Magazin / Magazin
Voll Wasser am Steg: warum der alte Schlauch nicht in den Müll gehört
Nach einem Wassereinbruch wird zuerst aufgeräumt und dann gestritten. Wer den geplatzten Schlauch, die Schelle und die Rechnung aufhebt, hat im Gutachten etwas in der Hand.
13. September 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Es gibt einen Schaden, der in der Regulierung immer wieder gleich abläuft. Eine Segelyacht oder ein Motorboot liegt an einem ruhigen Wochenende am Steg, niemand ist an Bord, und am Montag ruft der Hafenmeister an: das Boot hängt tief in den Leinen oder liegt schon auf Grund. Es gab keinen Sturm, keine Kollision, keinen Zeugen. Es gibt nur Wasser im Schiff und die Frage, woher es kam.
Für den Versicherungsschutz ist diese Frage alles. Eine Kasko mit Unfalldeckung ersetzt den Schaden, wenn ein Ereignis dahintersteht: ein Kühlwasserschlauch, der platzt, ein Borddurchlass, der abreißt. Sie ersetzt nichts, wenn Wasser über Monate durch eine poröse Stopfbuchse oder ein tropfendes Seeventil gesickert ist. Die Grenze verläuft nicht zwischen viel und wenig Wasser, sondern zwischen plötzlich und allmählich.
In unseren Bedingungen ab Basis-Plus steht die Abgrenzung wörtlich unter A-6.2: Materialfehler und Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch sind am unmittelbar betroffenen Teil ausgeschlossen, Schäden an versicherten Sachen als unmittelbare Folge daraus sind mitversichert. Praktisch bedeutet das: den gealterten Schlauch selbst ersetzt niemand, das Boot, das durch seinen Bruch vollläuft, ist der Folgeschaden. Ausgeschlossen bleiben daneben mangelhafte Wartung, Rost und Korrosion. Genau dort setzt die Prüfung an.
Und genau dort geht der Fall regelmäßig verloren, bevor ihn jemand angesehen hat. Beim Heben wird gepumpt, die Bilge wird ausgewaschen, die Werft tauscht den Schlauch und wirft den alten weg, weil er offensichtlich kaputt ist. Damit ist das einzige Beweisstück entsorgt. Ob die Schelle durchgerostet war, ob der Schlauch innen verhärtet war oder ob er glatt abgerissen ist, kann dann kein Sachverständiger mehr feststellen. Unsere Bedingungen verlangen deshalb unter B-3.2.4, dass wir vor der Instandsetzung Gelegenheit zur Besichtigung bekommen und die Ursache untersuchen dürfen.
Der zweite Beleg ist Papier. Eine Rechnung über getauschte Schläuche, ein Eintrag im Wartungsheft, ein Foto vom Einwintern, auf dem die Seeventile zu sehen sind: das trennt im Gutachten den plötzlichen Bruch vom Wartungsstau. Wer nichts davon hat, ist nicht automatisch ohne Schutz, muss aber gegen die Vermutung argumentieren, die jedes alte Teil mit sich bringt. Das trifft Klassiker und ältere Fahrtenyachten stärker als neue Boote, weil Schläuche und Seeventile nach vielen Jahren an ihr Lebensende kommen.
Die Bergung selbst ist eine eigene Rechnung. Aufwendungen, um einen gedeckten Schaden abzuwenden oder zu mindern, werden auch dann ersetzt, wenn sie erfolglos bleiben (A-5.1). Ordnet eine Behörde Bergung oder Wrackbeseitigung an, trägt die Basis-Plus diese Kosten bis 1.000.000 Euro je Versicherungsfall zusätzlich zur Entschädigung (A-5.2). Und wer das Seeventil offen gelassen hat, verliert nicht automatisch alles: grobe Fahrlässigkeit führt zu einer Kürzung nach der Schwere des Verschuldens, auf die ab Basis-Plus bis zu einer Schadenhöhe von 25 Prozent der Versicherungssumme verzichtet wird.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Zahlt die Kasko, wenn mein Boot am Liegeplatz gesunken ist?
Es kommt auf die Ursache an, nicht auf den Ort. Steht ein plötzliches Ereignis dahinter, etwa ein geplatzter Schlauch, ist der Schaden ab Basis-Plus gedeckt. Eine über lange Zeit undichte Stelle ist Verschleiß.
Die Werft hat den alten Schlauch schon entsorgt. Was nun?
Dann tragen Fotos, Rechnungen und die Auskunft der Werft den Fall. Sagen Sie uns das offen, und bitten Sie die Werft um eine kurze schriftliche Beschreibung, wie das Teil beim Ausbau aussah.
Wer bezahlt das Heben des Bootes?
Aufwendungen, die den Schaden mindern sollen, werden auch bei Misserfolg ersetzt. Ordnet eine Behörde Bergung oder Wrackbeseitigung an, sind das ab Basis-Plus bis 1.000.000 Euro zusätzlich zur Entschädigung.
Dazu passt