Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
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Kurz gesagt
Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Grund bei Abschluss schon bekannt oder vorhersehbar war, wenn er nicht schwer wiegt oder wenn er ausdrücklich ausgeschlossen ist. Reiseunlust, Angst, die eigene Kündigung, Streik und die Insolvenz des Veranstalters sind nie versichert. Auch zu spätes Stornieren, ein fehlendes Attest und Vorsatz führen zur Ablehnung.
Belegte Prämienspannen für Deutschland und typische Selbstbehaltsätze, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einmalpolice, Anteil am Reisepreis | etwa 4 bis 8 Prozent |
| Einzelreise, Reisepreis 1.500 Euro, bis 66 Jahre | etwa 77 Euro einmalig |
| Einzelreise, Reisepreis 3.000 Euro, bis 66 Jahre | etwa 110 Euro einmalig |
| Jahrespolice je Person, Versicherungssumme 1.000 Euro | ab etwa 31,70 Euro im Jahr |
| Jahrespolice je Person, Versicherungssumme 4.000 Euro | ab etwa 99,52 Euro im Jahr |
| Jahrespolice Familie, Basistarif bis Premiumtarif | ab etwa 42,50 bis 73,50 Euro im Jahr |
| Jahrespolice mit 68 Jahren, Reisen bis 3.000 Euro | etwa 175 bis 230 Euro im Jahr |
| Selbstbehalt in Standardtarifen | 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro je Person |
| Tarif ohne Selbstbehalt | etwa 25 bis 35 Prozent Aufschlag |
Stand September 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Testberichten. Der Aufschlag für Tarife ohne Selbstbehalt ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Alter, Reisepreis und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
Rechenbeispiel
Der Bandscheibenvorfall war im Jahr vor der Buchung zweimal behandelt worden. 25 Tage vor Abreise kommt der Schub zurück, der Veranstalter verlangt 40 Prozent Stornokosten.
| Reisepreis | 2.400 Euro |
| Stornokosten, 40 Prozent | 960 Euro |
| Erstattung, weil die Erkrankung bei Abschluss bekannt war | 0 Euro |
| Gleicher Fall mit neuem, unerwartetem Grund: Selbstbehalt 20 Prozent | 192 Euro |
| Erstattung in diesem Fall | 768 Euro |
Wegen der bekannten Vorerkrankung bleiben 960 Euro bei Ihnen. Bei einem neuen, unerwarteten Grund hätte die Versicherung 768 Euro gezahlt, mit einem Tarif ohne Selbstbehalt die vollen 960 Euro.
Jede Ablehnung lässt sich auf zwei Fragen zurückführen. Erste Frage: War das Ereignis unerwartet und so schwer, dass die Reise nicht zumutbar ist? Ein Schnupfen ist es nicht, ein Beinbruch schon. Zweite Frage: War der Grund im Moment des Abschlusses schon vorhersehbar? Wer die Police kauft, nachdem der Operationstermin steht, hat nichts mehr versichert, sondern nur noch bezahlt.
Beides muss gleichzeitig stimmen. Deshalb lehnen Versicherer auch dann ab, wenn der Grund zwar in der Liste steht, aber lange bekannt war. Die Liste der Gründe in den Bedingungen ist abschließend: Was dort nicht steht, ist nicht versichert, egal wie unglücklich der Fall ist.
Die folgende Übersicht fasst die Fälle zusammen, die in der Praxis am häufigsten zu einer Ablehnung führen. Sie ersetzt nicht das Bedingungswerk Ihres Tarifs, zeigt aber, wo die Grenze verläuft.
Wichtig ist die Spalte mit der Begründung. Wer sie kennt, erkennt vor dem Abschluss, welcher Baustein im eigenen Fall wirklich fehlt.
| Grund | Zahlt ja oder nein | Begründung |
|---|---|---|
| Reiseunlust oder Angst vor Terror und Ansteckung | nein | kein unerwartetes Ereignis, sondern eine eigene Entscheidung |
| Schlechtes Wetter am Urlaubsort | nein | gehört zum normalen Reiserisiko |
| Eigene Kündigung oder geplanter Jobwechsel | nein | Sie führen den Grund selbst herbei |
| Unverschuldete Kündigung durch den Arbeitgeber | ja, in vielen Tarifen | unerwartet und nicht von Ihnen ausgelöst |
| Abgelehnter Urlaubsantrag | nein | gehört zum Arbeitsverhältnis, nicht zum versicherten Risiko |
| Bekannte Erkrankung, in den letzten 6 bis 12 Monaten behandelt | meist nein | der Verlauf war bei Abschluss vorhersehbar |
| Nicht ausgeheilte Erkrankung, Reise trotzdem gebucht | nein | der Zustand bestand schon vor dem Vertrag |
| Schwangerschaft, vor dem Abschluss bereits bekannt | nein | bei Abschluss bekannt, also nicht unerwartet |
| Schwangerschaft, erst nach der Buchung festgestellt | oft ja | unerwartet eingetreten, in vielen Tarifen genannt |
| Pandemie und Reisewarnung | je nach Bedingungswerk | viele Tarife schließen das mit einer eigenen Klausel aus |
| Krieg, innere Unruhen, Streik | nein | gilt als höhere Gewalt und ist ausdrücklich ausgeschlossen |
| Insolvenz des Veranstalters | nein | dafür gibt es die gesetzliche Absicherung der Pauschalreise |
| Absage durch den Veranstalter | nein | dann erstattet der Veranstalter den Reisepreis |
| Abschluss erst nach Eintritt des Grundes | nein | versichert ist nur, was nach dem Abschluss passiert |
| Storno erst Tage nach dem Ereignis gemeldet | nur teilweise | erstattet wird die Gebühr, die bei sofortigem Storno fällig gewesen wäre |
| Kein ärztliches Attest mit Diagnose | nein | ohne Nachweis gilt der Versicherungsfall als nicht belegt |
| Alkohol, Drogen oder Vorsatz | nein | selbst herbeigeführter Versicherungsfall |
Sagt der Veranstalter die Pauschalreise ab, ist das kein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Dann bekommen Sie den gezahlten Reisepreis vom Veranstalter zurück. Das gilt auch, wenn am Zielort unvermeidbare außergewöhnliche Umstände eintreten, etwa ein Erdbeben oder ein Wirbelsturm: In diesem Fall können Sie ohne Entschädigung zurücktreten.
Die Versicherung deckt also Ihre persönlichen Gründe, das Reiserecht deckt Ereignisse am Zielort. Wer das verwechselt, meldet den falschen Fall beim falschen Gegenüber und verliert Zeit. Prüfen Sie deshalb zuerst, wer abgesagt hat: Sie oder der Veranstalter.
Der zweithäufigste Ablehnungsgrund nach der Vorerkrankung ist das zu späte Storno. Die Stornostaffel des Veranstalters steigt, je näher die Abreise rückt. Wer zwei Wochen abwartet, ob es doch noch besser wird, erhält nur die Gebühr ersetzt, die am Tag des Ereignisses fällig gewesen wäre. Den Aufschlag tragen Sie selbst.
Ebenso wichtig ist der Nachweis. Verlangt wird in der Regel ein Attest mit Diagnose, ausgestellt an dem Tag, an dem Sie storniert haben. Eine Bescheinigung, die drei Wochen später entsteht, wird oft nicht anerkannt. Dazu kommen Buchungsbestätigung, Stornorechnung und das Schadenformular des Versicherers.
Auch bei einem klar versicherten Grund erhalten Sie in vielen Tarifen nicht alles. Üblich sind 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens etwa 25 Euro je Person. Bei 1.200 Euro Stornokosten bleiben so 240 Euro bei Ihnen.
Tarife ohne Selbstbehalt kosten mehr, zahlen aber voll. Bei teuren Reisen lohnt sich dieser Aufpreis meist. Bei einer günstigen Reise dagegen kann es sinnvoller sein, ganz auf die Police zu verzichten und die Stornokosten selbst zu tragen.
Fragen und Antworten
In der Regel nicht. Angst ist kein unerwartetes Ereignis. Nur einzelne Tarife nennen einen Anschlag am Zielort ausdrücklich als versicherten Grund.
Das hängt vom Bedingungswerk ab. Viele Tarife schließen Pandemie und Reisewarnung mit einer eigenen Klausel aus. Lesen Sie diese Klausel, bevor Sie abschließen.
Dann zahlt der Veranstalter. Bei einer Pauschalreise erhalten Sie den Reisepreis zurück, die Versicherung ist dafür nicht zuständig.
Nein. Versichert ist nur die unverschuldete Kündigung durch den Arbeitgeber, und auch das nur in Tarifen, die diesen Grund ausdrücklich nennen.
Nicht immer. Ausgeschlossen ist meist die Erkrankung, die in den letzten 6 bis 12 Monaten behandelt wurde. Ein neuer, unerwarteter Schub kann in besseren Tarifen gedeckt sein.
Ohne ärztlichen Nachweis lehnt der Versicherer ab. Lassen Sie sich das Attest mit Diagnose am Tag des Stornos ausstellen, nicht erst Wochen später.
Nein. Wenn Hotel oder Flug bis kurz vor Anreise kostenfrei storniert werden können, entstehen keine Stornokosten, und dann gibt es nichts zu erstatten.
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Eine Police für eine einzelne Reise kostet meist 3 bis 8 Prozent des Reisepreises, bei 3.000 Euro Reisepreis also etwa …
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