichte. Und diese Vorgeschichte beginnt besser mit Ihrer Meldung als mit der Frage, warum es keine gibt.
Zurück zu unseren zwei Anrufen. Der Mann mit dem gestohlenen Boot bekommt seine Entschädigung ohne Abzug, weil das Boot in einer verschlossenen Halle stand. Die Halle war in seinem Fall mehr wert als jedes Schloss. Und der Mann mit dem Kratzer? Er meldet. Hat er fünf schadenfreie Jahre hinter sich, zahlt er den halben Selbstbehalt, und sein Rabatt bleibt, wo er ist. Wenn nicht, weiß er jetzt wenigstens genau, was es ihn kostet, statt es zu schätzen.
Drei Fragen für Ihren nächsten Blick in die Unterlagen. Welcher Selbstbehalt steht in Ihrem Versicherungsschein? Wo steht Ihr Boot im Winter, und ist der Platz umfriedet und abgeschlossen, die Halle verschlossen? Und stehen Beiboot und Trailer mit eigener Versicherungssumme im Schein? Denn nur dann gilt für sie, was Sie eben gehört haben.
Das war Folge neun. Und zum Schluss noch eine Beobachtung aus dem Büro: Es gibt einen Schaden, bei dem garantiert nie ein Selbstbehalt abgezogen wird. Den, den man nicht meldet. Den zahlen Sie nämlich ganz. Bis zum nächsten Mal.
Zwei Anrufe, wie sie im Frühjahr oft am selben Vormittag kommen. Der eine Eigner hat beim Anlegen einen Kratzer ins Gelcoat gefahren und fragt, ob sich eine Meldung bei seinem Selbstbehalt überhaupt lohnt. Dem anderen ist das ganze Boot aus der verschlossenen Winterhalle gestohlen worden, und er fragt, wie viel wir ihm abziehen. Die Antwort auf die zweite Frage lautet in Basis Plus und Premium: nichts.
Der erste Aha-Moment: Der Selbstbehalt trifft die Kratzer, nicht die Katastrophen. Bei Totalverlust, Diebstahl und Einbruchdiebstahl gilt er nicht, und bei Inspektionskosten nach einer Grundberührung, beim Beiboot, bei persönlichen Effekten und beim Bootstrailer fällt er nie an. Zwei Ausnahmen gehören dazu: In Premium wird er bei Diebstahl doch abgezogen, wenn das Boot weder verschlossen noch umfriedet stand, und in Basis Plus gibt es dann gar keinen Ersatz. Beim Jetski wird er immer abgezogen.
Der zweite Aha-Moment gehört dem Eigner mit dem Kratzer. Nach fünf schadenfreien Versicherungsjahren halbiert sich der Selbstbehalt für den ersten Schaden, und die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt wird für diesen Schaden ausgesetzt. In Premium kosten eine Inspektion nach Grundberührung ohne Folgeschaden und reine Assistanceleistungen gar keinen Rabatt. Melden müssen Sie jeden Versicherungsfall ohnehin, unverzüglich und schriftlich.
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