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Sicherheitsausrüstung im Winter warten: Westen, Rettungsinsel, Feuerlöscher und Gas
Der Winter ist die Zeit, in der Westen, Rettungsinsel, Feuerlöscher und Gasanlage zur Wartung gehen. Was dabei für die Kasko zählt: wo die Ausrüstung liegt und ob sie gewartet ist.
16. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Wenn die Segelyacht auf dem Bock steht und das Motorboot in der Halle, beginnt die Zeit, in der man die Sicherheitsausrüstung warten kann, ohne dass sie an Bord fehlt. Automatikwesten, Rettungsinsel, Feuerlöscher, Signalmittel und die Gasanlage haben alle ein Datum, und keines davon richtet sich nach der Saison. Wer im Frühjahr ablegt und erst dann merkt, dass die Plakette der Weste abgelaufen ist, wartet auf einen Servicetermin, wenn alle anderen auch einen wollen. Dieser Beitrag ordnet ein, welche Fristen es wirklich gibt, welche nur Empfehlungen sind, und was die Wartung im Winter für den Versicherungsschutz bedeutet.
Zuerst das Ehrliche: Für private Sportboote gibt es in Deutschland außerhalb des Bodensees und der gewerblichen Vermietung keine amtliche Wiederholungsprüfung der Sicherheitsausrüstung. Am Bodensee verlangt die Schifffahrtsordnung, dass Feuerlöscher und Flüssiggasanlagen in regelmäßigen Fristen geprüft werden, nennt aber keine Zahl, und zugelassene Fahrzeuge werden dort alle drei Jahre nachuntersucht. Für Charterboote im Küstenbereich gehören Prüfnachweise für Feuerlöscher, Rettungsfloß und Gasanlage zum Bootszeugnis, das zwei Jahre gilt. Für alle anderen gelten die Fristen der Hersteller, und die stehen auf dem Gerät, nicht im Gesetz.
Die Fristen, die man kennen sollte: Automatisch aufblasbare Rettungswesten werden in der Regel alle zwei Jahre vom Hersteller oder einer autorisierten Station gewartet, die Plakette zeigt Jahr und Monat der nächsten Wartung (DGUV Information 212-004). Die Seenotretter raten zusätzlich zu einem Selbstcheck etwa alle sechs Monate: Weste mit der Handpumpe aufblasen und am nächsten Tag sehen, ob sie die Luft hält. Die Nutzungsdauer liegt nach Herstellerangaben bei höchstens zehn Jahren. Rettungsinseln nach ISO 9650 gehen im Takt des Herstellers zum Service, oft alle drei Jahre, maßgeblich ist das Etikett an der Insel. Pyrotechnische Seenotsignale sind bei sachgemäßer Lagerung höchstens drei Jahre verwendbar, soweit auf dem Signal nichts anderes steht, und gehören danach zurück in den Handel, nie ins Silvesterfeuerwerk. Bei einer EPIRB zählen das Batteriedatum und der hydrostatische Auslöser, den die US-Küstenwache alle zwei Jahre zu tauschen empfiehlt, sofern der Hersteller nichts anderes vorgibt. Für Feuerlöscher gilt im Arbeitsschutz ein Zweijahrestakt, für das private Boot ist das ein guter Maßstab, keine Pflicht.
Für die Kasko heißt das zunächst etwas Beruhigendes. In allen drei Kaskowerken nennt die Begriffsbestimmung Rettungswesten ausdrücklich als Beispiel für Bootsinventar, und Inventar und Zubehör sind nach A-1.1 mitversichert. Wichtiger im Winter ist A-1.4 in Basis Plus und Premium: Ausrüstungsgegenstände und Inventar sind auch dann versichert, wenn sie getrennt vom Boot an einem anderen Ort in verschlossenen Räumen oder Gebäuden verwahrt werden. Das trifft die Weste im Keller ebenso wie die Rettungsinsel in der Servicestation, mit einer Einschränkung im selben Satz: Andere Versicherungen gehen vor, also etwa die Hausrat zu Hause oder die Versicherung des Betriebs, der die Insel wartet. In der Kasko Basis fehlt diese Regel. Dort ist die Ausrüstung an Bord versichert, an Land außerhalb des Boots nicht.
Die zweite Seite sind die Ausschlüsse, und sie betreffen alle drei Werke gleich. Keinen Ersatz gibt es für Schäden, die durch mangelhafte Wartung oder Wartungsstau verursacht sind (Basis A-5.2 f, Basis Plus und Premium A-6.2 f), ebenso für Abnutzung an den unmittelbar betroffenen Teilen (jeweils d) und für Verstöße gegen behördliche Vorschriften (jeweils k). Entscheidend ist das Wort verursacht: Eine abgelaufene Plakette allein macht aus keinem Schaden einen Ausschluss. Anders liegt es, wenn ein Gasschlauch, der seit Jahren hätte getauscht werden müssen, undicht wird und es an Bord brennt, oder wenn ein Feuerlöscher ohne Druck einen kleinen Brand nicht mehr löscht. Dann wird im Schadenfall gefragt, ob die Wartung den Schaden mit verursacht hat, und die Rechnung der letzten Prüfung ist die beste Antwort darauf.
Ein dritter Punkt wird im Winterlager oft übersehen: Diebstahl loser Teile aus einem nicht verschlossenen Boot ist in allen drei Werken ausgeschlossen (A-5.2 m und A-6.2 m). Westen, Handfunkgerät und Signalmittel, die offen in der Plicht einer Halle liegen, sind deshalb schlechter aufgehoben als im abgeschlossenen Schapp oder zu Hause im Keller. Aus unserer Sicht ist der Winter deshalb der richtige Zeitpunkt, die Ausrüstung einmal komplett von Bord zu nehmen, die Daten aufzuschreiben, fällige Teile zur Wartung zu geben und den Rest trocken und verschlossen zu lagern. Für Trailerboote und Jetskis gilt dasselbe im Kleinen: Weste, Feuerlöscher und Signalmittel gehören nicht den Winter über in den Staukasten unter der Plane.
Bleibt die Haftpflicht. An ihr ändert die Wartung der eigenen Westen nichts, sie richtet sich nach dem Schaden, den man anderen zufügt. Wer eine Gasanlage an Bord hat, sollte trotzdem wissen, dass ein Brand am Steg selten beim eigenen Boot stehen bleibt. Dann zahlt die Haftpflicht für das Nachbarboot und prüft zugleich, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist, und die Kasko fragt nach dem eigenen Schaden. Beide Fragen lassen sich leichter beantworten, wenn die Prüfungen der Gasanlage mit Datum und Betrieb dokumentiert sind. Wer seine Fristen nicht im Kopf behalten will, trägt sie in unseren Prüffristen-Planer ein und bekommt sie als Kalenderdatei.
ThemenpaketTeil 11 von 11
Winterlager fürs Boot: vom Kranen bis zum Frühjahr
Alle Teile im Überblick
- Saison beenden
- Der Krantermin
- Überführung ins Winterlager
- Mast legen: wo das Rigg steht, wenn es nicht am Boot ist
- Boot vom Bock gefallen
- Laden im Winterlager
- Mäuse und Schimmel im Winterlager
- Winter im Wasser
- Schaden in der Werft beim Winterservice
- Umbau im Winterlager
- Sicherheitsausrüstung im Winter warten
- Oben auf dem Kran
- In der Werfthalle beim Bootsbauer
- Das Boot bleibt in der Halle
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Ist meine Rettungsinsel versichert, während sie in der Servicestation liegt?
In Basis Plus und Premium sind Ausrüstungsgegenstände nach A-1.4 auch getrennt vom Boot in verschlossenen Räumen versichert, andere Versicherungen wie die des Betriebs gehen aber vor. In der Kasko Basis gibt es diese Regel nicht.
Zahlt die Kasko nicht, wenn die Plakette meiner Weste abgelaufen ist?
Eine abgelaufene Plakette allein ist kein Ausschluss. Ausgeschlossen sind Schäden, die durch mangelhafte Wartung verursacht sind. Es kommt also darauf an, ob die fehlende Wartung den Schaden mit ausgelöst hat.
Muss ich meine Gasanlage an Bord in Deutschland prüfen lassen?
Für private Boote haben wir außerhalb des Bodensees und der gewerblichen Vermietung keine gesetzliche Prüfpflicht gefunden. Eine regelmäßige Prüfung durch einen Fachbetrieb ist trotzdem sinnvoll, weil sie im Brandfall die Wartung belegt.
Wie lange sind Seenotsignale haltbar?
Laut Fragenkatalog zum Fachkundenachweis höchstens drei Jahre bei sachgemäßer Lagerung, soweit auf dem Signal nichts anderes vermerkt ist. Feuchtigkeit, Hitze und Korrosion verkürzen die Zeit. Abgelaufene Signale gehören zurück in den Handel.
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