Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Leistungen vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Warnlage Magazin und PodcastIm Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung
Kurz gesagt
Bei den meisten Verträgen muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer sein, dann endet der Vertrag am 1. Januar. Erhöht der Versicherer den Beitrag, dürfen Sie binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, oft also noch im Dezember.
Was ein Wechsel spart, zeigen diese Durchschnittsbeiträge, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Nur Haftpflicht, Durchschnitt | etwa 256 bis 290 Euro im Jahr |
| Mit Teilkasko, Durchschnitt | etwa 450 Euro im Jahr |
| Mit Vollkasko, Durchschnitt | etwa 590 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Durchschnitten. Wie viel ein Wechsel spart, hängt von Ihrem Vertrag ab.
Rechenbeispiel
So lange haben Sie Zeit für die Sonderkündigung.
| Zugang der Rechnung | 20. November |
| Frist | ein Monat |
| Kündigung muss eingehen bis | 20. Dezember |
Sie können also noch nach dem 30. November wechseln, wenn der Beitrag gestiegen ist.
Die meisten Kfz-Verträge laufen im Kalenderjahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, also muss die Kündigung am 30. November beim Versicherer sein.
Weicht Ihr Vertragsjahr ab, gilt ein Monat vor diesem Datum. Es steht in Ihrem Versicherungsschein als Hauptfälligkeit.
| Anlass | Frist |
|---|---|
| Ende des Versicherungsjahres | ein Monat vorher, meist 30. November |
| Beitragserhöhung ohne mehr Leistung | ein Monat nach Zugang der Mitteilung |
| Nach einem Schaden | ein Monat nach Abschluss der Regulierung |
| Autoverkauf, Käufer | ein Monat nach Übernahme |
| Abmeldung des Autos | Vertrag ruht oder endet |
Steigt der Beitrag, ohne dass sich der Schutz ändert, dürfen Sie binnen eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen. Viele Rechnungen kommen erst im November, deshalb geht der Wechsel oft noch im Dezember.
Achtung: Sinkt der Beitrag wegen einer besseren Schadenfreiheitsklasse weniger als erwartet, kann trotzdem eine Erhöhung vorliegen. Vergleichen Sie Tarifbeitrag und Rabatt.
Schließen Sie zuerst den neuen Vertrag ab, mit Beginn am Tag nach dem Ende des alten. Der neue Versicherer übernimmt Ihre Schadenfreiheitsklasse.
Kündigen Sie dann schriftlich und bitten Sie um Bestätigung. Eine Lücke in der Haftpflicht ist nicht erlaubt, die Zulassungsstelle erfährt davon.
Fragen und Antworten
Nein, nur zum Ende des Versicherungsjahres oder mit Sonderrecht, etwa nach Beitragserhöhung, Schaden oder Verkauf.
Ja, Textform genügt. Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung.
Sie nehmen sie zum neuen Versicherer mit. Er holt die Angaben beim alten ein.
Nein, der Vertrag geht auf den Käufer über. Er kann ihn binnen eines Monats kündigen.
Prüfen Sie Ihre Rechnung: steigt der Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Was kostet eine Autoversicherung?
Im Durchschnitt zahlen Autofahrer rund 256 bis 290 Euro im Jahr für die reine Haftpflicht, mit Teilkasko rund 450 Euro …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen