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Ein Stapel unbeschrifteter Akten auf einem dunklen Schreibtisch, daneben eine Bankierslampe

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Zusatz „Yachtversicherungen“: Verfügung aufgehoben, Berufung läuft

Wer sich „Versicherung“ nennt, muss ein zugelassenes Versicherungsunternehmen sein, das gilt auch für Zusätze im Marktauftritt.

22. Januar 2026RechtNAMMERT Assekuradeur GmbH

Das Landgericht Düsseldorf hatte am 15. Januar 2026 per einstweiliger Verfügung einem Wettbewerber untersagt, den Zusatz „Yachtversicherungen“ weiter zu führen (Az. 34 O 5/26). Grundlage ist § 6 VAG: Bezeichnungen wie „Versicherung“ oder „Versicherer“ sind Unternehmen vorbehalten, die als Versicherungsunternehmen zugelassen sind. Vermittler dürfen sie nur mit klarstellendem Zusatz verwenden.

Die Gegenseite hat am 22. Januar 2026 Rechtsmittel eingelegt. Inzwischen ist die einstweilige Verfügung aufgehoben, der Zusatz ist nach derzeitigem Stand nicht untersagt. Wir haben das angefochten, die Sache liegt in der Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf, ein Gerichtstermin steht aus und der Ausgang ist offen (Stand 23.09.2026). Den ganzen Verlauf schildern wir unter Namensrecht und Urteil.

Für uns war das kein Anlass zur Genugtuung, sondern zur eigenen Prüfung. Wir haben unseren gesamten Auftritt durchgesehen, Website, Vertragswerke, Verbraucherinformationen, Fußnoten, und jede verbliebene Verwendung des Begriffs „Bootsversicherer“ entfernt. Wir sind Assekuradeur: Wir entwickeln Deckungskonzepte und nehmen Schäden auf, aber wir sind nicht der Risikoträger. Vermittelt werden die Verträge derzeit über den Versicherungsmakler Norman Nammert. Wir entwickeln die Deckungskonzepte, gezeichnet und reguliert wird vom Risikoträger.

Verfahrenslauf: Verfügung am 15. Januar 2026, Rechtsmittel am 22. Januar, das Verfahren läuft

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