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Der amtliche Bootsschein steht zur Disposition
Der Entwurf einer Sportschifffahrtsverordnung stellt den amtlichen Bootsschein zur Disposition: Er würde den Sportbootführerschein abschaffen und durch Befähigungsnachweise ersetzen, die Verbände selbst ausstellen. Die Verbände selbst sind dagegen.
Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH
Das Bundesministerium für Verkehr hat im Oktober 2025 den Entwurf einer Sportschifffahrtsverordnung in die Anhörung gegeben, die Frist für Länder und Verbände lief bis zum 14. November 2025. Der Kern des Entwurfs: Der amtliche Sportbootführerschein wird durch anerkannte Befähigungsnachweise ersetzt, die die Verbände eigenverantwortlich ausstellen. Die Sportbootführerscheinverordnung würde aufgehoben, die Beleihung von Deutschem Motoryachtverband und Deutschem Segler-Verband endete.
Der Zeitplan war sportlich. Das Ministerium wollte das Verfahren noch 2025 abschließen, damit die Verordnung zum Beginn der Saison 2026 gelten kann. Die wesentlichen Änderungen im Führerscheinwesen sollen erst nach einer Übergangsfrist zum 1. Januar 2028 greifen.
Der Widerspruch kam von denen, die die Scheine künftig ausstellen sollen. Der Deutsche Motoryachtverband erklärte im Januar 2026, ein Verbandsschein wäre rechtlich unwirksam: Hoheitliche Aufgaben würden privatisiert, ohne dass eine Beleihung sie trägt, zuständige Behörden fehlten, und die Verkehrssicherheit stehe auf dem Spiel. Der ADAC begrüßt die angestrebte Vereinheitlichung, spricht sich aber für die Beibehaltung eines amtlichen Scheins aus und verweist auf eine eigene Befragung, in der die Mehrheit der Teilnehmer das ebenso sah.
Wie das Verfahren heute steht, ist offen: Öffentlich lässt es sich nicht feststellen. Wir haben keinen Beleg dafür gefunden, dass die Verordnung in Kraft getreten ist, und keinen dafür, dass sie zurückgezogen wurde. Wer heute einen Schein macht, macht ihn nach der geltenden Regelung.
Was das für Eigner heißt
Für uns ist der Führerschein selten ein Thema, und wenn er eines wird, dann ein großes: Wer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis fährt, riskiert im Schadenfall seinen Versicherungsschutz. Sollte aus dem amtlichen Schein ein Verbandsnachweis werden, verschiebt sich die Frage von "habe ich den Schein" zu "erkennt ihn das Revier an, in dem ich fahre". Heben Sie Ihren vorhandenen Schein auf, egal was kommt.
Unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr Vertrag leistet, steht im Wortlaut.
Woher wir das haben
- Bundesministerium für Verkehr: Regeln für Sportbootführerscheine werden modernisiert
- Deutscher Motoryachtverband: DMYV warnt vor Rechtschaos in der Sportschifffahrt
- ADAC Skipper: Stellungnahme zur neuen Sportschifffahrtsverordnung
Der Text ist unser eigener; aus den Quellen stammen Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.