Zum Inhalt springen

Magazin / Magazin

Schaden in der Werft beim Winterservice: Kasko oder Werkvertrag

Der Mast knickt am Kran, Funken brennen Löcher ins Polster, der Stapler drückt den Rumpf ein. Wer zahlt, entscheiden die versicherte Gefahr, der Werkvertrag und die Fotos vom ersten Tag.

10. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Von Oktober bis März stehen die Boote in den Hallen, und in dieser Zeit wird an ihnen gearbeitet: Motorservice, Antifouling, Gelcoat, Polster, Elektrik, Rigg. Aus unserer Regulierung kennen wir das Muster, das daraus jeden Winter entsteht, den Schaden in der Werft beim Winterservice. Der Stapler setzt das Motorboot um und drückt dabei eine Delle in den Rumpf. Beim Maststellen knickt der Mast der Segelyacht am Kran. Am Nachbarboot wird geflext, und Funken brennen Löcher in die Polster eines Katamarans oder in das Holzdeck eines Klassikers. Die erste Frage am Telefon lautet dann fast immer: Kasko oder Werkvertrag, wer zahlt das?

Zuerst die gute Nachricht zum Ort. Die Kasko gilt nach A-2.1.2 ausdrücklich auch während einer Reparatur, Inspektion oder Überholung an einem für Wassersport-Fahrzeuge objektiv geeigneten Liegeplatz, und eine Werfthalle ist das. Dass das Boot nicht im Wasser liegt, öffnet also keine Lücke. Eine Grenze gibt es trotzdem, und sie trifft genau die Monate, in denen die Werft arbeitet: Mit einer Saisonpolice, die nur die Fahrmonate berechnet, besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht in der Werfthalle. Wer so versichert ist, sollte das vor dem Auftrag wissen und nicht erst nach dem Schaden.

Danach entscheidet, was passiert ist, und nicht, wer es war. Die Werft ist dabei kein Fremder: Personen, die Sie mit der Betreuung des Boots beauftragt haben, ausdrücklich auch der Reparateur, gelten nach A-3.1.4 als berechtigt. Der Weg über die mut- oder böswillige Beschädigung durch Unberechtigte ist damit verschlossen. Offen bleiben die anderen Gefahren. Brand ist in allen drei Tarifen versichert (A-3.1.3), verlangt aber ein Feuer mit Flammenbildung; Sengschäden an Polstern und Mobiliar nennt nur die Premium-Fassung zusätzlich. In Basis Plus und Premium kommt der Unfall des Fahrzeugs hinzu (A-3.1.1), zu dem die Bedingungen das Brechen und Knicken von Masten und die Kollision mit festen Gegenständen zählen. Der geknickte Mast am Kran ist damit benannt. Ob der Stapler, der gegen den Rumpf fährt, eine solche Kollision ist, regeln die Bedingungen nicht eigens; das entscheidet der Hergang im Einzelfall. Die Basis kennt keinen Unfall, dort bleiben Brand, Naturgewalten und der Diebstahl des ganzen Boots.

Nicht jeder Ärger mit der Werft ist ein Versicherungsfall. Eine missratene Arbeit selbst, ein Antifouling, das sich nach drei Wochen löst, ein undichter Borddurchlass nach dem Tausch, ist kein versichertes Ereignis, sondern ein Mangel der Werkleistung, und die Nachbesserung schuldet die Werft aus dem Werkvertrag. Auch die Ausschlüsse gelten in der Halle unverändert: Abnutzung sowie Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler sind an den unmittelbar betroffenen Teilen nicht versichert, Schäden als unmittelbare Folge daraus dagegen schon (A-6.2 d, in der Basis A-5.2 d). Dazu kommt der Ausschluss für mangelhafte Wartung oder Wartungsstau (A-6.2 f, in der Basis A-5.2 f). Und dass das Boot ein paar Wochen länger in der Halle steht, ersetzt die Kasko nicht: entgangene Gebrauchsvorteile nennen die Bedingungen ausdrücklich als nicht ersetzt.

Zahlt die Kasko, ist die Sache für die Werft nicht erledigt. Ihr Ersatzanspruch gegen die Werft geht nach § 86 Abs. 1 VVG auf den Versicherer über, soweit dieser gezahlt hat, und Sie überlassen ihm dafür alle nötigen Auskünfte und Unterlagen (B-3.2.5). Abgezogen wird die vereinbarte Selbstbeteiligung je Schadenfall (A-4.1); diesen Teil können Sie selbst bei der Werft geltend machen. Lesen Sie deshalb vor der Unterschrift, was der Auftrag oder die Geschäftsbedingungen der Werft zur Haftung sagen: Eine Klausel, die die Haftung für Schäden am Boot begrenzt, kann den Anspruch entwerten, den Sie oder der Versicherer später brauchen. Kommt es über einen Werkmangel zum Streit, hilft die Kasko nicht weiter, wohl aber der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.2.3 ARB) in Basis Plus und Premium; in der Basis gibt es diesen Baustein nicht.

Für die Regulierung zählt der Tag, an dem Sie den Schaden sehen. Lassen Sie die Werft den eigenen Schaden nicht schnell ausbessern, bevor er dokumentiert ist, so freundlich das Angebot gemeint ist. Fotografieren Sie die Stelle mit einem Zollstock als Maßstab, das Umfeld, den Stapler oder den Kran und die Arbeiten, die an diesem Tag liefen, und lassen Sie sich den Hergang von der Werft schriftlich geben, mit Datum und Namen. Melden Sie den Schaden unverzüglich schriftlich (B-3.2.1), ein Brand gehört zusätzlich zur Polizei. Sorgen Sie dafür, dass ein Loch in Deck oder Persenning abgedeckt wird (B-3.2.2), und geben Sie uns vor der Reparatur Gelegenheit zur Besichtigung (B-3.2.4), auch wenn dieselbe Werft den Schaden beheben soll.

Am meisten bewirkt die halbe Stunde vor dem Winter. Schreiben Sie in den Auftrag, welche Arbeiten bestellt sind, und lassen Sie sich bestätigen, wer das Boot bewegt und womit. Fotografieren Sie das Boot bei der Übergabe von allen Seiten, an Deck und unter Deck, bei einer Segelyacht auch Mastfuß und Wanten, bei einem Motorboot Polster und Steuerstand. Fragen Sie, ob in der Halle neben Ihrem Boot geschliffen oder geschweißt wird und wie die Nachbarboote dann abgedeckt werden. Und sehen Sie bei der Abholung genau hin, bevor Sie den ordnungsgemäßen Zustand bestätigen: Ein Schaden, der beim Abholen auffällt, ist leichter zu klären als einer, der im Mai am Steg auftaucht.

Zum Abhaken

Vor dem Auftrag klären, ob die Police das ganze Jahr läuft oder als Saisonpolice im Winter ruht Haftungsklauseln im Auftrag und in den Geschäftsbedingungen der Werft lesen, bevor Sie unterschreiben Das Boot bei der Übergabe von allen Seiten, an Deck und unter Deck fotografieren Fragen, wo in der Halle geschliffen oder geschweißt wird und wie die Nachbarboote abgedeckt werden Einen Schaden fotografieren und den Hergang schriftlich geben lassen, bevor die Werft ausbessert Den Schaden melden, +49 3375 566 75 05, und die Besichtigung vor der Reparatur abwarten Bei der Abholung prüfen, bevor Sie den ordnungsgemäßen Zustand bestätigen

Häufige Fragen

Die Werft hat mein Boot beschädigt. Zahlt meine Kasko?

Wenn eine versicherte Gefahr vorliegt, ja: Brand in allen drei Tarifen (A-3.1.3), in Basis Plus und Premium auch der Unfall, etwa ein geknickter Mast (A-3.1.1). Ihr Anspruch gegen die Werft geht dann auf den Versicherer über.

Ist es Vandalismus, wenn ein Mitarbeiter der Werft etwas beschädigt?

Nein. Wer mit der Betreuung des Boots beauftragt ist, ausdrücklich auch der Reparateur, gilt nach A-3.1.4 als berechtigt. Es zählt deshalb, ob Brand, Unfall oder eine andere versicherte Gefahr vorliegt.

Die Reparatur ist misslungen. Ist das ein Kaskoschaden?

Nein. Eine mangelhafte Werkleistung ist kein versichertes Ereignis, die Nachbesserung schuldet die Werft aus dem Werkvertrag. Für den Streit darüber gibt es in Basis Plus und Premium den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.2.3 ARB).

Bin ich mit der Saisonpolice im Winter in der Werft versichert?

Nein. Eine Saisonpolice, die nur die Fahrmonate berechnet, gibt vom 1. November bis 31. März keinen Schutz, auch nicht in der Werfthalle. Wer im Winter Arbeiten in Auftrag gibt, braucht einen Vertrag über das ganze Jahr.

Dazu passt

Einen Schaden melden Die Bootskasko im Überblick Rechtsschutz für Bootseigner
Werfthalle im Herbst: eine Segelyacht steht mit Folie abgedeckt auf Stahlstützen und einer Pallung aus Kanthölzern, davor ein Werkstattwagen mit Winkelschleifer, aufgerolltem orangem Verlängerungskabel und Schleifscheiben, Schleifstaub auf dem Betonboden, dahinter ein Motorboot mit Persenning

Weitere Beiträge

Magazin · Saison & Pflege Der Krantermin: drei Minuten, in denen Sie Ihr ganzes Boot sehen Magazin · Schadenpraxis Brand an Bord: warum ein verkohltes Polster noch kein Brand sein muss Magazin · Saison & Pflege Mast legen: wo das Rigg steht, wenn es nicht am Boot ist

War das hilfreich?

Ein Paar sitzt bei Sonnenuntergang lachend auf dem Bug eines kleinen Motorboots auf einem Waldsee

Feierabend auf dem Wasser

Füße ins Wasser, Kopf frei.

Beitrag in einer Minute, Police am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: 03375 / 29 12 77