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Bolzen, Kastenschloss, Zaun: die Sätze, die bei Diebstahl an Land entscheiden

Im Winterlager steht das Boot monatelang ohne Aufsicht. Ob ein Diebstahl ersetzt wird, hängt dann an einem Bolzen, einem Schloss und einem Zaun, und das steht wörtlich im Vertrag.

14. September 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Im Herbst wandern Motorboote, Angelboote und kleine Segelboote auf den Trailer und für Monate auf einen Hof, eine Wiese oder einen Stellplatz hinter der Halle. Dort sieht niemand hin, und das wissen auch die, die Außenborder abschrauben oder einen Trailer samt Boot einfach ankuppeln. Der Diebstahl selbst ist in der Kasko ab Basis-Plus versichert, das ganze Fahrzeug ebenso wie fest mit ihm verbundene Teile (A-3.1.4); in der Basis ist nur der Diebstahl des gesamten Fahrzeugs versichert. Die Frage im Schadenfall lautet trotzdem selten, ob gestohlen wurde, sondern wie gesichert war.

Für den Außenborder steht die Antwort in einem einzigen Satz. Unter A-6.7 heißt es, dass kein Ersatz geleistet wird, wenn der Motor nicht durch einen Sicherungsbolzen oder eine vergleichbare Diebstahlsicherung gesichert oder in einem verschlossenen Gebäude abgestellt wurde. Der Satz spricht von Schäden am Außenbordmotor, nicht nur vom Diebstahl. Praktisch bedeutet das: Ein Motor, der nur mit den beiden Klemmschrauben am Spiegel hängt, ist ungesichert, so fest sie auch angezogen sind. Wer ihn abbaut, kann ihn getrennt vom Boot in einem verschlossenen Raum lagern, auch dort besteht Schutz (A-1.4). Andere Versicherungen, die denselben Gegenstand erfassen, gehen dann allerdings vor.

Beim Trailer unterscheiden die Bedingungen zwei Lagen. Hängt er am Zugfahrzeug, braucht er eine zusätzliche Kette oder ein Stahlseil mit Sicherheitsschloss oder eine vergleichbare Sicherung aus dem Fachhandel gegen unbefugtes Abkuppeln. Steht er abgekuppelt, braucht er eine im Fachhandel erhältliche Sicherung gegen unbefugtes Ankuppeln oder eine Radkralle (A-6.6). Für das Trailerboot kommt ein weiterer Satz hinzu: Der Diebstahl des getrailerten Bootes wird nur ersetzt, wenn der Trailer mit einem handelsüblichen Kastenschloss gegen Ankoppeln gesichert war und das Boot selbst mit einer Kette oder einem Schloss am Trailer hing (A-6.8). Wer nur die Kupplung sichert, hat das Boot noch nicht gesichert.

Der dritte Satz betrifft den Ort. Diebstahl, Einbruchdiebstahl und mutwillige Beschädigung durch fremde Personen werden nicht ersetzt, wenn das Boot unsachgemäß an Land auf einem nicht umfriedeten, abgeschlossenen Platz oder in einem nicht abgeschlossenen Gebäude gelagert ist (A-6.5). Ein Wassergrundstück gilt dabei als umfriedet, wenn lediglich die Wasserseite offen ist. Die Wiese ohne Zaun hinter dem Vereinsheim erfüllt das nicht, die Scheune mit offenem Tor auch nicht. Dazu kommen die losen Teile: Was nicht ordnungsgemäß verpackt, abgedeckt und verzurrt ist oder im nicht verschlossenen Boot liegt, ist beim Diebstahl ausgeschlossen (A-6.2 m). Das trifft Elektronik, Polster und Tanks.

Bei der Selbstbeteiligung zeigt sich, wie verschieden zwei Stufen desselben Hauses gebaut sein können. In Basis-Plus entfällt sie bei Diebstahl und Einbruchdiebstahl (A-4.3). Im Premium fehlt der Ausschluss für den nicht umfriedeten Lagerplatz; dort wird bei Diebstahl stattdessen die Selbstbeteiligung angerechnet, es sei denn, das Boot war nachweislich in einem verschlossenen Raum, Gebäude oder auf einem umfriedeten Grundstück untergebracht (A-6.8). In Basis-Plus gilt außerdem eine Grenze beim Verzicht auf die Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit: Er reicht bis 25 Prozent der Versicherungssumme, aber nicht, wenn die Schadenursache auf Diebstahl zurückgeht (A-7).

Nach einem Diebstahl zählt, was sich belegen lässt. Die Obliegenheit steht unter B-3.2.1: Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sind unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen, im Hafenbereich zusätzlich bei der zuständigen Verwaltung. Die Sicherung selbst muss man ebenso zeigen können: den aufgeschnittenen Bügel, das Kastenschloss mit Schlüssel, die Rechnung für den Sicherungsbolzen, Fotos vom Stellplatz mit Zaun und Tor. Ein Schloss, das nach dem Diebstahl niemand mehr vorlegen kann, hilft im Gutachten wenig. Deshalb gehören diese Fotos zum Einlagern wie das Entwässern des Motors.

Zum Abhaken

Außenborder mit Sicherungsbolzen oder Motorschloss sichern, oder abbauen und verschlossen lagern Abgekuppelten Trailer mit Kastenschloss auf der Kupplung oder mit Radkralle sichern Trailerboot zusätzlich mit Kette und Schloss am Trailer festmachen Stellplatz prüfen: umzäunt und abgeschlossen, oder ein abgeschlossenes Gebäude Elektronik, Polster und lose Teile ausbauen oder verpackt, abgedeckt und verzurrt lagern Fotos von Sicherungen und Stellplatz machen, Schlüssel und Rechnungen aufheben Nach einem Diebstahl sofort Polizei, im Hafen auch die Verwaltung, dann uns: +49 3375 566 75 05

Häufige Fragen

Reichen die Klemmschrauben am Spiegel als Sicherung für den Außenborder?

Nein. Verlangt ist ein Sicherungsbolzen oder eine vergleichbare Diebstahlsicherung, oder der Motor steht in einem verschlossenen Gebäude. Angezogene Klemmschrauben allein sind keine Sicherung.

Mein Boot steht über den Winter auf einem Vereinsgelände ohne Zaun. Ist es gegen Diebstahl versichert?

In Basis-Plus wird Diebstahl nicht ersetzt, wenn das Boot an Land auf einem nicht umfriedeten, abgeschlossenen Platz steht. Fragen Sie nach einem abgeschlossenen Bereich oder rufen Sie uns vor dem Einlagern an.

Zählt ein Grundstück am Wasser als umfriedet, wenn es zum See hin offen ist?

Ja. Nach den Bedingungen gilt ein Wassergrundstück als umfriedet, wenn lediglich die Wasserseite geöffnet ist. Die übrigen Seiten müssen dafür geschlossen sein.

Dazu passt

Die Bedingungen im Wortlaut Checkliste Winterlager
Die Klemmschrauben eines grauen Außenbordmotors am Spiegel eines Aluminiumboots, durch beide Griffe eine Stahlstange als Sicherung, dahinter auf Kies mit Herbstlaub ein Trailer mit Radkralle, ein Maschendrahtzaun und abgedeckte Boote

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