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Das Teakdeck braucht bald einen Herkunftsnachweis

Ab dem 30. Dezember 2026 gilt die EU-Entwaldungsverordnung. Wer Teak oder Marine-Sperrholz in die EU bringt, muss künftig sagen können, auf welcher Fläche der Baum stand.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Frisch verlegtes Teakdeck auf einer Yacht mit sichtbaren Fugen und Deckbeschlag

Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte, kurz EUDR, löst die bisherige Holzhandelsverordnung ab. Sie erfasst sieben Rohstoffe, darunter Holz und Naturkautschuk. Wer eine erfasste Ware erstmals auf den EU-Markt bringt oder ausführt, muss belegen können, dass sie legal erzeugt wurde und dass dafür nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet wurde.

Belegen heißt hier mehr als eine Rechnung vom Händler. Verlangt werden unter anderem die Art in ihrem wissenschaftlichen Namen, das Erzeugerland und die Geokoordinaten der Fläche, auf der das Holz gewachsen ist, bei größeren Flächen als Polygon. Die Angaben gehen als Sorgfaltserklärung in ein EU-System, das dafür eine Referenznummer vergibt.

Für den Bootsbau liegt der Reiz im Zuschnitt. Das fertige Boot steht nicht auf der Liste der erfassten Waren, egal wie viel Holz darin steckt. Erfasst ist die Stufe davor: gesägtes und profiliertes Holz, Bautischlerei, Sperrholz, ein Teil der Holzmöbel, und bei Naturkautschuk unter anderem Fender und Scheuerleisten. Wer also ein fertiges Boot handelt, ist deshalb kein Inverkehrbringer. Wer Teak oder Marine-Sperrholz selbst importiert, ist es sehr wohl.

Die Fristen sind gestaffelt: Ab dem 30. Dezember 2026 gilt die Verordnung für große und mittlere Unternehmen, ab dem 30. Juni 2027 für kleine und Kleinstunternehmen. Für Holz ist bei dieser Verschiebung Vorsicht geboten, denn Holz war schon von der Vorgängerverordnung erfasst; wer in der Holzkette arbeitet, sollte sich auf das spätere Datum nicht verlassen, ohne es für den eigenen Betrieb geprüft zu haben.

Was das für Eigner heißt

Für die Police ändert sich nichts. Für ein Refit kann sich viel ändern. Teak kam traditionell aus Myanmar, und Myanmar ist in der EU-Länderliste als Hochrisikoland eingestuft, was die Nachweisführung aufwendig macht. Wer in den nächsten Jahren ein Deck neu legen lässt, sollte Herkunft und Nachweis vorher klären und die Unterlagen aufheben. Sie gehören zu den Papieren, die bei einem späteren Verkauf den Wert stützen.

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