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Mäuse und Schimmel im Winterlager: warum das angenagte Kabel kein Kaskofall ist
Tierbiss, Schimmel und Fäulnis stehen in allen drei Kasko-Fassungen unter den Ausschlüssen. Wer im Oktober eine Stunde räumt und lüftet, spart sich im März den teuersten Befund des Jahres.
28. September 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Wenn im Oktober die Plane über dem Boot liegt, beginnt für Mäuse die beste Zeit des Jahres. Die Segelyacht im Stahlbock, das Motorboot in der Halle, das Trailerboot in der Scheune: überall gibt es Polster, Dämmstoff, Krümel in der Pantry und warme, trockene Winkel. Dazu kommt die Feuchtigkeit, die unter einer dichten Persenning stehen bleibt und im März als Stockflecken auf dem Teak und als grauer Film auf den Polstern wieder auftaucht. Beides gehört zum Winterlager wie der Bock, und beides stellt die Frage nach der Kasko.
Die Antwort steht an einer Stelle, die kaum jemand liest, unter den Ausschlüssen. In Basis und Basis Plus heißt es, dass kein Ersatz geleistet wird für Schäden, die verursacht sind durch Fäulnis, Schimmel, Wurmfraß, Tierbiss. Das steht in der Basis unter A-5.2 g, in Basis Plus unter A-6.2 g. Premium hat an derselben Stelle, ebenfalls A-6.2 g, eine etwas andere Liste: Fäulnis, Schimmel, Wurmfraß, Ratten oder Mäuse. Das angefressene Kabel, die zernagte Matratze und der verschimmelte Salon sind damit in allen drei Fassungen kein Versicherungsfall.
Das ist keine Härte, sondern die Logik des Vertrags. Die Kasko zahlt nach A-3.1 für bestimmte Ereignisse: Naturgewalten wie Sturm, Brand und Explosion, Diebstahl, in Basis Plus und Premium zusätzlich den Unfall des Fahrzeugs. Schimmel und Mäuse sind kein Ereignis, sie sind ein Zustand, der über Wochen wächst und sich mit Räumen, Lüften und Nachsehen verhindern lässt. Daneben stehen der Ausschluss für mangelhafte Wartung oder Wartungsstau unter Buchstabe f und, für Regen, der durch eine schlecht gespannte Plane läuft, der Ausschluss der Witterungseinflüsse unter Buchstabe i.
Ein Unterschied bleibt, und er ist schmal. In Premium sind nur Ratten und Mäuse ausdrücklich genannt, andere Tiere nicht. Ob ein Marder, der sich im Winterlager durch die Kühlwasserschläuche eines Motorboots beißt, damit zum Fall wird, legen die Bedingungen nicht fest: auch ohne Ausschluss muss ein Schaden eines der Ereignisse aus A-3.1 sein, und ein Tierbiss steht dort nicht. Wir lassen das hier ausdrücklich offen, statt eine Deckung zu versprechen, die im Wortlaut nicht steht.
Schwieriger wird es, wenn aus dem Biss mehr wird. Eine Maus legt im Maschinenraum eine Ader frei, im Frühjahr kommt der Landstrom wieder aufs Boot, es gibt einen Kurzschluss und danach einen Brand. Brand ist nach A-3.1.3 ein versichertes Ereignis. Tierbiss ist nach Buchstabe g ausgeschlossen, Betriebsschäden mit unmittelbaren Kurzschlussschäden und deren Folgeschäden nach Buchstabe e. Wie weit diese Ausschlüsse reichen, wenn sich ein Feuer aus eigener Kraft über das Kabel hinaus ausbreitet, ist eine Frage des Einzelfalls, und wir beantworten sie hier nicht pauschal. Sicher ist nur: das angefressene Kabel selbst ersetzt die Kasko nicht.
Für Elektro- und Hybridboote gibt es eine eigene Regel. Ist das Boot im Versicherungsschein als Elektro- oder Hybridboot dokumentiert, nennt die Klausel dafür Folgeschäden von Tierbissen oder Kurzschluss ausdrücklich als versichert, in der Basis bis 10.000 Euro unter A-10.1, in Basis Plus und Premium bis 20.000 Euro unter A-11.1 a. Der Grund liegt nahe: eine durchgebissene Leitung an einem Fahrakku ist ein anderes Risiko als ein kaputtes Lichtkabel an einem Dieselboot. Für Boote mit Verbrennungsmotor steht eine solche Regel nicht in den Bedingungen.
Was daraus folgt, macht im Oktober eine Stunde Arbeit. Alles, was frisst oder nistet, muss von Bord: Lebensmittel, Polster, Matratzen, Decken. Offene Wege ins Boot werden verschlossen, und die Plane braucht Luft, damit die Feuchtigkeit gehen kann. Ein Luftentfeuchter am Landstrom ist dabei kein Freund des Winterlagers, wenn niemand nach ihm sieht; ein Entfeuchter mit Granulat kommt ohne Strom aus. Wer alle paar Wochen nachsieht, findet das erste Nest, bevor es im Kabelbaum sitzt. Das gilt ganz besonders für Klassiker aus Holz, bei denen die Fäulnis im selben Buchstaben steht wie der Schimmel.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Mäuse haben im Winterlager die Polster zerfressen. Zahlt die Kasko?
Nein. Tierbiss ist in der Basis unter A-5.2 g und in Basis Plus unter A-6.2 g ausgeschlossen, Premium nennt an derselben Stelle Ratten und Mäuse ausdrücklich. Das gilt für Polster, Matratzen und Kabel gleichermaßen.
Ist Schimmel im Salon ein Versicherungsfall?
Nein. Schimmel steht in allen drei Kasko-Fassungen unter Buchstabe g der Ausschlüsse, zusammen mit Fäulnis und Wurmfraß. Er wächst über Wochen und ist eine Frage von Lüften und Räumen, kein plötzliches Ereignis im Sinne von A-3.1.
Eine Maus hat ein Kabel angenagt, später brennt es. Ist der Brand versichert?
Brand ist nach A-3.1.3 ein versichertes Ereignis, Tierbiss und unmittelbare Kurzschlussschäden mit ihren Folgeschäden sind ausgeschlossen. Wie weit das reicht, entscheidet der Einzelfall. Melden Sie den Brand sofort und zeigen Sie ihn bei der Polizei an, so verlangt es B-3.2.1.
Gilt für mein Elektroboot etwas anderes?
Ja, wenn es im Versicherungsschein als Elektro- oder Hybridboot dokumentiert ist. Dann nennt die Klausel Folgeschäden von Tierbissen oder Kurzschluss als versichert, bis 10.000 Euro in der Basis und bis 20.000 Euro in Basis Plus und Premium.
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