Zum Inhalt springen

Magazin / Magazin

Leine im Propeller: ob der Motorschaden ein Unfall war, zeigt das Beweisstück

Nach einer Leine im Propeller läuft der Motor oft scheinbar weiter, und der Schaden zeigt sich erst in der Werft. Wer Leine, Fotos und Logbucheintrag aufhebt, kann das Ereignis von außen belegen.

17. September 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Ein Schadenbild kommt in der Regulierung jedes Jahr wieder, meist im Spätsommer und Herbst. Ein Motorboot oder eine Segelyacht unter Maschine fährt durch ein Ankerfeld, an Fischereimarkierungen vorbei oder durch eine Hafeneinfahrt voller Treibgut. Ein dumpfer Schlag, dann Vibration, der Motor wird langsamer oder stirbt ab. Der Taucher oder der Kran findet später eine Leine, manchmal einen Netzrest, fest um die Welle gewickelt. Wochen danach nennt die Werft den eigentlichen Schaden: Wellendichtung undicht, Welle verbogen, Getriebe oder Motorlager beschädigt.

Für den Versicherungsschutz entscheidet eine einzige Frage: war das ein Unfall oder ein Betriebsschaden? In unseren Kaskobedingungen ab Basis-Plus zählt zum Unfall ausdrücklich die Kollision mit festen und schwimmenden Gegenständen (A-3.1.1). Eine treibende Leine, die sich um die Welle legt, ist ein solches Ereignis von außen. Auf der anderen Seite stehen die Ausschlüsse unter A-6.2: Betriebsschäden an maschinellen Einrichtungen samt deren Folgeschäden, Abnutzung am unmittelbar betroffenen Teil, mangelhafte Wartung, Korrosion und Kavitation. Ein Getriebe, das nach Jahren ohne Ölwechsel aufgibt, ist kein Unfall, auch wenn es auf dem Wasser passiert. Die Kasko Basis hat überhaupt keine Unfalldeckung, dort sind Naturgewalten wie Sturm und Blitzschlag, Brand, Explosion und der Diebstahl des ganzen Bootes versichert.

Zwischen beiden Seiten liegt das Gutachten, und das Gutachten braucht etwas zum Ansehen. Genau hier geht der Fall oft verloren: Der Taucher schneidet die Leine frei und lässt sie treiben, die Werft wirft den Netzrest weg, der Motor läuft danach scheinbar wieder, und erst Wochen später tropft die Wellendichtung. Dann steht ein Schaden an der Antriebsanlage ohne jeden Hinweis auf ein Ereignis da, und der Sachverständige muss von Verschleiß ausgehen. Unsere Bedingungen verlangen unter B-3.2.4, dass wir vor der Instandsetzung besichtigen und die Ursache untersuchen dürfen. Die Kosten eines Sachverständigen werden nach A-9.8.2 ersetzt, wenn wir ihn beauftragt oder der Beauftragung zugestimmt haben.

Für die Fälle, in denen kein Ereignis von außen dahintersteht, gibt es in Basis-Plus und Premium die Maschinenanlagen-Zusatzdeckung nach A-14, sofern sie im Versicherungsschein steht. Sie umfasst den Hauptantrieb mit Getriebe, Welle und Propeller, Hilfsaggregate, Pumpen und Stromerzeugung, nicht aber Rohrleitungen, Armaturen und Tanks. Ersetzt werden Schäden an der Maschinenanlage als Folge eines verborgenen Material- oder Fertigungsfehlers oder eines Konstruktionsfehlers, jeweils ohne das fehlerhafte Teil selbst, dazu Schäden aus Deformation oder Bruch der Welle einschließlich der Welle und Schäden aus einem Bedienungsfehler. Falschbetankung und verunreinigter Kraftstoff sind eingeschlossen, Dieselpest nicht. Die Selbstbeteiligung gilt auch hier.

Zwei Voraussetzungen der Zusatzdeckung entscheiden in der Praxis öfter als ihr Umfang. Maschinelle Einrichtungen, die älter als zehn Jahre sind, fallen aus ihr heraus. Und die Leistung setzt voraus, dass die Maschinen nach Herstellerangaben von einer Fachfirma gewartet wurden, und das zeigen nur Rechnungen. Für einen Trawler oder eine Motoryacht mit einem Diesel, der älter als zehn Jahre ist, bleibt deshalb nur der Weg über den Unfall, und damit hängt alles am Nachweis des Ereignisses. Segelyachten mit Saildrive trifft es genauso, denn auch dort wickelt sich die Leine um Propeller und Antrieb. Beim Jetski ist ein Motorschaden durch Wasserschlag nach A-10.4.2 ausgeschlossen, außer er folgt direkt aus einer Kollision mit einem festen Gegenstand.

Was nach dem Schlag an Bord passiert, zählt mit. Wer mit vibrierender Welle weiter unter Maschine in den Hafen fährt, vergrößert den Schaden und riskiert die Frage nach grober Fahrlässigkeit; ab Basis-Plus wird auf eine Kürzung bis zu einer Schadenhöhe von 25 Prozent der Versicherungssumme verzichtet (A-7). Wer den Motor stoppt, unter Segel weiterläuft oder sich schleppen lässt, mindert den Schaden, und Aufwendungen dafür werden bei einem gedeckten Schaden nach A-5.1 ersetzt, auch wenn sie erfolglos bleiben. Krankosten zahlt die Kasko, soweit sie schadenbedingt angefallen sind (A-9.8.1). Die verlorene Restsaison ersetzt niemand: mittelbare Schäden wie entgangene Nutzung sind nach A-6.8 ausgeschlossen.

Zum Abhaken

Motor sofort stoppen, wenn es schlägt oder vibriert, und nicht unter Maschine weiterfahren Position, Uhrzeit und Umstände ins Logbuch oder ins Handy schreiben Leine oder Netzrest aufheben und vor dem Freischneiden an der Welle fotografieren lassen Taucher oder Werft bitten, schriftlich festzuhalten, was an der Welle hing Schaden melden, bevor repariert wird: +49 3375 566 75 05 Wartungsrechnungen der Fachfirma für Motor und Getriebe heraussuchen Im Versicherungsschein nachsehen, ob die Maschinenanlagen-Zusatzdeckung vereinbart ist

Häufige Fragen

Zahlt die Kasko den Motorschaden, wenn sich eine Leine im Propeller verfangen hat?

Ab Basis-Plus zählt die Kollision mit schwimmenden Gegenständen als Unfall. Ist belegt, dass die Leine den Schaden an Welle, Dichtung oder Getriebe verursacht hat, ist das ein Kaskoschaden. Die Kasko Basis hat keine Unfalldeckung.

Mein Getriebe ist ohne erkennbaren Anlass kaputtgegangen. Ist das versichert?

Ohne Ereignis von außen ist das ein Betriebsschaden und nach A-6.2 ausgeschlossen. Helfen kann dann nur die Maschinenanlagen-Zusatzdeckung, wenn sie vereinbart ist, das Getriebe nicht älter als zehn Jahre ist, die Wartung durch eine Fachfirma belegt ist und die Ursache zu den dort genannten gehört.

Der Taucher hat die Leine schon weggeworfen. Was jetzt?

Dann tragen Fotos, der Logbucheintrag und die Rechnung des Tauchers den Fall. Bitten Sie ihn um eine kurze schriftliche Beschreibung, was er an der Welle gefunden hat, und sagen Sie uns das offen.

Dazu passt

Schaden melden Woran Bootsschäden scheitern
Das Heck eines Motorboots in den Gurten eines Bootskrans, darunter ein Bronzepropeller an einer Edelstahlwelle, um die Welle eine graugrüne Leine und ein schwarzer Netzrest gewickelt, Wasser tropft auf den Schotter der Werft

Weitere Beiträge

Bordfunk · Schadenpraxis Grundberührung, der Schaden, den jeder mal hat Magazin · Schadenpraxis Voll Wasser am Steg: warum der alte Schlauch nicht in den Müll gehört Magazin · Schadenpraxis Schaden melden: die ersten drei Stunden entscheiden