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Assekuradeur, Makler, Versicherer: wer haftet wofür

Ein Assekuradeur zeichnet und reguliert mit Vollmacht des Versicherers. Das Risiko trägt der Versicherer, die Entscheidung trifft der Assekuradeur.

08. April 20266 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Die drei Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, obwohl sie unterschiedliche Rollen beschreiben, und im Schadenfall merkt man den Unterschied.

Der Versicherer, korrekt das Versicherungsunternehmen, trägt das Risiko. Er braucht eine Zulassung der BaFin und unterliegt dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Nur er darf sich „Versicherung“ nennen.

Der Makler vermittelt. Er berät im Auftrag des Kunden, holt Angebote ein und begleitet den Schadenfall, entscheiden kann er nichts, weil er keine Vollmacht des Versicherers hat.

Der Assekuradeur steht dazwischen und ist die unbekannteste der drei Rollen. Er handelt mit weitreichenden Vollmachten im Namen des Versicherers: Er prüft Anträge, zeichnet Verträge, legt Beiträge fest und reguliert Schäden. Das Risiko trägt er nicht, die Entscheidung trifft er.

Praktisch heißt das für Sie: Wer bei einem Assekuradeur anruft, erreicht die Stelle, die entscheidet, nicht eine, die weiterleitet. Bei einem Nischenprodukt wie der Bootsversicherung ist das der eigentliche Vorteil, weil die Sachkenntnis dort sitzt, wo auch die Vollmacht liegt.

Und es heißt, dass die Bezeichnung stimmen muss. Wir sind Assekuradeur und Makler, nicht Versicherer. Unser Risikoträger ist die Württembergische Versicherung AG. Das steht in der Erstinformation, in den Pflichtangaben und auf jeder Police.

Häufige Fragen

Wer zahlt im Schadenfall?

Wirtschaftlich der Versicherer als Risikoträger. Geprüft, entschieden und ausgezahlt wird bei uns, mit seiner Vollmacht.

Warum darf sich ein Vermittler nicht „Versicherung“ nennen?

Weil § 6 VAG die Bezeichnung zugelassenen Versicherungsunternehmen vorbehält. Vermittler dürfen sie nur mit klarstellendem Zusatz führen.

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Erstinformation Der Namensstreit
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