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Drei aufgeschossene Leinen verschiedener Stärke nebeneinander auf nassen Steganlagen

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Assekuradeur, Makler, Versicherer: wer haftet wofür

Einfach erklärt: Ein Assekuradeur entwickelt Deckungskonzepte und handelt mit Vollmachten des Versicherers, etwa bei der Schadenregulierung. Das Risiko trägt der Versicherer.

08. April 20266 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Die drei Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, obwohl sie unterschiedliche Rollen mit unterschiedlicher Haftung beschreiben, und im Schadenfall merkt man den Unterschied, nämlich wer wofür haftet.

Der Versicherer, korrekt das Versicherungsunternehmen, trägt das Risiko. Er braucht eine Zulassung der BaFin und unterliegt dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Nur er darf sich „Versicherung“ nennen.

Der Makler vermittelt. Er berät im Auftrag des Kunden, holt Angebote ein und begleitet den Schadenfall, entscheiden kann er nichts, weil er keine Vollmacht des Versicherers hat.

Der Assekuradeur steht dazwischen und ist die unbekannteste der drei Rollen. Er handelt mit Vollmachten im Namen des Versicherers. Je nach Vollmacht prüft er Anträge, zeichnet Verträge oder reguliert Schäden. Das Risiko trägt er nicht.

Praktisch heißt das für Sie: Wer bei uns einen Schaden meldet, erreicht die Stelle, die ihn reguliert, nicht eine, die weiterleitet. Bei einem Nischenprodukt wie der Bootsversicherung ist das der eigentliche Vorteil, weil die Sachkenntnis dort sitzt, wo der Schaden aufgenommen wird.

Und es heißt, dass die Bezeichnung stimmen muss. Wir sind Assekuradeur, nicht Versicherer. Eine Zeichnungsvollmacht haben wir nicht, vermittelt wird über den Versicherungsmakler Norman Nammert. Unser Risikoträger ist die Württembergische Versicherung AG. Das steht in der Erstinformation, in den Pflichtangaben und auf jeder Police.

Kunde, Makler, Assekuradeur, Versicherer: wer vermittelt, wer entscheidet, wer das Risiko trägt

Häufige Fragen

Wer zahlt im Schadenfall?

Wirtschaftlich der Versicherer als Risikoträger. Aufgenommen und geprüft wird der Schaden bei uns.

Warum darf sich ein Vermittler nicht „Versicherung“ nennen?

Weil § 6 VAG die Bezeichnung zugelassenen Versicherungsunternehmen vorbehält. Vermittler dürfen sie nur mit klarstellendem Zusatz führen.

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