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Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Kurz gesagt

Eine Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll, wenn Sie teure Reisen lange im Voraus buchen oder hohe Stornokosten nicht selbst tragen könnten. Sie kostet für eine Reise meist 3 bis 8 Prozent des Reisepreises, ein Jahresvertrag etwa 40 bis 125 Euro. Für günstige, kurzfristig gebuchte Reisen brauchen Sie sie meist nicht.

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Was es kostet

Veröffentlichte Beispiele und Spannen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Einzelreise, Anteil am Reisepreisetwa 3 bis 8 Prozent
Reise für 2.500 Euro, Einzelvertrag, 28 Jahreetwa 97 bis 170 Euro
Jahresvertrag, eine Personetwa 40 bis 125 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026. Alter, Reisepreis und Selbstbeteiligung verändern den Beitrag.

Rechenbeispiel

Familie, Pauschalreise für 4.000 Euro, gebucht im Januar für August

Was kostet die Absicherung und was steht auf dem Spiel?

Versicherung für die Reise, rund 4 Prozentetwa 160 Euro
Storno zwei Wochen vor Abreise, etwa 60 Prozentetwa 2.400 Euro
Selbstbeteiligung, wenn vereinbartoft 20 Prozent des Schadens

Ohne Versicherung trägt die Familie im Ernstfall den vollen Stornobetrag. Mit Versicherung und Selbstbeteiligung etwa 480 Euro. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Wann sie sich lohnt

Je früher Sie buchen und je teurer die Reise, desto höher sind die Stornokosten. Kurz vor Abreise verlangen Veranstalter oft 50 bis 90 Prozent des Preises.

Familien mit Kindern, ältere Reisende und Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen haben ein höheres Risiko, kurzfristig absagen zu müssen.

LageEmpfehlung
Pauschalreise ab etwa 1.500 Euro, früh gebuchtsinnvoll
Mehrere Reisen im JahrJahresvertrag prüfen
Günstiger Flug oder Städtereisemeist nicht nötig
Kurzfristig gebucht, kostenlos stornierbarnicht nötig

Was versichert ist und was nicht

Versichert sind unerwartete Gründe: plötzliche schwere Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, Verlust des Arbeitsplatzes. Meist brauchen Sie ein ärztliches Attest.

Nicht versichert sind Angst, Unlust oder bereits bekannte Krankheiten. Auch wer zu spät storniert, bekommt meist nur die Kosten ersetzt, die bei sofortiger Absage angefallen wären.

Reiseabbruch mitdenken

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt vor Reisebeginn. Wer wegen Krankheit früher heimreisen muss, braucht die Reiseabbruchversicherung, die es oft im Paket gibt.

Manche Kreditkarten enthalten einen Reiserücktrittsschutz. Prüfen Sie, ob dort Bedingungen wie die Zahlung mit der Karte gelten.

Schritt für Schritt

  1. Reisepreis und Stornostaffel des Veranstalters ansehen.
  2. Prüfen, ob eine Kreditkarte schon Schutz bietet.
  3. Zahl der Reisen im Jahr zählen: Einzel- oder Jahresvertrag?
  4. Versicherung direkt bei der Buchung abschließen.
  5. Im Ernstfall sofort stornieren und ein Attest besorgen.

Checkliste

  • Versicherungssumme deckt den vollen Reisepreis
  • Mitreisende Personen eingeschlossen
  • Reiseabbruch mitversichert
  • Selbstbeteiligung bekannt
  • Psychische Erkrankungen und Pandemie in den Bedingungen geprüft

Häufige Fehler

  • Zu spät stornieren und auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben
  • Versicherungssumme unter dem Reisepreis wählen
  • Bekannte Vorerkrankungen verschweigen
  • Kreditkartenschutz doppelt bezahlen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bis wann kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Oft direkt bei der Buchung oder innerhalb von 14 bis 30 Tagen danach. Kurz vor Abreise meist nicht mehr.

Zahlt die Versicherung bei Erkrankung meines Kindes?

Ja, wenn das Kind mitversichert ist oder als naher Angehöriger gilt.

Ist die Reiserücktrittsversicherung in der Kreditkarte enthalten?

Bei manchen Karten ja, oft nur, wenn Sie die Reise mit der Karte bezahlt haben.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Häufig, etwa 20 Prozent des Schadens. Tarife ohne Selbstbeteiligung kosten mehr.

Brauche ich sie für einen günstigen Flug?

Meist nicht. Die Versicherung kostet dann oft mehr, als Sie sparen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

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