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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Sind Schäden an der Mietwohnung über die Haftpflicht versichert?

Kurz gesagt

Meist ja, wenn Ihr Tarif Mietsachschäden einschließt: Schäden an Boden, Wänden, Türen, Bad oder Einbauküche zahlt dann die Privathaftpflicht. Nicht gezahlt werden normale Abnutzung, Glasscheiben und meist Heizungs- oder Elektrogeräte. Ein Tarif mit guter Deckung kostet für Singles etwa 40 bis 120 Euro im Jahr.

Sind Schäden an der Mietwohnung über die Haftpflicht versichert?

Was es kostet

Richtwerte für eine Privathaftpflicht, die Mietsachschäden einschließt, ohne Selbstbeteiligung.

BeispielRichtwert
Single, Mietwohnung, Grundtarif mit Mietsachschädenetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Paar oder Familie, Mietwohnungetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Tarif mit Selbstbeteiligung bis 250 Eurospürbar günstiger, Eigenanteil 0 bis 250 Euro je Schaden

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beitragsspannen. Wie viel die Mietsachschäden-Deckung allein am Beitrag ausmacht, ist nicht gesondert ausgewiesen; nach unserer Erfahrung ist der Unterschied gering (Richtwert aus der Angebotspraxis).

Rechenbeispiel

Parkett beschädigt, Auszug nach fünf Jahren

Beim Umstellen des Kleiderschranks entstehen tiefe Kratzer über zwei Quadratmeter Parkett. Der Vermieter verlangt Abschleifen und Versiegeln des ganzen Zimmers.

Forderung des Vermieters1.400 Euro
Abzug für Alter des Bodens (Neu für Alt)etwa 400 Euro
Berechtigter Schadenetwa 1.000 Euro
Zahlung der Haftpflicht mit Mietsachschädenetwa 1.000 Euro

Sie zahlen nichts oder nur Ihre Selbstbeteiligung. Ohne passenden Tarif ginge der Betrag von der Kaution ab.

Was als Mietsachschaden gilt

Ein Mietsachschaden ist ein Schaden an der Wohnung, die Sie gemietet haben: das heruntergefallene Bügeleisen im Parkett, der Riss im Waschbecken, die Brandstelle auf der Arbeitsplatte der Einbauküche. Früher waren solche Schäden in vielen Verträgen ausgeschlossen, weil es um Sachen ging, die man selbst nutzt.

Heute schließen die meisten Tarife Mietsachschäden an Wohnräumen ein. Wichtig ist, dass im Vertrag eine ausreichende Summe steht und nicht nur ein kleiner Betrag für diesen Bereich.

SchadenIn guten Tarifen gezahlt?
Kratzer oder Brandfleck im Parkettja
Gesprungenes Waschbecken oder Toiletteja
Beschädigte Tür oder Fensterrahmenja
Zerbrochene Fensterscheibemeist nein, das ist Sache der Glasversicherung
Defekte Therme oder Heizungmeist nein oder nur in erweiterten Tarifen
Verblasste Wände, abgelaufener Teppichnein, das ist normale Abnutzung

Abnutzung zahlt niemand, und das ist richtig so

Nach § 538 BGB haftet ein Mieter nicht für Veränderungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen. Dübellöcher in üblicher Zahl, leicht abgelaufene Böden oder Sonnenränder an der Wand müssen Sie also gar nicht ersetzen, und deshalb zahlt auch keine Versicherung dafür.

Streit gibt es oft beim Auszug, wenn Vermieter die Kaution einbehalten. Dann lohnt es, zuerst zu klären, ob überhaupt ein Schaden vorliegt. Die Haftpflicht prüft das ebenfalls und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Wo Tarife Lücken lassen

Häufig ausgeschlossen sind Glasschäden, Schäden an Heizungs-, Warmwasser- und Elektrogeräten des Vermieters sowie Schäden durch Schimmel, der über längere Zeit entstanden ist. Auch bewegliche Sachen des Vermieters, etwa eine mitvermietete Waschmaschine, fallen oft nicht unter Mietsachschäden.

Wer möbliert wohnt oder eine voll ausgestattete Ferienwohnung mietet, sollte deshalb nachsehen, ob auch bewegliche Einrichtung mitversichert ist.

Wann Sie diesen Schutz nicht brauchen

Wohnen Sie im eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung, spielt der Baustein für den Alltag keine Rolle. Er wird erst wieder wichtig, wenn Sie Ferienwohnungen, Hotelzimmer oder eine Zweitwohnung mieten.

Schritt für Schritt

  1. Im Vertrag nachsehen, ob Mietsachschäden an Wohnräumen eingeschlossen sind und bis zu welcher Summe.
  2. Ausschlüsse lesen: Glas, Heizung, Elektrogeräte, Schimmel.
  3. Den Schaden fotografieren und dem Versicherer melden, bevor Sie etwas zusagen.
  4. Keine Schuld anerkennen, der Versicherer prüft die Forderung selbst.
  5. Bei altem Vertrag prüfen, ob ein neuer Tarif mehr einschließt.

Checkliste

  • Mietsachschäden an Wohnräumen ausdrücklich eingeschlossen
  • Summe für Mietsachschäden mindestens 1 Million Euro
  • Ferienwohnungen und Hotelzimmer weltweit mitversichert
  • Bewegliche Einrichtung mitversichert, wenn Sie möbliert wohnen
  • Übergabeprotokoll beim Einzug mit Fotos aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Einen alten Vertrag behalten, in dem Mietsachschäden fehlen oder niedrig begrenzt sind
  • Normale Abnutzung dem Vermieter ungeprüft bezahlen
  • Dem Vermieter vorab zusagen, dass die Versicherung zahlt
  • Kein Einzugsprotokoll haben und später Altschäden übernehmen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht Dübellöcher beim Auszug?

Nein. Dübellöcher in üblicher Zahl gelten als normaler Gebrauch, die müssen Sie in der Regel nicht ersetzen. Wer sehr viele oder große Löcher hinterlässt, sollte sie selbst sauber verschließen.

Ist eine kaputte Fensterscheibe ein Mietsachschaden?

Meist nicht. Glasschäden sind in der Privathaftpflicht fast immer ausgeschlossen, dafür gibt es die Glasversicherung. Oft hat der Vermieter eine für das Gebäude.

Gilt der Schutz auch in der Ferienwohnung?

In guten Tarifen ja, auch im Ausland und im Hotelzimmer. Prüfen Sie, ob auch die Einrichtung der Ferienwohnung eingeschlossen ist.

Zahlt die Haftpflicht bei Schimmel?

Selten. Schimmel entsteht über Zeit und fällt oft unter einen Ausschluss. Ob Sie überhaupt haften, hängt davon ab, ob falsches Lüften oder ein Baumangel die Ursache ist.

Was ist mit Wasserschäden in der Wohnung darunter?

Schäden an der Nachbarwohnung sind ein normaler Haftpflichtschaden und kein Mietsachschaden. Die zahlt jede Privathaftpflicht, wenn Sie den Schaden verursacht haben.

Brauche ich den Baustein im Eigenheim?

Für das eigene Haus nicht. Er hilft Ihnen dann nur, wenn Sie unterwegs Räume mieten, etwa im Urlaub.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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