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Können Vorerkrankungen beim Tier mitversichert werden?

Kurz gesagt

Meistens nein. Der Versicherer hat vier Möglichkeiten: Annahme ohne Einschränkung, was selten ist, Annahme mit Ausschluss der Erkrankung und aller Folgen, Annahme mit einem Beitragszuschlag von etwa 10 bis 50 Prozent, oder Ablehnung. Chronische Leiden wie Epilepsie, Diabetes oder Allergien bleiben in der Regel dauerhaft draußen, auch nach Jahren ohne Symptome.

Können Vorerkrankungen beim Tier mitversichert werden?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifübersichten und aus der Gebührenordnung für Tierärzte, also der amtlichen Preisliste, nach der Tierärzte abrechnen.

BeispielRichtwert
Junger Hund ohne Befund, Operationsschutzetwa 8 bis 25 Euro im Monat
Junger Hund ohne Befund, Vollschutzetwa 20 bis 70 Euro im Monat
Hund 2 bis 6 Jahre, Vollschutzetwa 35 bis 55 Euro im Monat
Hund ab 8 Jahren, soweit noch aufgenommenab etwa 50 Euro im Monat
Katze, reiner Operationsschutzetwa 10 bis 30 Euro im Monat
Katze, Krankenschutz mit ambulanten Behandlungenetwa 25 bis 60 Euro im Monat
Beitragszuschlag bei leichtem Befund, wenn überhaupt angebotenetwa 10 bis 50 Prozent auf den Beitrag
Kreuzbandoperation beim Hund, Diagnostik, Eingriff und Nachsorgeetwa 2.500 bis 4.500 Euro
Gelenkeingriff an Hüfte oder Ellenbogen, Eingriff nach Gebührenordnung im ein- bis dreifachen SatzHüfte etwa 274 bis 823 Euro netto, Ellenbogen etwa 463 bis 1.390 Euro netto
Zahnsanierung mit Narkoseetwa 300 bis 2.000 Euro

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifübersichten und der Gebührenordnung. Die Gesamtsumme einer Gelenkoperation mit Narkose, Klinik und Nachsorge ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ob ein Haus überhaupt einen Zuschlag anbietet, entscheidet es im Einzelfall. Das genaue Angebot holen wir für Sie ein.

Rechenbeispiel

Mischling, 6 Jahre, eine Lahmheit vor zwei Jahren in der Akte

Derselbe Antrag, drei Häuser, drei Ergebnisse. Genau deshalb lohnt die Anfrage an mehrere.

Haus AAnnahme mit Ausschluss des rechten Hinterlaufs samt Folgen
Haus BAnnahme mit Beitragszuschlag von 30 Prozent, die Lahmheit bleibt mitversichert
Haus CAblehnung
Beitrag im Vollschutz ohne Zuschlagetwa 45 Euro im Monat
Beitrag bei Haus B mit 30 Prozent Zuschlagetwa 59 Euro im Monat

Der Zuschlag kostet rund 170 Euro mehr im Jahr und kauft dafür genau das Risiko ein, das bei Haus A ausgeschlossen wäre. Eine Operation an diesem Bein liegt bei mehreren tausend Euro, also rechnet sich das schon bei einem einzigen Eingriff.

Die vier Wege des Versicherers

Wer einen Antrag mit Befund stellt, bekommt keine einfache Ja-oder-Nein-Antwort. Der Versicherer prüft die Akte und wählt einen von vier Wegen. Am häufigsten ist der Ausschluss: Das Tier wird versichert, die bekannte Erkrankung und alle Folgen daraus sind draußen, alles andere gedeckt.

Ein Beitragszuschlag kommt vor, ist aber die Ausnahme und meist auf leichte, gut behandelbare Befunde begrenzt. Bei schweren chronischen Erkrankungen oder einer laufenden Behandlung folgt die Ablehnung. Wichtig ist der Wortlaut: Manche Häuser schließen nur die Diagnose aus, andere die gesamte betroffene Körperregion samt Nachbargelenk.

BefundÜbliche Reaktion des VersicherersWas trotzdem gedeckt bleibt
Ausgeheilter Magen-Darm-Infekt vor JahrenAnnahme, teils nach symptomfreier Zeit ohne Einschränkungin der Regel alles
Einmalige Lahmheit ohne BefundAnnahme mit Ausschluss des betroffenen Beins oder Gelenksalle anderen Körperregionen
FuttermittelallergieAusschluss der Allergie und ihrer FolgenUnfälle, Zähne, andere Erkrankungen
Kreuzbandriss links, operiertAusschluss des linken Knies, in manchen Tarifen auch des rechtenübriger Körper, je nach Bedingungswerk
Hüftgelenksdysplasie im RöntgenbildAusschluss von Hüfte und Folgen, bei großen Rassen oft AblehnungUnfälle und andere Erkrankungen
Epilepsie, Diabetes, Nierenleidendauerhafter Ausschluss oder Ablehnungje nach Haus nur noch Unfallschutz
Tumor, laufende Behandlungmeist Ablehnungnichts, hier bleibt nur die eigene Rücklage
Leichter, gut behandelbarer BefundBeitragszuschlag von etwa 10 bis 50 Prozentauch der Befund selbst, wenn der Zuschlag gilt

Was als Vorerkrankung zählt

Nicht nur die laufende Krankheit. Als Vorerkrankung gilt alles, was vor Vertragsbeginn erkannt oder erkennbar war und in der Patientenakte steht. Dazu gehören ausgeheilte Befunde, ein Symptom ohne Diagnose, ein auffälliges Blutbild und ein Röntgenbefund, über den nie weiter gesprochen wurde.

Dazu kommen rassetypische Anlagen. Bei großen Rassen sind es Hüfte und Ellenbogen, bei kurzköpfigen Hunden die Atemwege, bei kleinen Rassen die Patella. Einzelne Tarife schließen diese Gruppen pauschal aus oder verlangen eine längere Zeit ohne Symptome, auch wenn Ihr Tier bisher unauffällig war. Im Streitfall fordert der Versicherer die Akte beim Tierarzt an. Entscheidend ist, was dort steht, nicht wie Sie es erinnern.

Anzeigepflicht im Antrag und was falsche Angaben kosten

Nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz müssen Sie alle Fragen, die der Versicherer in Textform stellt, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Gefragt wird nach Krankheiten, Behandlungen, Operationen und oft nach dem letzten Tierarztbesuch. Antworten Sie mit der Akte vor sich, nicht aus dem Gedächtnis.

Bleibt ein Befund unerwähnt, hängt die Folge am Verschulden: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist dann im Schadenfall leistungsfrei. Bei einfacher Fahrlässigkeit kann er mit einer Frist von einem Monat kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen, also einen Zuschlag oder Ausschluss nachschieben. Diese Rechte erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung erst nach zehn Jahren.

Praktische Wege, wenn die Akte nicht leer ist

Erstens: so früh wie möglich absichern, am besten als Welpe oder Kitten. Das ist kein Trost für den aktuellen Fall, aber der einzige Weg, der die Frage ganz vermeidet. Zweitens: denselben Antrag bei mehreren Häusern anfragen. Annahmerichtlinien unterscheiden sich stark, und ein Befund, der bei einem Haus zur Ablehnung führt, endet beim nächsten in einem engen Ausschluss.

Drittens: die Operationsdeckung als Einstieg. Sie ist meist leichter zu bekommen als der Vollschutz und fängt die großen Rechnungen für alles auf, was nicht ausgeschlossen ist. Viertens: Rücklage statt Police. Wenn nur ein Angebot mit hohem Zuschlag und weitem Ausschluss übrig bleibt, legen Sie den gleichen Betrag lieber monatlich auf ein eigenes Konto.

Die Grenzen ehrlich benannt

Es gibt keinen Tarif, der eine bekannte Krankheit rückwirkend mitversichert. Wenn ein Angebot mit dem Verzicht auf Gesundheitsfragen wirbt, lesen Sie die Ausschlussliste: Dort steht dann meist, dass alles ausgeschlossen ist, was vor Vertragsbeginn bestand. Das Ergebnis ist dasselbe, nur später sichtbar.

Und ein Wechsel mit Vorerkrankung verschlechtert die Lage fast immer, weil der neue Vertrag den Befund kennt und der alte ihn vielleicht nicht kannte. Wer eine ältere Police ohne diesen Ausschluss hat, sollte sie behalten, selbst wenn der Beitrag höher aussieht als im neuen Angebot.

Schritt für Schritt

  1. Die Patientenakte beim Tierarzt anfordern und lesen, bevor Sie einen Antrag stellen.
  2. Jede Diagnose, jeden Befund und jedes Symptom im Antrag angeben, auch ausgeheilte.
  3. Denselben Antrag bei mehreren Häusern anfragen, die Annahmerichtlinien unterscheiden sich.
  4. Beim Ausschluss den Wortlaut prüfen: nur die Diagnose oder die ganze Körperregion?
  5. Wenn nichts Bezahlbares bleibt: einen festen Betrag im Monat auf ein eigenes Konto legen.

Checkliste

  • Patientenakte vollständig gelesen und im Antrag angegeben
  • Wortlaut des Ausschlusses geprüft, Diagnose oder ganze Körperregion
  • Geklärt, ob das zweite Knie nach einer Operation als Vorerkrankung gilt
  • Zuschlag gegen die Kosten des erwarteten Eingriffs gerechnet
  • Alten Vertrag ohne diesen Ausschluss nicht vorschnell gekündigt
  • Schriftliche Annahmeerklärung in der Hand, bevor der alte Vertrag endet

Häufige Fehler

  • Einen Befund weglassen, weil er ausgeheilt ist: er steht trotzdem in der Akte
  • Auf Werbung mit Verzicht auf Gesundheitsfragen vertrauen und die Ausschlussliste nicht lesen
  • Den alten Vertrag kündigen, bevor der neue schriftlich zugesagt hat
  • Den Ausschluss nur überfliegen und die Folgeerkrankungen darin übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was gilt als Vorerkrankung beim Tier?

Jede Erkrankung oder Verletzung, die vor Vertragsbeginn erkannt oder erkennbar war. Entscheidend ist der Eintrag in der Patientenakte, auch bei ausgeheilten Befunden.

Gibt es eine Tierkrankenversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Einzelne Tarife verzichten auf Fragen. Dafür schließen die Bedingungen alles aus, was vor Vertragsbeginn bestand, das Ergebnis ist also ähnlich.

Wie hoch ist ein Beitragszuschlag?

Wenn ein Haus überhaupt einen anbietet, liegt er meist bei 10 bis 50 Prozent. Üblich ist das nur bei leichten, gut behandelbaren Befunden.

Was passiert, wenn ich eine Krankheit nicht angebe?

Der Versicherer kann nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen. Nach einem Rücktritt bleibt er im Schadenfall leistungsfrei.

Wird ein Ausschluss später aufgehoben?

Bei einmaligen, ausgeheilten Sachen manchmal nach einer längeren symptomfreien Zeit. Chronische Leiden bleiben in der Regel dauerhaft draußen.

Zahlt die Versicherung Unfälle trotz Vorerkrankung?

Ja, ein Unfall ist gedeckt, solange er nichts mit der ausgeschlossenen Erkrankung zu tun hat. Genau das macht den Operationsschutz als Einstieg interessant.

Gilt das zweite Knie nach einem Kreuzbandriss als Vorerkrankung?

Manche Bedingungswerke schließen das andere Knie mit aus, andere nicht. Fragen Sie das vor dem Antrag ausdrücklich und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Lohnt sich eine Police überhaupt noch, wenn viel ausgeschlossen ist?

Rechnen Sie den Beitrag über die verbleibenden Jahre gegen die Kosten, die noch gedeckt wären. Bleibt nur wenig übrig, ist eine eigene Rücklage der bessere Weg.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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