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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Kurz gesagt

Bei den meisten Verträgen muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer sein, dann endet der Vertrag am 1. Januar. Erhöht der Versicherer den Beitrag, dürfen Sie binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, oft also noch im Dezember.

Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Was es kostet

Was ein Wechsel spart, zeigen diese Durchschnittsbeiträge, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Nur Haftpflicht, Durchschnittetwa 256 bis 290 Euro im Jahr
Mit Teilkasko, Durchschnittetwa 450 Euro im Jahr
Mit Vollkasko, Durchschnittetwa 590 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Durchschnitten. Wie viel ein Wechsel spart, hängt von Ihrem Vertrag ab.

Rechenbeispiel

Rechnung mit Erhöhung kommt am 20. November

So lange haben Sie Zeit für die Sonderkündigung.

Zugang der Rechnung20. November
Fristein Monat
Kündigung muss eingehen bis20. Dezember

Sie können also noch nach dem 30. November wechseln, wenn der Beitrag gestiegen ist.

Der Stichtag 30. November

Die meisten Kfz-Verträge laufen im Kalenderjahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, also muss die Kündigung am 30. November beim Versicherer sein.

Weicht Ihr Vertragsjahr ab, gilt ein Monat vor diesem Datum. Es steht in Ihrem Versicherungsschein als Hauptfälligkeit.

AnlassFrist
Ende des Versicherungsjahresein Monat vorher, meist 30. November
Beitragserhöhung ohne mehr Leistungein Monat nach Zugang der Mitteilung
Nach einem Schadenein Monat nach Abschluss der Regulierung
Autoverkauf, Käuferein Monat nach Übernahme
Abmeldung des AutosVertrag ruht oder endet

Sonderkündigung nach Beitragserhöhung

Steigt der Beitrag, ohne dass sich der Schutz ändert, dürfen Sie binnen eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen. Viele Rechnungen kommen erst im November, deshalb geht der Wechsel oft noch im Dezember.

Achtung: Sinkt der Beitrag wegen einer besseren Schadenfreiheitsklasse weniger als erwartet, kann trotzdem eine Erhöhung vorliegen. Vergleichen Sie Tarifbeitrag und Rabatt.

Reihenfolge beim Wechsel

Schließen Sie zuerst den neuen Vertrag ab, mit Beginn am Tag nach dem Ende des alten. Der neue Versicherer übernimmt Ihre Schadenfreiheitsklasse.

Kündigen Sie dann schriftlich und bitten Sie um Bestätigung. Eine Lücke in der Haftpflicht ist nicht erlaubt, die Zulassungsstelle erfährt davon.

Schritt für Schritt

  1. Hauptfälligkeit im Versicherungsschein nachsehen.
  2. Angebote mit gleichem Umfang vergleichen.
  3. Neuen Vertrag mit passendem Beginn abschließen.
  4. Alten Vertrag mit Versicherungsnummer und Kennzeichen kündigen.
  5. Kündigungsbestätigung aufheben.

Checkliste

  • Neuer Vertrag beginnt nahtlos
  • Schadenfreiheitsklasse im neuen Vertrag richtig
  • Kündigung mit Kennzeichen und Versicherungsnummer
  • Eingang vor Fristende bestätigt

Häufige Fehler

  • Die Kündigung erst am 30. November abschicken
  • Kündigen, bevor der neue Vertrag steht
  • Sonderkündigungsrecht nach einer Erhöhung nicht prüfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die Kfz-Versicherung jederzeit kündigen?

Nein, nur zum Ende des Versicherungsjahres oder mit Sonderrecht, etwa nach Beitragserhöhung, Schaden oder Verkauf.

Reicht eine E-Mail?

Ja, Textform genügt. Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung.

Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse?

Sie nehmen sie zum neuen Versicherer mit. Er holt die Angaben beim alten ein.

Muss ich beim Autoverkauf kündigen?

Nein, der Vertrag geht auf den Käufer über. Er kann ihn binnen eines Monats kündigen.

Was, wenn ich den 30. November verpasst habe?

Prüfen Sie Ihre Rechnung: steigt der Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Kfz-Versicherung

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