Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
Welche Reiseversicherung brauche ich?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Leistungen vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Warnlage Magazin und PodcastIm Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Reiseversicherung
Kurz gesagt
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten, wenn Sie wegen eines versicherten Grundes nicht reisen können: vor allem unerwartete schwere Krankheit, Unfall oder Tod von Ihnen oder nahen Angehörigen, dazu Jobverlust oder ein großer Schaden an Ihrem Eigentum. Meist bleibt ein Selbstbehalt von 20 Prozent, mindestens etwa 25 Euro je Person.
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen für einzelne Reisen und Jahresverträge.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einzelreise, Reisepreis 2.000 Euro, mit Selbstbehalt | etwa 50 bis 90 Euro einmalig |
| Jahresvertrag Familie, Reisen bis 8.000 Euro | etwa 240 Euro im Jahr mit Selbstbehalt |
| Tarif ohne Selbstbehalt | oft 25 bis 35 Prozent teurer |
Richtwerte, Stand September 2026. Der Aufschlag für Tarife ohne Selbstbehalt ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Die Partnerin erkrankt schwer, der Veranstalter verlangt 40 Prozent Stornokosten.
| Stornokosten (40 Prozent von 3.000 Euro) | 1.200 Euro |
| Selbstbehalt 20 Prozent | 240 Euro |
| Erstattung durch den Versicherer | 960 Euro |
Das Paar trägt 240 Euro statt 1.200 Euro. Mit einem Tarif ohne Selbstbehalt wären es 0 Euro gewesen.
Versichert ist nur, was unerwartet kommt und Sie nicht beeinflussen können. Die Liste steht in den Bedingungen und ist abschließend: Was dort nicht steht, zahlt der Versicherer nicht.
Zu den nahen Angehörigen zählen meist Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und Großeltern. Wie weit der Kreis reicht, unterscheidet sich je nach Tarif.
| Anlass | Zahlt in der Regel? |
|---|---|
| Unerwartete schwere Krankheit oder Unfall | ja, mit ärztlichem Attest |
| Tod eines nahen Angehörigen | ja |
| Unerwarteter Jobverlust durch den Arbeitgeber | ja, in vielen Tarifen |
| Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasser, Einbruch | ja, wenn er erheblich ist |
| Schwangerschaft, die nach der Buchung festgestellt wird | oft ja |
| Keine Lust mehr, schlechtes Wetter | nein |
| Bekannte Krankheit ohne neue Verschlechterung | meist nein |
Die häufigsten Ablehnungen kommen von Vorerkrankungen, die bei Buchung schon bekannt waren, und von zu spät gemeldeten Stornos. Wer zögert, zahlt den Aufschlag, der durch das Warten entsteht, selbst.
Auch eine Reisewarnung oder ein Streik ist in vielen Tarifen kein versicherter Grund. Hier helfen eher Ihre Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter.
Erstattet werden die Stornokosten, die der Veranstalter tatsächlich verlangt, bis zur Versicherungssumme. Davon geht der Selbstbehalt ab.
Die Versicherungssumme muss zum vollen Reisepreis passen. Ist sie zu niedrig, bleibt der Rest bei Ihnen.
Fragen und Antworten
Viele Tarife behandeln eine Erkrankung an Corona heute wie jede andere schwere Krankheit. Quarantäne oder Reisewarnungen sind dagegen oft nicht versichert.
Ja, bei Krankheit fast immer. Viele Versicherer verlangen ein Attest mit Diagnose, das spätestens am Tag des Stornos ausgestellt ist.
In manchen Tarifen ja, wenn das Tier schwer erkrankt. Das muss ausdrücklich in den Bedingungen stehen.
Dann zahlt der Versicherer meist nur die Kosten, die bei rechtzeitigem Storno angefallen wären.
Bei einer unerwarteten Kündigung durch den Arbeitgeber in vielen Tarifen ja. Eine eigene Kündigung zählt nicht.
Ja, für alle gebuchten Reiseleistungen, die Sie bei Absage bezahlen müssen, sofern sie in der Versicherungssumme stecken.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
Welche Reiseversicherung brauche ich?
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen