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Der amtliche Bootsschein steht zur Disposition

Der Entwurf einer Sportschifffahrtsverordnung würde den amtlichen Sportbootführerschein abschaffen und durch Befähigungsnachweise ersetzen, die Verbände selbst ausstellen. Die Verbände selbst sind dagegen.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Ein Ruderstand mit aufgeschlagener Seekarte und Zirkel im Morgenlicht

Das Bundesministerium für Verkehr hat im Oktober 2025 den Entwurf einer Sportschifffahrtsverordnung in die Anhörung gegeben, die Frist für Länder und Verbände lief bis zum 14. November 2025. Der Kern des Entwurfs: Der amtliche Sportbootführerschein wird durch anerkannte Befähigungsnachweise ersetzt, die die Verbände eigenverantwortlich ausstellen. Die Sportbootführerscheinverordnung würde aufgehoben, die Beleihung von Deutschem Motoryachtverband und Deutschem Segler-Verband endete.

Der Zeitplan war sportlich. Das Ministerium wollte das Verfahren noch 2025 abschließen, damit die Verordnung zum Beginn der Saison 2026 gelten kann. Die wesentlichen Änderungen im Führerscheinwesen sollen erst nach einer Übergangsfrist zum 1. Januar 2028 greifen.

Der Widerspruch kam von denen, die die Scheine künftig ausstellen sollen. Der Deutsche Motoryachtverband erklärte im Januar 2026, ein Verbandsschein wäre rechtlich unwirksam: Hoheitliche Aufgaben würden privatisiert, ohne dass eine Beleihung sie trägt, zuständige Behörden fehlten, und die Verkehrssicherheit stehe auf dem Spiel. Der ADAC begrüßt die angestrebte Vereinheitlichung, spricht sich aber für die Beibehaltung eines amtlichen Scheins aus und verweist auf eine eigene Befragung, in der die Mehrheit der Teilnehmer das ebenso sah.

Wie das Verfahren heute steht, lässt sich öffentlich nicht feststellen. Wir haben keinen Beleg dafür gefunden, dass die Verordnung in Kraft getreten ist, und keinen dafür, dass sie zurückgezogen wurde. Wer heute einen Schein macht, macht ihn nach der geltenden Regelung.

Was das für Eigner heißt

Für uns ist der Führerschein selten ein Thema, und wenn er eines wird, dann ein großes: Wer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis fährt, riskiert im Schadenfall seinen Versicherungsschutz. Sollte aus dem amtlichen Schein ein Verbandsnachweis werden, verschiebt sich die Frage von "habe ich den Schein" zu "erkennt ihn das Revier an, in dem ich fahre". Heben Sie Ihren vorhandenen Schein auf, egal was kommt.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

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Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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