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Ein Segelboot im Winterlager unter einer Persenning mit Firstgestänge, Frost auf dem Bootsbock

Magazin / Magazin: Boot und Saison

Saison beenden: was im Oktober wirklich zählt

Wer die Saison beenden will, sollte wissen, was im Oktober wirklich zählt. Die Reihenfolge lautet entwässern, entladen, abdecken, dokumentieren. Frostschäden sind kein Versicherungsfall, Sturmschäden im Winterlager schon.

15. September 20266 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Viele Bootsschäden entstehen nicht auf dem Wasser, sondern an Land, in den Monaten, in denen niemand hinsieht. Das Boot winterfest zu machen ist deshalb kein Abschluss der Saison, sondern der Anfang der nächsten.

Zuerst das Wasser. Kühlkreislauf, Frischwasseranlage, Boiler, Toilette, Bilge: Alles, was Wasser hält, muss leer oder mit Frostschutz gefüllt sein. Ein geplatzter Wärmetauscher kostet mehr als zehn Winter Frostschutzmittel, und er zeigt sich erst im Frühjahr.

Dann entladen. Elektronik, Polster, Textilien und alles, was Feuchtigkeit zieht, gehört an Land. Persönliche Effekten sind ab Basis-Plus zwar mitversichert, aber ein Diebstahl aus dem Winterlager ist vermeidbar, wenn nichts Wertvolles an Bord liegt.

Dann abdecken, und zwar so, dass Schnee abrutscht und Luft zirkuliert. Eine straffe Persenning ohne Gefälle sammelt Schneelast, bis das Gestänge bricht. Das ist ein Klassiker unter den Winterschäden. Schneelast ist Witterung und in der Kasko ausgeschlossen (A-6.2 i), den Schaden tragen Sie selbst.

Schließlich dokumentieren: Fotos vom Zustand bei der Einlagerung, Betriebsstundenstand, ausgeführte Arbeiten. Das dauert zehn Minuten und ist die Grundlage jeder späteren Abgrenzung zwischen Schaden und Verschleiß.

Versicherungsseitig gilt: Während Winterlager, Werftaufenthalt, Kranen und Slippen besteht bei uns regulärer Kaskoschutz im Rahmen Ihres Tarifs (A-2.1.2). Schäden beim Kranen und Slippen sind als Unfall ab Basis-Plus versichert. Mit einer Saisonpolice, die nur die Fahrmonate berechnet, besteht dagegen vom 1. November bis 31. März kein Schutz. Keine Deckung gibt es für Frostschäden durch unterlassenes Entwässern; das bleibt Instandhaltung.

Vier Schritte vor dem Winterlager: entwässern, entladen, mit Gefälle abdecken, dokumentieren

Zum Abhaken

Kühlkreislauf, Wasseranlage, Boiler und Toilette entwässern oder mit Frostschutz füllen Batterie laden, abklemmen oder ausbauen Kraftstoff stabilisieren, Tank möglichst voll gegen Kondenswasser Elektronik, Polster und Textilien an Land Abdeckung mit Gefälle, Belüftung sicherstellen Fotos vom Zustand und Betriebsstundenstand notieren Bei Frostwarnung: Abdeckung räumen

Häufige Fragen

Bin ich im Winterlager versichert?

Ja, es besteht regulärer Kaskoschutz, auch während Werftaufenthalten. Mit einer Saisonpolice besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz.

Sind Frostschäden gedeckt?

In unseren Tarifen nicht. Frost gilt als normale Witterungseinwirkung und damit als Instandhaltung. Ein Folgeschaden aus einem versicherten Ereignis ist etwas anderes.

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