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Spanien: Mietboote ab 1. Oktober nur noch mit Führerschein

Spanien schafft die Ausnahme ab, nach der kleine Motorboote bis 5 Meter und 15 PS ohne Führerschein gemietet werden durften. Ab dem 1. Oktober 2026 gilt sie nur noch für die private Nutzung, wer mietet, braucht den passenden Schein.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Drei kleine weiße offene Motorboote mit Holzbänken und grauem Außenbordmotor liegen nebeneinander an einem verwitterten Holzsteg in einer Felsbucht am Mittelmeer, dahinter helle Kalkfelsen mit Kiefern unter bedecktem Himmel

Grundlage ist das Real Decreto 1188/2025 vom 26. Dezember 2025, veröffentlicht im spanischen Amtsblatt BOE. Der Erlass ändert mehrere Vorschriften der spanischen Seeschifffahrt, darunter die Regeln zu den Bootsführerscheinen. Für den Teil, der die Ausnahmen von der Führerscheinpflicht betrifft, nennt er ein eigenes Datum: den 1. Oktober 2026.

Bis dahin darf in Spanien ein Motorboot bis 5 Meter Länge und mit höchstens 15 PS ohne Befähigungsnachweis geführt werden, und das gilt auch für gemietete Boote. Danach bleibt die Ausnahme auf die private Nutzung beschränkt. Wer ein solches Boot mietet, muss den entsprechenden Führerschein besitzen.

Das spanische Verkehrsministerium begründet die Änderung mit der hohen Zahl von Zwischenfällen und Unfällen bei der Vermietung dieser Boote. Der Erlass ist gesamtstaatlich, er gilt auf den Balearen und den Kanaren ebenso wie an der Küste des Festlands.

Praktisch heißt das: Wer im Herbst in Spanien ein kleines Motorboot mieten will, sollte ab dem 1. Oktober einen Bootsführerschein dabeihaben. Welcher ausländische Schein dafür genügt, beantwortet der geänderte Artikel nicht, das klärt man vor der Reise mit dem Vermieter. Wer ein eigenes kleines Motorboot privat nutzt, ist von der Änderung nicht betroffen.

Was das für Eigner heißt

Für Eigner, die ihr Boot in Spanien liegen haben oder mit dem Trailer mitnehmen, ändert sich nichts. Anders beim Mieten: Wer ab dem 1. Oktober 2026 ein Mietboot ohne den verlangten Schein führt, verstößt gegen eine Vorschrift, und genau das wird nach einem Schaden als Erstes geprüft, in der Haftpflicht ebenso wie bei einer Skipperhaftpflicht. Betroffen sind kleine offene Motorboote bis 5 Meter und 15 PS in der Vermietung; wer ein größeres Motorboot mietet, brauchte schon bisher einen Schein. Wer mit einer Skipperhaftpflicht in den Urlaub fährt, sollte nachlesen, wie dort das Führen ohne vorgeschriebene Fahrerlaubnis geregelt ist.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

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Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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