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Magazin / Magazin: Vertrag und Markt

Minderwert nach dem Schaden: warum die Kasko die verlorene Saison nicht zahlt

Die Werft hat sauber repariert, und trotzdem ist das Boot beim Verkauf weniger wert und der Sommer ist weg. Ein Satz in der Kasko sagt, warum dafür kein Geld kommt.

13. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Nach dem Schaden ist vor der Rechnung, und im Oktober kommen beide zusammen. Die Werft hat den Rumpf sauber repariert, die Kasko hat die Reparatur bezahlt, und doch bleibt bei vielen Eignern ein Rest, den niemand bezahlt: der Minderwert, weil ein Käufer später nach der reparierten Stelle fragt, und die verlorene Saison, weil die Segelyacht von Juni bis September in der Halle stand. Warum die Kasko das nicht zahlt, steht in einem einzigen Satz, und er gilt für jede Bootsart gleich, für das Motorboot, die Regattayacht, das Trailerboot und den Jetski.

Der Satz heißt in allen drei Kaskowerken fast wortgleich: Mittelbare Schäden, also Minderwert, Beeinträchtigung der Rennfähigkeit und entgangene Gebrauchsvorteile, werden nicht ersetzt (A-5.6 in der Basis, A-6.8 in Basis Plus, A-6.6 in Premium). Die Bedingungen nennen gleich ein Beispiel dazu: Es gibt keine Ausgleichszahlung, wenn das Fahrzeug wegen einer länger dauernden Reparatur nicht genutzt werden kann. Die Kasko ersetzt die Sache, also das, was am Boot kaputt ist. Was der Schaden darüber hinaus kostet, an Wert, an Zeit oder an Wettkampfchancen, liegt außerhalb dessen, wofür sie gemacht ist.

Praktisch bedeutet das drei Dinge. Erstens der Minderwert: Eine fachgerecht reparierte Rumpfstelle ist technisch in Ordnung, aber sie gehört in die Verkaufsunterlagen, und mancher Käufer bietet dafür weniger. Diese Differenz ersetzt die Kasko nicht. Zweitens die Nutzung: Wer im Juli einen Ersatzliegeplatz bezahlt, eine Charteryacht für den Urlaub mietet oder den Sommer ohne Boot verbringt, bekommt dafür nichts. Drittens die Rennfähigkeit: Wer eine Regattayacht, ein Rennboot oder einen Jetski im Wettkampf fährt und wegen des Schadens eine Serie verpasst, verliert Punkte und Startgelder, die ebenfalls nicht ersetzt werden.

Ganz ohne Hebel ist der Eigner trotzdem nicht. Der wichtigste ist die Zeit. Die Kasko zahlt zwei Wochen, nachdem feststeht, ob und wie viel sie leistet, und dauern die Erhebungen länger als einen Monat ab der Schadenmeldung, können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist (B-5.1 und B-5.2, in allen drei Werken). Wer früh meldet, Fotos und Kostenvoranschlag schickt und die Besichtigung schnell möglich macht, verkürzt die Zeit in der Halle, und damit genau den Teil, den keine Kasko bezahlt. Ein Schaden im April kostet deshalb mehr Saison als derselbe Schaden im Oktober.

Der zweite Hebel ist die Frage, wer den Schaden verursacht hat. Hat ein anderes Boot Ihres gerammt, richtet sich Ihr Anspruch gegen den Verursacher und seine Haftpflicht, und dort gilt nicht der Kaskosatz, sondern das Schadensersatzrecht. Ob und in welcher Höhe ein Minderwert oder ein Nutzungsausfall dann zu ersetzen ist, entscheidet sich im Einzelfall und ist oft streitig. Für die Durchsetzung solcher Ansprüche gegen einen Unfallgegner ist der Schadenersatz-Rechtsschutz da (Ziffer 2.2.1 in allen drei Rechtsschutzwerken), nicht aber für den Streit mit der Werft über eine mangelhafte Reparatur. Umgekehrt gilt dasselbe: Verlangt ein anderer Eigner von Ihnen Minderwert, prüft Ihre Haftpflicht, ob der Anspruch berechtigt ist, wehrt ihn ab oder stellt Sie frei (A-4.1).

Aus unserer Sicht ist der Satz über mittelbare Schäden keiner, der im Ernstfall überrascht, wenn man ihn vorher gelesen hat. Er grenzt die Kasko sauber ab: Sie bringt das Boot wieder in Ordnung, sie ersetzt nicht den Sommer. Wer das weiß, dokumentiert nach einem fremdverschuldeten Schaden von Anfang an mehr, als die Kasko braucht, also auch die Liegeplatzkosten, die Mietrechnung und die verpassten Termine, weil genau diese Belege später gegenüber dem Verursacher zählen. Und wer verkaufen will, legt die Werftrechnung und die Fotos der Reparatur in die Bootsakte, damit aus einer sauberen Reparatur kein Verhandlungsargument wird.

Zum Abhaken

Den Satz über mittelbare Schäden in der eigenen Police suchen und lesen Einen Schaden sofort melden und Fotos sowie Kostenvoranschlag mitschicken Nach einem Monat ohne Abrechnung eine Abschlagszahlung verlangen Bei fremdem Verschulden Liegeplatz-, Miet- und Startgeldbelege von Anfang an sammeln Prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung mit Schadenersatz-Rechtsschutz besteht Werftrechnung und Reparaturfotos in die Bootsakte legen, bevor das Boot verkauft wird Den Schaden melden: +49 3375 566 75 05

Häufige Fragen

Zahlt die Bootskasko den Minderwert nach einer Reparatur?

Nein. Mittelbare Schäden wie Minderwert, Beeinträchtigung der Rennfähigkeit und entgangene Gebrauchsvorteile werden nicht ersetzt (A-5.6 Basis, A-6.8 Basis Plus, A-6.6 Premium). Die Kasko ersetzt die Reparatur der Sache.

Bekomme ich Geld, wenn mein Boot wochenlang in der Werft steht?

Aus der Kasko nicht, die Bedingungen nennen genau diesen Fall als Beispiel. Dauern die Erhebungen aber länger als einen Monat, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen (B-5.2).

Kann ich den Minderwert beim Verursacher geltend machen?

Den Anspruch richten Sie an den Verursacher und seine Haftpflicht, dort gilt das Schadensersatzrecht. Ob und wie viel ersetzt wird, entscheidet der Einzelfall. Belege für Liegeplatz, Miete und Wertverlust helfen dabei.

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Weiße Segelyacht auf Stahlböcken in einer Holzhalle: am Rumpf eine frisch ausgebesserte Gelcoatstelle, etwas heller als der Rest, mit blauem Klebeband am Rand, davor auf einem Bock Schleifklotz, Tuch und eine Dose Politur

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