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Ein leerer Bootstrailer steht halb im Wasser auf einer algigen Betonrampe

Magazin / Magazin: Boot und Saison

Trailern und Slippen: die unterschätzten Stunden

Der Trailer läuft ab Basis-Plus ohne Mehrbeitrag in der Haftpflicht mit, auch abgekoppelt, wenn Sie ihn im Antrag mit seinem Wert angeben. Genau dort passieren die Schäden.

18. März 20266 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Viele der riskanten und zugleich unterschätzten Stunden im Bootsjahr liegen nicht auf dem Wasser, sondern auf der Straße und der Rampe. Beim Trailern kommen drei Dinge zusammen, die einzeln beherrschbar sind und zusammen selten geübt werden: ein hohes Gespann, eine nasse Rampe und Zeitdruck vor dem Krantermin.

Beim Zugfahrzeug entscheidet die Anhängelast, nicht der Wunsch. Ein Gespann mit anderthalb Tonnen auf einer Rampe mit zwölf Prozent Steigung verlangt rund hundertachtzig Kilogramm Zugkraft, auf algigem Beton mehr, als ein Fronttriebler aufbringt, dessen Antriebsräder ohnehin im Wasser stehen.

Der häufigste Irrtum betrifft das grüne Kennzeichen. Es befreit von der Steuer und von der Pflicht zur eigenen Anhänger-Haftpflicht, beim Ziehen haftet die Haftpflicht des Zugfahrzeugs für Schäden an Dritten. Es sagt aber nichts darüber, wer den Trailer ersetzt, wenn er gestohlen wird, und es hilft nicht, wenn der abgekoppelte Anhänger am Gefälle wegrollt. Dann haften Sie persönlich.

Beide Lücken schließt die Bootsversicherung. In der Haftpflicht läuft der Trailer ab Basis-Plus ohne Mehrbeitrag mit, auch abgekoppelt, beim Rangieren und im Winterlager, soweit nicht die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs eintritt (A-1.4). Voraussetzung ist, dass Sie ihn im Antrag mit seinem Wert angeben. Kaskoschutz für den Trailer selbst gibt es gegen Beitrag mit eigener Versicherungssumme (A-1.3). Das gilt bei jedem Bootstyp, nicht nur beim Trailerboot.

Praktisch heißt das für den Rampentag: Unterlegkeile mitnehmen, eine zweite Person einplanen, den Trailer erst so tief einlassen, wie es die Rollen verlangen, und die Sicherungsgurte erst nach dem Aufschwimmen lösen. Die meisten Slippschäden entstehen, weil einer dieser vier Punkte fehlte.

Rückwärts auf die Rampe, Keil unters Rad, Gurte erst lösen, wenn das Boot aufschwimmt

Zum Abhaken

Anhängelast des Zugfahrzeugs gegen Gespanngewicht prüfen Trailerwert im Versicherungsantrag angeben Unterlegkeile und zweite Person einplanen Gurte erst lösen, wenn das Boot aufschwimmt Nach dem Slippen: Radlager und Beleuchtung prüfen

Häufige Fragen

Brauche ich eine eigene Anhängerversicherung?

Ab Basis-Plus nicht. Der Trailer läuft ab Basis-Plus ohne Mehrbeitrag in der Haftpflicht der Bootsversicherung mit, auch abgekoppelt, wenn er im Antrag mit seinem Wert steht. In der Basis fehlt diese Erweiterung.

Was gilt, wenn der Trailer allein wegrollt?

Dann ist kein Zugfahrzeug im Spiel und dessen Haftpflicht greift nicht. Diese Lücke schließt die Bootsversicherung ab Basis-Plus.

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