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Landgericht untersagt Wettbewerber den Zusatz „Yachtversicherungen“
Wer sich „Versicherung“ nennt, muss ein zugelassenes Versicherungsunternehmen sein, das gilt auch für Zusätze im Marktauftritt.
22. Januar 2026RechtNAMMERT Assekuradeur GmbH
Das Landgericht Düsseldorf hat am 15. Januar 2026 per einstweiliger Verfügung entschieden, dass ein Wettbewerber den Zusatz „Yachtversicherungen“ nicht weiter führen darf (Az. 34 O 5/26). Grundlage ist § 6 VAG: Bezeichnungen wie „Versicherung“ oder „Versicherer“ sind Unternehmen vorbehalten, die als Versicherungsunternehmen zugelassen sind. Vermittler dürfen sie nur mit klarstellendem Zusatz verwenden.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig; die Gegenseite hat am 22. Januar 2026 Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren läuft.
Für uns war das kein Anlass zur Genugtuung, sondern zur eigenen Prüfung. Wir haben unseren gesamten Auftritt durchgesehen, Website, Vertragswerke, Verbraucherinformationen, Fußnoten, und jede verbliebene Verwendung des Begriffs „Bootsversicherer“ entfernt. Wir sind Assekuradeur: Wir zeichnen und regulieren im Namen des Risikoträgers, mit weitreichenden Vollmachten, aber wir sind nicht der Risikoträger.
Dazu passt