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Schaden melden: die ersten drei Stunden entscheiden
Was in den ersten Stunden nach einem Bootsschaden geschieht, kann über die Regulierung entscheiden. Sichern, dokumentieren, melden, in dieser Reihenfolge. Reparieren erst nach Abstimmung, sonst fehlt die Grundlage für die Bewertung.
12. Juni 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Der häufigste Fehler nach einem Schaden ist nicht die verspätete Meldung, sondern die zu schnelle Reparatur. Wer den Kratzer über Nacht spachteln lässt, nimmt dem Sachverständigen die Möglichkeit, Ursache und Umfang zu beurteilen, und sich selbst die Grundlage für die Erstattung.
Der Ablauf ist immer derselbe. Zuerst die Gefahr abwenden: Menschen in Sicherheit, Boot vor weiterem Schaden schützen, bei Wassereinbruch lenzen und wenn nötig auf Grund setzen, statt es sinken zu lassen. Diese Schadenminderungspflicht ist eine Obliegenheit, und die Kosten dafür sind als Rettungskosten nach § 83 VVG erstattungsfähig, auch wenn die Maßnahme erfolglos bleibt.
Dann dokumentieren: Fotos aus mehreren Abständen, auch von der Umgebung. Position, Uhrzeit, Wetter, Zeugen. Bei Fremdbeteiligung die Daten des anderen Bootes und dessen Versicherer. Bei Diebstahl die Anzeige bei der örtlichen Polizei, ohne sie ist die Regulierung schwierig.
Erst dann die Meldung. Unsere Schaden-Hotline ist 03375 / 566 75 05, außerhalb der Bürozeiten der Notruf 03375 / 29 28 95. Wir begleiten jeden Schaden selbst. Sie sprechen mit derselben Stelle, die Ihr Deckungskonzept kennt, nicht mit einem Callcenter.
Die drei Fehler, die am häufigsten Geld kosten: vollständige Reparatur ohne Abstimmung, fehlende Fotos vom Zustand vor dem Aufräumen, und der Versuch, einen Schaden kleiner darzustellen als er ist, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Der dritte ist der teuerste, weil er die Glaubwürdigkeit der ganzen Meldung berührt.
ThemenpaketTeil 1 von 7
Im Schadenfall: melden, belegen, ausgezahlt bekommen
Alle Teile im Überblick
- Schaden melden
- Die eigene Police lesen
- Leine im Propeller
- Kollision mit der Berufsschifffahrt
- Grobe Fahrlässigkeit in der Bootskasko
- Abzug neu für alt
- Minderwert nach dem Schaden
- Derselbe kaputte Motor
- Der Anruf am Freitag
- Zwei Anrufe an einem Vormittag
- Zwei gleiche Boote, zwei verschiedene Beträge
- Der Kran kostet mehr als das Boot
- Die Werft will eine Anzahlung
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
Unverzüglich, sobald Sie davon Kenntnis haben. Feste Fristen in Stunden gibt es nicht, entscheidend ist, dass keine vermeidbare Verzögerung entsteht.
Darf ich vor der Freigabe reparieren?
Notmaßnahmen zur Schadenminderung ja, und sie sind als Rettungskosten erstattungsfähig. Die vollständige Reparatur bitte erst nach Abstimmung.
Was, wenn ich den Verursacher nicht kenne?
Dann greift Ihre eigene Kasko ab Basis-Plus. Ist der Verursacher bekannt, aber zahlungsunfähig oder ohne Haftpflicht, hilft ab Basis-Plus die Forderungsausfalldeckung der Haftpflicht, ab 2.500 Euro Schaden (A-12).
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