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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Reiseversicherung

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Kurz gesagt

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten, wenn Sie wegen eines versicherten Grundes nicht reisen können: vor allem unerwartete schwere Krankheit, Unfall oder Tod von Ihnen oder nahen Angehörigen, dazu Jobverlust oder ein großer Schaden an Ihrem Eigentum. Meist bleibt ein Selbstbehalt von 20 Prozent, mindestens etwa 25 Euro je Person.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen für einzelne Reisen und Jahresverträge.

BeispielRichtwert
Einzelreise, Reisepreis 2.000 Euro, mit Selbstbehaltetwa 50 bis 90 Euro einmalig
Jahresvertrag Familie, Reisen bis 8.000 Euroetwa 240 Euro im Jahr mit Selbstbehalt
Tarif ohne Selbstbehaltoft 25 bis 35 Prozent teurer

Richtwerte, Stand September 2026. Der Aufschlag für Tarife ohne Selbstbehalt ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Paar, Pauschalreise für 3.000 Euro, Absage 20 Tage vorher

Die Partnerin erkrankt schwer, der Veranstalter verlangt 40 Prozent Stornokosten.

Stornokosten (40 Prozent von 3.000 Euro)1.200 Euro
Selbstbehalt 20 Prozent240 Euro
Erstattung durch den Versicherer960 Euro

Das Paar trägt 240 Euro statt 1.200 Euro. Mit einem Tarif ohne Selbstbehalt wären es 0 Euro gewesen.

Welche Gründe versichert sind

Versichert ist nur, was unerwartet kommt und Sie nicht beeinflussen können. Die Liste steht in den Bedingungen und ist abschließend: Was dort nicht steht, zahlt der Versicherer nicht.

Zu den nahen Angehörigen zählen meist Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und Großeltern. Wie weit der Kreis reicht, unterscheidet sich je nach Tarif.

AnlassZahlt in der Regel?
Unerwartete schwere Krankheit oder Unfallja, mit ärztlichem Attest
Tod eines nahen Angehörigenja
Unerwarteter Jobverlust durch den Arbeitgeberja, in vielen Tarifen
Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasser, Einbruchja, wenn er erheblich ist
Schwangerschaft, die nach der Buchung festgestellt wirdoft ja
Keine Lust mehr, schlechtes Wetternein
Bekannte Krankheit ohne neue Verschlechterungmeist nein

Wann die Versicherung nicht zahlt

Die häufigsten Ablehnungen kommen von Vorerkrankungen, die bei Buchung schon bekannt waren, und von zu spät gemeldeten Stornos. Wer zögert, zahlt den Aufschlag, der durch das Warten entsteht, selbst.

Auch eine Reisewarnung oder ein Streik ist in vielen Tarifen kein versicherter Grund. Hier helfen eher Ihre Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter.

So rechnet der Versicherer ab

Erstattet werden die Stornokosten, die der Veranstalter tatsächlich verlangt, bis zur Versicherungssumme. Davon geht der Selbstbehalt ab.

Die Versicherungssumme muss zum vollen Reisepreis passen. Ist sie zu niedrig, bleibt der Rest bei Ihnen.

Schritt für Schritt

  1. Sobald klar ist, dass die Reise nicht stattfinden kann, sofort beim Veranstalter stornieren.
  2. Den Versicherer am selben Tag informieren.
  3. Ärztliches Attest mit Diagnose oder anderen Nachweis besorgen.
  4. Buchungsbestätigung und Stornorechnung einreichen.
  5. Erstattung prüfen und bei Ablehnung die Begründung schriftlich verlangen.

Checkliste

  • Versicherungssumme deckt den vollen Reisepreis
  • Innerhalb der Frist nach Buchung abgeschlossen, oft 14 bis 30 Tage
  • Selbstbehalt bekannt oder ausgeschlossen
  • Kreis der Angehörigen passt zu Ihrer Familie
  • Reiseabbruch mitversichert

Häufige Fehler

  • Mit dem Storno warten, bis es vielleicht doch besser wird
  • Bekannte Vorerkrankungen bei der Tarifwahl übersehen
  • Versicherungssumme nach einer Umbuchung nicht erhöhen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Corona?

Viele Tarife behandeln eine Erkrankung an Corona heute wie jede andere schwere Krankheit. Quarantäne oder Reisewarnungen sind dagegen oft nicht versichert.

Brauche ich ein Attest?

Ja, bei Krankheit fast immer. Viele Versicherer verlangen ein Attest mit Diagnose, das spätestens am Tag des Stornos ausgestellt ist.

Zahlt sie, wenn mein Hund krank wird?

In manchen Tarifen ja, wenn das Tier schwer erkrankt. Das muss ausdrücklich in den Bedingungen stehen.

Was ist, wenn ich zu spät storniere?

Dann zahlt der Versicherer meist nur die Kosten, die bei rechtzeitigem Storno angefallen wären.

Zahlt sie bei Jobverlust?

Bei einer unerwarteten Kündigung durch den Arbeitgeber in vielen Tarifen ja. Eine eigene Kündigung zählt nicht.

Gilt die Versicherung auch für Ferienwohnungen und Flüge?

Ja, für alle gebuchten Reiseleistungen, die Sie bei Absage bezahlen müssen, sofern sie in der Versicherungssumme stecken.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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