Zum Inhalt springen
Der Bug einer weißen Segelyacht auf Pallböcken im Winterlager, an der Wasserlinie ein frischer Riss mit freiliegenden Glasfasern, dahinter ein Bootskran

Magazin / Magazin: Schadenfall

Schaden melden: die ersten drei Stunden entscheiden

Was in den ersten Stunden nach einem Bootsschaden geschieht, kann über die Regulierung entscheiden. Sichern, dokumentieren, melden, in dieser Reihenfolge. Reparieren erst nach Abstimmung, sonst fehlt die Grundlage für die Bewertung.

12. Juni 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Der häufigste Fehler nach einem Schaden ist nicht die verspätete Meldung, sondern die zu schnelle Reparatur. Wer den Kratzer über Nacht spachteln lässt, nimmt dem Sachverständigen die Möglichkeit, Ursache und Umfang zu beurteilen, und sich selbst die Grundlage für die Erstattung.

Der Ablauf ist immer derselbe. Zuerst die Gefahr abwenden: Menschen in Sicherheit, Boot vor weiterem Schaden schützen, bei Wassereinbruch lenzen und wenn nötig auf Grund setzen, statt es sinken zu lassen. Diese Schadenminderungspflicht ist eine Obliegenheit, und die Kosten dafür sind als Rettungskosten nach § 83 VVG erstattungsfähig, auch wenn die Maßnahme erfolglos bleibt.

Dann dokumentieren: Fotos aus mehreren Abständen, auch von der Umgebung. Position, Uhrzeit, Wetter, Zeugen. Bei Fremdbeteiligung die Daten des anderen Bootes und dessen Versicherer. Bei Diebstahl die Anzeige bei der örtlichen Polizei, ohne sie ist die Regulierung schwierig.

Erst dann die Meldung. Unsere Schaden-Hotline ist 03375 / 566 75 05, außerhalb der Bürozeiten der Notruf 03375 / 29 28 95. Wir begleiten jeden Schaden selbst. Sie sprechen mit derselben Stelle, die Ihr Deckungskonzept kennt, nicht mit einem Callcenter.

Die drei Fehler, die am häufigsten Geld kosten: vollständige Reparatur ohne Abstimmung, fehlende Fotos vom Zustand vor dem Aufräumen, und der Versuch, einen Schaden kleiner darzustellen als er ist, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Der dritte ist der teuerste, weil er die Glaubwürdigkeit der ganzen Meldung berührt.

In den ersten drei Stunden: sichern, dokumentieren, melden, reparieren erst nach Abstimmung

Zum Abhaken

Menschen in Sicherheit bringen, dann das Boot sichern Fotos aus Nähe und Distanz, auch von der Umgebung Position, Uhrzeit, Wetter und Zeugen notieren Bei Fremdbeteiligung: Bootsname, Eigner, Versicherer Bei Diebstahl: Anzeige bei der örtlichen Polizei Schaden melden, 03375 / 566 75 05 Notmaßnahmen ja, vollständige Reparatur erst nach Abstimmung

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich einen Schaden melden?

Unverzüglich, sobald Sie davon Kenntnis haben. Feste Fristen in Stunden gibt es nicht, entscheidend ist, dass keine vermeidbare Verzögerung entsteht.

Darf ich vor der Freigabe reparieren?

Notmaßnahmen zur Schadenminderung ja, und sie sind als Rettungskosten erstattungsfähig. Die vollständige Reparatur bitte erst nach Abstimmung.

Was, wenn ich den Verursacher nicht kenne?

Dann greift Ihre eigene Kasko ab Basis-Plus. Ist der Verursacher bekannt, aber zahlungsunfähig oder ohne Haftpflicht, hilft ab Basis-Plus die Forderungsausfalldeckung der Haftpflicht, ab 2.500 Euro Schaden (A-12).

Dazu passt

Der Eignerbrief

Einmal im Monat per E-Mail: Saison, Bedingungen, Neues.

Kostenlos und mit einem Klick abbestellt. Alle Ausgaben

Weitere Beiträge

Bordfunk · Törn & Reise Ein Längengrad zu weit: was auf Langfahrt über den Schutz entscheidet Bordfunk · Jetsport Der, der hinten sitzt: die teuerste Lücke auf dem Jetski Bordfunk · Hintergrund Der Tag, an dem ein Versicherer aufhörte: was dann mit dem Vertrag passiert

War das hilfreich?

Ein Gutachter zeigt am Steg einer Eignerin einen Kratzer am Rumpf ihres Motorboots bei Tageslicht

Schaden am Boot

Erst ansehen, dann melden.

Beitrag in einer Minute, Police am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: 03375 / 29 12 77