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Saison beenden: was im Oktober wirklich zählt
Wer die Saison beenden will, sollte wissen, was im Oktober wirklich zählt. Die Reihenfolge lautet entwässern, entladen, abdecken, dokumentieren. Frostschäden sind kein Versicherungsfall, Sturmschäden im Winterlager schon.
15. September 20266 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Viele Bootsschäden entstehen nicht auf dem Wasser, sondern an Land, in den Monaten, in denen niemand hinsieht. Das Boot winterfest zu machen ist deshalb kein Abschluss der Saison, sondern der Anfang der nächsten.
Zuerst das Wasser. Kühlkreislauf, Frischwasseranlage, Boiler, Toilette, Bilge: Alles, was Wasser hält, muss leer oder mit Frostschutz gefüllt sein. Ein geplatzter Wärmetauscher kostet mehr als zehn Winter Frostschutzmittel, und er zeigt sich erst im Frühjahr.
Dann entladen. Elektronik, Polster, Textilien und alles, was Feuchtigkeit zieht, gehört an Land. Persönliche Effekten sind ab Basis-Plus zwar mitversichert, aber ein Diebstahl aus dem Winterlager ist vermeidbar, wenn nichts Wertvolles an Bord liegt.
Dann abdecken, und zwar so, dass Schnee abrutscht und Luft zirkuliert. Eine straffe Persenning ohne Gefälle sammelt Schneelast, bis das Gestänge bricht. Das ist ein Klassiker unter den Winterschäden. Schneelast ist Witterung und in der Kasko ausgeschlossen (A-6.2 i), den Schaden tragen Sie selbst.
Schließlich dokumentieren: Fotos vom Zustand bei der Einlagerung, Betriebsstundenstand, ausgeführte Arbeiten. Das dauert zehn Minuten und ist die Grundlage jeder späteren Abgrenzung zwischen Schaden und Verschleiß.
Versicherungsseitig gilt: Während Winterlager, Werftaufenthalt, Kranen und Slippen besteht bei uns regulärer Kaskoschutz im Rahmen Ihres Tarifs (A-2.1.2). Schäden beim Kranen und Slippen sind als Unfall ab Basis-Plus versichert. Mit einer Saisonpolice, die nur die Fahrmonate berechnet, besteht dagegen vom 1. November bis 31. März kein Schutz. Keine Deckung gibt es für Frostschäden durch unterlassenes Entwässern; das bleibt Instandhaltung.
ThemenpaketTeil 1 von 11
Winterlager fürs Boot: vom Kranen bis zum Frühjahr
Alle Teile im Überblick
- Saison beenden
- Der Krantermin
- Überführung ins Winterlager
- Mast legen: wo das Rigg steht, wenn es nicht am Boot ist
- Boot vom Bock gefallen
- Laden im Winterlager
- Mäuse und Schimmel im Winterlager
- Winter im Wasser
- Schaden in der Werft beim Winterservice
- Umbau im Winterlager
- Sicherheitsausrüstung im Winter warten
- Oben auf dem Kran
- In der Werfthalle beim Bootsbauer
- Das Boot bleibt in der Halle
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Bin ich im Winterlager versichert?
Ja, es besteht regulärer Kaskoschutz, auch während Werftaufenthalten. Mit einer Saisonpolice besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz.
Sind Frostschäden gedeckt?
In unseren Tarifen nicht. Frost gilt als normale Witterungseinwirkung und damit als Instandhaltung. Ein Folgeschaden aus einem versicherten Ereignis ist etwas anderes.
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