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Eine Segelyacht hängt in den Gurten eines Bootskrans, unten am Kiel eine frische helle Schramme

Magazin / Magazin: Schadenfall / Bordfunk · Folge 1

Der Ruck, den jeder kennt: was nach einer Grundberührung wirklich zählt

Ein kurzer Ruck, den jeder kennt, danach schwimmt man wieder. Der teuerste Fehler passiert später, an Land, mit einem Eimer Spachtelmasse.

13. September 202611 minNAMMERT Assekuradeur GmbH

Folge anhören Dauer 11 min
Die Folge zum Nachlesen

Willkommen beim Bordfunk, Folge eins. Es ist ein Geräusch, das man nicht hört. Man spürt es. Ein Ruck geht durch den Rumpf, die Kaffeetasse macht einen Satz, jemand sagt etwas Unhöfliches. Dann ist es vorbei. Das Boot schwimmt, der Motor läuft, alles sieht aus wie vorher.

Und genau deshalb fängt hier das Problem an. Denn jetzt stehen Sie im Cockpit und stellen sich die Frage, um die es in dieser Folge geht: War das was?

Die ehrliche Antwort lautet, Sie können es nicht sehen. Der Schaden liegt unter der Wasserlinie. Ob der Kiel etwas abbekommen hat, ob die Welle einen Schlag hat, ob das Ruder noch sauber in seinen Lagern sitzt, all das sieht man von Deck aus nicht. Man merkt es Wochen später, wenn etwas vibriert, das vorher nicht vibriert hat.

Fangen wir deshalb mit der unangenehmsten Frage an. Ist eine Grundberührung überhaupt versichert? Und hier kommt der erste Punkt, der viele überrascht. Das hängt nicht davon ab, wie schlimm es war. Es hängt an einem einzigen Wort in Ihren Bedingungen, und das Wort heißt Unfall.

In der Kasko Basis stehen drei Dinge: Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag und Erdbeben. Brand und Explosion. Und der Diebstahl des gesamten Fahrzeugs. Der Unfall des Fahrzeugs steht dort nicht. Wer nur die Basis hat, ist bei einer Grundberührung also nicht versichert, egal wie unverschuldet der Stein dort lag.

In Basis Plus und in Premium steht der Unfall an erster Stelle, und die Bedingungen nennen das Stranden und das An-Grund-Geraten ausdrücklich. Versichert ist das Boot mit allen fest eingebauten Teilen, einschließlich der maschinellen und technischen Einrichtungen. Hat das Aufsetzen den Kiel, das Ruder, die Welle oder den Propeller erwischt, ist das ein Unfallschaden.

Damit zum zweiten Punkt, und der ist der eigentlich nützliche. Weil man den Schaden nicht sieht, gibt es in Basis Plus und Premium eine eigene Regel nur für das Nachsehen. Mitversichert sind Inspektionskosten, die infolge einer uns angezeigten Grundberührung entstehen. In Basis Plus bis fünfhundert Euro, in Premium ohne Höchstbetrag. Und die Selbstbeteiligung entfällt dabei in beiden Stufen.

Hören Sie auf das eine Wort in diesem Satz. Angezeigt. Die Inspektion wird nicht bezahlt, weil etwas kaputt ist. Sie wird bezahlt, weil Sie Bescheid gesagt haben.

Jetzt kommt der Satz, der die meisten Anrufe überflüssig macht. In Premium steht ausdrücklich: Eine Grundberührung, die ohne Folgeschaden bleibt, führt nicht zu einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt. Im Klartext heißt das, die Meldung kostet Sie nichts. Sie können anrufen, nachsehen lassen, und wenn alles heil ist, ist die Sache erledigt, ohne dass Ihr Beitrag steigt.

Wer trotzdem schweigt, spart also nichts. Er verschenkt nur die bezahlte Inspektion.

Bleibt die Frage, die an Bord zuerst kommt: Kann ich weiterfahren? Eine seemännische Antwort geben die Bedingungen nicht, aber eine Richtung. Nach einem Schaden sind Sie verpflichtet, aus eigener Initiative alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um ihn abzuwenden oder klein zu halten, und Weisungen zu befolgen, wenn wir welche geben.

Übersetzt: erst prüfen, dann entscheiden. Kommt Wasser in die Bilge? Läuft die Welle ruhig, oder ist da eine Vibration, die gestern noch nicht da war? Lässt sich das Ruder frei bewegen? Wer mit einem Antrieb, der plötzlich schlägt, noch drei Stunden weiterfährt, macht aus einem Wellenschaden einen Getriebeschaden. Das ist der Moment, in dem ein kleiner Fall ein großer wird.

Und dabei kostet das Vorsichtigsein Sie nichts. Aufwendungen, die Sie zur Abwendung oder Minderung eines gedeckten Schadens machen, werden ersetzt, auch erfolglose, sofern sie auf unsere Weisung erfolgt sind oder Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften. Sogar dann, wenn sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen. Der Schlepp in den nächsten Hafen kann genau so eine Aufwendung sein.

Dann kommt der Kran, und mit ihm der teuerste Fehler dieser ganzen Folge.

Das Boot hängt in den Gurten, der Schaden ist endlich sichtbar, die Werft hat Zeit, und es wäre so bequem, das gleich machen zu lassen. Tun Sie es nicht. Die Bedingungen verlangen, dass Sie uns vor Beginn der Wiederinstandsetzung Gelegenheit zur Besichtigung geben und jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens gestatten.

Der Grund dafür ist kein Formalismus. Ist das Unterwasserschiff erst frisch gespachtelt und lackiert, kann niemand mehr unterscheiden, was der Stein von vorgestern angerichtet hat und was schon drei Jahre da war. Der Beweis ist dann weg, und er war Ihrer.

Also: Fotos machen, bevor jemand Hand anlegt. Mit dem Reparaturauftrag warten, bis die Besichtigung abgestimmt ist. Und beschädigte Teile aufheben, denn vor der Anerkennung des Schadens dürfen Sie sie ohnehin nicht ohne unsere Einwilligung verkaufen.

Dasselbe gilt für den Gutachter. Sachverständigenkosten werden erstattet, wenn wir die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. Wer auf eigene Faust einen bestellt, hat unter Umständen ein sehr gründliches Gutachten und eine Rechnung, die niemand übernimmt.

Worauf so ein Sachverständiger schaut, ist übrigens fast immer dasselbe: die Abgrenzung. Denn die Bedingungen schließen Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch aus, ebenso Betriebsschäden an maschinellen Einrichtungen, mangelhafte Wartung, Korrosion, Osmose und Kavitation. In Premium sind Osmoseschäden bei Booten bis zu einem Alter von achtundvierzig Monaten mitversichert.

Ein Propeller mit Kavitationsschäden wird also nicht dadurch zum Versicherungsfall, dass das Boot auch mal aufgesessen ist. Eine Welle, die beim Aufsetzen verbogen wurde, schon. Und bei Konstruktions- und Materialfehlern gibt es eine Feinheit, die hilft: Das fehlerhafte Teil selbst ist ausgeschlossen, Schäden an anderen versicherten Sachen als unmittelbare Folge daraus sind mitversichert.

Für die Maschine gibt es in Basis Plus und Premium noch eine Zusatzdeckung, die man vereinbaren kann. Steht die Maschinenanlagen-Zusatzdeckung in Ihrem Versicherungsschein, sind auch Schäden an der Maschinenanlage versichert, die als Folge einer Deformation oder eines Bruchs der Welle entstanden sind, einschließlich Reparatur oder Ersatz der Welle. Ebenso Schäden als Folge eines Bedienungsfehlers.

Zwei Grenzen gehören dazu. Die Maschinen müssen nach Herstellerangaben von einer Fachfirma gewartet worden sein. Und Teile, die älter als zehn Jahre sind, fallen aus dieser Deckung heraus. Ob Sie sie überhaupt haben, steht in Ihrem Versicherungsschein, eine Zeile, die die meisten noch nie gelesen haben.

Und dann die Frage, die nach jeder Grundberührung irgendwann kommt, meistens abends und meistens leise: War das jetzt Pech, oder war das grob fahrlässig?

Eine feste Grenze ziehen die Bedingungen nicht. Sie sagen nur, dass bei grober Fahrlässigkeit die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens gekürzt werden darf. Aber dann folgt ein Satz, der viel Luft aus der Sache lässt. Auch wenn grobe Fahrlässigkeit angesetzt wird, verzichten wir auf eine Kürzung bis zu einer Schadenhöhe von fünfundzwanzig Prozent der Versicherungssumme in Basis Plus und von fünfzig Prozent in Premium. Ausgenommen sind Schäden, deren Ursache auf Diebstahl, Drogenkonsum oder Alkoholkonsum zurückgeht.

Zwei Dinge heben diesen Schutz allerdings ganz auf. Wer das Boot jemandem überlässt, der den amtlich vorgeschriebenen Führerschein nicht hat, bekommt für daraus entstehende Schäden keinen Ersatz. Und Schäden durch anfängliche Fahr- und Seeuntüchtigkeit sind ebenfalls ausgeschlossen. Wer also mit bekanntem Defekt ablegt, hat kein Versicherungsproblem, sondern ein anderes.

Damit zurück in das Cockpit vom Anfang.

Fünf Dinge, in der Reihenfolge, in der sie an Bord zählen. Erstens: nachsehen, ob Wasser kommt und ob Ruder und Antrieb normal arbeiten, und im Zweifel nicht weiterfahren. Zweitens: die Grundberührung unverzüglich melden, mit Ort, Zeit und dem, was Sie gespürt haben. Drittens: vor jeder Reparatur die Besichtigung ermöglichen, vorher fotografieren und beschädigte Teile aufheben. Viertens: den Gutachter nur in Abstimmung beauftragen. Und fünftens: in den Versicherungsschein schauen, welche Kasko dort steht und ob die Maschinenanlagen-Zusatzdeckung dabei ist.

Denn der teuerste Fehler nach einer Grundberührung wird nicht auf dem Wasser gemacht. Er wird im Winterlager gemacht, mit einem Eimer Spachtelmasse und den besten Absichten.

Das war Folge eins. Die Bedingungswerke, auf die sich diese Folge stützt, sind auf der Seite zur Folge verlinkt. Bis zum nächsten Mal.

Auf-Grund-Laufen ist eine häufige Schadenursache im Wassersport, und fast jeder Eigner hat es schon mal erlebt. In der ersten Folge geht es um das, was danach wirklich zählt: Wer entscheidet, ob weitergefahren werden darf? Warum ist das Kranen zur Untersuchung wichtiger als die Reparatur? Und was heißt es, wenn ein Gutachter von Folgeschäden an der Wellenanlage spricht?

Dazu die Frage, die in der Regulierung am häufigsten gestellt wird: Wann wird aus einer Grundberührung ein Fall von grober Fahrlässigkeit, und wo hört Pech auf.

Grundberührung, das Boot schwimmt weiter, danach Kranen zur Untersuchung von Rumpf und Welle

Shownotes

Grundberührung ist ab Basis-Plus als Unfall versichert, mit Schäden an Rumpf, Kiel, Ruder und Antrieb, die das Aufsetzen verursacht hat. Die Kasko Basis deckt sie nicht Inspektionskosten nach einer gemeldeten Grundberührung: Basis-Plus bis 500 €, Premium ohne Höchstbetrag, jeweils ohne Selbstbeteiligung Faustregel für die Sicherheitstiefe: Tiefgang plus halbe Wellenhöhe plus einen halben Meter Reserve Nach dem Aufsetzen gilt die Pflicht, den Schaden zu mindern: wer ohne Prüfung weiterfährt und ihn dadurch vergrößert, riskiert eine Kürzung

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