Magazin / Magazin
Schaden melden: die ersten drei Stunden entscheiden
Sichern, dokumentieren, melden, in dieser Reihenfolge. Reparieren erst nach Abstimmung, sonst fehlt die Grundlage für die Bewertung.
12. Juni 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Der häufigste Fehler nach einem Schaden ist nicht die verspätete Meldung, sondern die zu schnelle Reparatur. Wer den Kratzer über Nacht spachteln lässt, nimmt dem Sachverständigen die Möglichkeit, Ursache und Umfang zu beurteilen, und sich selbst die Grundlage für die Erstattung.
Die Reihenfolge ist immer dieselbe. Zuerst die Gefahr abwenden: Menschen in Sicherheit, Boot vor weiterem Schaden schützen, bei Wassereinbruch lenzen und wenn nötig auf Grund setzen, statt es sinken zu lassen. Diese Schadenminderungspflicht ist eine Obliegenheit, und die Kosten dafür sind als Rettungskosten nach § 83 VVG erstattungsfähig, auch wenn die Maßnahme erfolglos bleibt.
Dann dokumentieren: Fotos aus mehreren Abständen, auch von der Umgebung. Position, Uhrzeit, Wetter, Zeugen. Bei Fremdbeteiligung die Daten des anderen Bootes und dessen Versicherer. Bei Diebstahl die Anzeige bei der örtlichen Polizei, ohne sie ist die Regulierung schwierig.
Erst dann die Meldung. Unsere Schaden-Hotline ist 03375 / 566 75 05, außerhalb der Bürozeiten der Notruf 03375 / 29 28 95. Wir regulieren selbst. Sie sprechen mit derselben Stelle, die den Vertrag gezeichnet hat, nicht mit einem Callcenter.
Die drei Fehler, die am häufigsten Geld kosten: vollständige Reparatur ohne Abstimmung, fehlende Fotos vom Zustand vor dem Aufräumen, und der Versuch, einen Schaden kleiner darzustellen als er ist, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Der dritte ist der teuerste, weil er die Glaubwürdigkeit der ganzen Meldung berührt.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
Unverzüglich, sobald Sie davon Kenntnis haben. Eine feste Stundenzahl gibt es nicht, entscheidend ist, dass keine vermeidbare Verzögerung entsteht.
Darf ich vor der Freigabe reparieren?
Notmaßnahmen zur Schadenminderung ja, und sie sind als Rettungskosten erstattungsfähig. Die vollständige Reparatur bitte erst nach Abstimmung.
Was, wenn ich den Verursacher nicht kenne?
Dann greift Ihre eigene Kasko ab Basis-Plus. Bei bekanntem, aber zahlungsunfähigem Verursacher springt die Forderungsausfalldeckung ein.
Dazu passt