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Treibgut im Fahrwasser: wann der Stamm vor dem Bug ein Kaskoschaden ist
Ein dumpfer Schlag, danach vibriert die Welle oder ein Riss läuft durch den Rumpf. Ob der Stamm im Wasser ein Kaskoschaden ist, entscheiden wenige Sätze im Vertrag und der Nachweis, was genau passiert ist.
7. November 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Treibgut im Fahrwasser ist ein Fallmuster, das wir aus Jahrzehnten Schadenakten kennen: Nach Hochwasser und Herbststürmen treiben auf Rhein, Elbe, Mosel und Donau, auf großen Seen und vor der Küste Äste, ganze Stämme, verlorene Paletten oder abgerissene Fender. Ein dumpfer Schlag, danach vibriert die Welle, ein Propellerblatt ist verbogen oder ein Riss läuft durch den Rumpf. Wann der Stamm vor dem Bug ein Kaskoschaden ist und wann nicht, ist keine Frage des Glücks, sondern von drei Sätzen im Vertrag.
Der erste Satz steht in Basis Plus und Premium unter dem Unfall: Dazu gehören ausdrücklich das Stranden, das Kentern, das An-Grund-Geraten und die Kollision mit festen und/oder schwimmenden Gegenständen (A.3.1.1). Der treibende Stamm ist damit im Wortlaut genannt, ob er ein Motorboot mit Z-Antrieb, eine Segelyacht mit Saildrive, ein Hausboot auf dem Fluss oder einen Trawler trifft. Die Basis kennt den Unfall als versichertes Ereignis nicht. Sie nennt Naturgewalten wie Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag und Erdbeben, Brand und Explosion sowie den Diebstahl des gesamten Fahrzeugs (A-3.1). Ein Schlag gegen Treibgut steht dort nicht.
Der zweite Satz ist der Grund, warum es nach dem Schlag auf den Hergang ankommt. Betriebsschäden an maschinellen Einrichtungen sind in allen drei Kaskotarifen ausgeschlossen, ausdrücklich samt Folgeschäden (Basis A-5.2 e, Basis Plus und Premium A-6.2 e), und Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch ist es am unmittelbar betroffenen Teil (A-6.2 d, Basis A-5.2 d). Ein verbogener Propeller kann deshalb zweierlei sein: Folge einer Kollision mit einem schwimmenden Gegenstand oder ein Schaden aus dem Betrieb. Welcher Satz greift, steht in keiner Liste, es entscheidet der nachgewiesene Ablauf. Frische Schlagspuren am Blatt, ein Foto vom Treibgut, Ort, Uhrzeit und Pegelstand sind dafür mehr wert als jede spätere Schilderung.
Den Antrieb selbst holt die Maschinenanlagen-Zusatzdeckung zusätzlich in den Vertrag, wenn sie vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert ist (Basis Plus und Premium A-14, die Basis kennt sie nicht). Sie nennt die Hauptantriebsanlage einschließlich Getriebe, Welle und Propeller und ersetzt unter anderem Schäden als Folge einer Deformation oder eines Bruchs der Welle, die Welle eingeschlossen (A-14.2.2 c), sowie als Folge eines Bedienungsfehlers (A-14.2.2 d). Drei Grenzen stehen daneben: Maschinen, die älter als zehn Jahre sind, scheiden aus der Klausel aus, die Wartung muss nach Herstellerangaben durch eine Fachfirma erfolgt sein (A-14.3), und die Selbstbeteiligung gilt je Schadenfall (A-14.4).
Beim Jetski ist der Wortlaut enger, und hier lohnt der genaue Blick. Schäden am Motor durch Wasserschlag sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind als direkte Folge einer Kollision mit einem festen Gegenstand entstanden (Basis A-9.2.1, Basis Plus A-10.4.2, Premium A-10.3.2). Die Unfalldefinition selbst unterscheidet zwischen festen und schwimmenden Gegenständen, die Ausnahme beim Wasserschlag nennt nur den festen. Ob ein treibender Stamm darunter fällt, ist nach dem Wortlaut offen, und genau deshalb gehört in die Meldung, woran der Jetski gestoßen ist. Schäden am Rumpf des Jetskis sind außerdem ausgeschlossen, solange sie den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränken (Basis A-9.2.2, Basis Plus A-10.4.3, Premium A-10.3.3).
Der dritte Satz betrifft das, was nach dem Schlag an Bord geschieht. Sie sind verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ergreifen (B-3.2.2), und die Aufwendungen dafür ersetzt die Kasko im Versicherungsfall, auch erfolglose (Basis Plus und Premium A-5.1). Der Versicherungsfall ist unverzüglich schriftlich zu melden (B-3.2.1), und vor Beginn der Wiederinstandsetzung muss Gelegenheit zur Besichtigung bestehen (B-3.2.4). Wer den verbogenen Propeller noch am Steg tauscht und das alte Blatt entsorgt, nimmt sich den besten Beweis. Die Inspektionskosten aus A-3.2 hängen ausdrücklich an einer angezeigten Grundberührung, ein Treibgutschlag ist im Wortlaut etwas anderes; wer zum Nachsehen kranen lassen will, klärt das vorher mit uns.
Bleibt die Frage nach dem Verursacher. Ein Stamm aus dem Hochwasser hat in aller Regel keinen, eine verlorene Palette, ein abgetriebener Steg oder ein losgerissenes Beiboot manchmal schon. Ist ein Dritter bekannt, sind Sie verpflichtet, uns alle Auskünfte und Unterlagen für den Anspruch gegen ihn zu überlassen (B-3.2.5). An der Selbstbeteiligung ändert der Treibgutschlag nichts: Sie wird je Schadenfall abgezogen (A-4.1), nach fünf schadenfreien Versicherungsjahren beim ersten Versicherungsfall um die Hälfte reduziert (A-4.4). Für die Haftpflicht wird der Fall erst, wenn das getroffene Boot danach ein anderes Boot oder einen Steg beschädigt.
ThemenpaketTeil 5 von 10
Im Schadenfall: melden, belegen, ausgezahlt bekommen
Alle Teile im Überblick
- Schaden melden
- Die eigene Police lesen
- Leine im Propeller
- Maschinenausfall auf See
- Treibgut im Fahrwasser
- Kollision mit der Berufsschifffahrt
- Grobe Fahrlässigkeit in der Bootskasko
- Abzug neu für alt
- Minderwert nach dem Schaden
- Bergung und Wrackbeseitigung
- Derselbe kaputte Motor
- Der Anruf am Freitag
- Zwei Anrufe an einem Vormittag
- Zwei gleiche Boote, zwei verschiedene Beträge
- Der Kran kostet mehr als das Boot
- Die Werft will eine Anzahlung
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Ist ein Propellerschaden durch Treibholz versichert?
In Basis Plus und Premium ist die Kollision mit schwimmenden Gegenständen ein Unfall (A.3.1.1). Ob der Propellerschaden darunter fällt oder als Betriebsschaden ausgeschlossen ist, entscheidet der nachgewiesene Hergang. Deshalb zählen Fotos, Schlagspuren und das aufgehobene Teil.
Hilft die Basis bei einer Kollision mit Treibgut?
Nein, die Basis nennt den Unfall nicht als versichertes Ereignis. Sie deckt Naturgewalten wie Sturm ab Windstärke 8, Brand und Explosion sowie den Diebstahl des gesamten Fahrzeugs (A-3.1). Wer viel auf Flüssen fährt, sollte das beim Tarif bedenken.
Darf ich den verbogenen Propeller gleich selbst tauschen?
Tauschen ja, wenn die Weiterfahrt es verlangt, aber das alte Teil aufheben. Vor Beginn der Wiederinstandsetzung muss Gelegenheit zur Besichtigung bestehen (B-3.2.4), und das alte Blatt ist oft der einzige Beleg für den Schlag.
Wer zahlt, wenn eine verlorene Palette oder ein abgetriebenes Beiboot der Verursacher war?
Ist ein Eigentümer bekannt, kann gegen ihn ein Anspruch bestehen. Sie geben uns dafür alle Auskünfte und Unterlagen (B-3.2.5). Ein Baumstamm aus dem Hochwasser hat in aller Regel keinen Verursacher, den man in Anspruch nehmen kann.
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