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Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Kurz gesagt

Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Grund bei Abschluss schon bekannt oder vorhersehbar war, wenn er nicht schwer wiegt oder wenn er ausdrücklich ausgeschlossen ist. Reiseunlust, Angst, die eigene Kündigung, Streik und die Insolvenz des Veranstalters sind nie versichert. Auch zu spätes Stornieren, ein fehlendes Attest und Vorsatz führen zur Ablehnung.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Was es kostet

Belegte Prämienspannen für Deutschland und typische Selbstbehaltsätze, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Einmalpolice, Anteil am Reisepreisetwa 4 bis 8 Prozent
Einzelreise, Reisepreis 1.500 Euro, bis 66 Jahreetwa 77 Euro einmalig
Einzelreise, Reisepreis 3.000 Euro, bis 66 Jahreetwa 110 Euro einmalig
Jahrespolice je Person, Versicherungssumme 1.000 Euroab etwa 31,70 Euro im Jahr
Jahrespolice je Person, Versicherungssumme 4.000 Euroab etwa 99,52 Euro im Jahr
Jahrespolice Familie, Basistarif bis Premiumtarifab etwa 42,50 bis 73,50 Euro im Jahr
Jahrespolice mit 68 Jahren, Reisen bis 3.000 Euroetwa 175 bis 230 Euro im Jahr
Selbstbehalt in Standardtarifen20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro je Person
Tarif ohne Selbstbehaltetwa 25 bis 35 Prozent Aufschlag

Stand September 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Testberichten. Der Aufschlag für Tarife ohne Selbstbehalt ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Alter, Reisepreis und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir für Sie ein.

Rechenbeispiel

Storno wegen einer bekannten Rückenerkrankung, Reisepreis 2.400 Euro

Der Bandscheibenvorfall war im Jahr vor der Buchung zweimal behandelt worden. 25 Tage vor Abreise kommt der Schub zurück, der Veranstalter verlangt 40 Prozent Stornokosten.

Reisepreis2.400 Euro
Stornokosten, 40 Prozent960 Euro
Erstattung, weil die Erkrankung bei Abschluss bekannt war0 Euro
Gleicher Fall mit neuem, unerwartetem Grund: Selbstbehalt 20 Prozent192 Euro
Erstattung in diesem Fall768 Euro

Wegen der bekannten Vorerkrankung bleiben 960 Euro bei Ihnen. Bei einem neuen, unerwarteten Grund hätte die Versicherung 768 Euro gezahlt, mit einem Tarif ohne Selbstbehalt die vollen 960 Euro.

Die zwei Prüfsteine: unerwartet und schwer

Jede Ablehnung lässt sich auf zwei Fragen zurückführen. Erste Frage: War das Ereignis unerwartet und so schwer, dass die Reise nicht zumutbar ist? Ein Schnupfen ist es nicht, ein Beinbruch schon. Zweite Frage: War der Grund im Moment des Abschlusses schon vorhersehbar? Wer die Police kauft, nachdem der Operationstermin steht, hat nichts mehr versichert, sondern nur noch bezahlt.

Beides muss gleichzeitig stimmen. Deshalb lehnen Versicherer auch dann ab, wenn der Grund zwar in der Liste steht, aber lange bekannt war. Die Liste der Gründe in den Bedingungen ist abschließend: Was dort nicht steht, ist nicht versichert, egal wie unglücklich der Fall ist.

Diese Gründe sind ausgeschlossen

Die folgende Übersicht fasst die Fälle zusammen, die in der Praxis am häufigsten zu einer Ablehnung führen. Sie ersetzt nicht das Bedingungswerk Ihres Tarifs, zeigt aber, wo die Grenze verläuft.

Wichtig ist die Spalte mit der Begründung. Wer sie kennt, erkennt vor dem Abschluss, welcher Baustein im eigenen Fall wirklich fehlt.

GrundZahlt ja oder neinBegründung
Reiseunlust oder Angst vor Terror und Ansteckungneinkein unerwartetes Ereignis, sondern eine eigene Entscheidung
Schlechtes Wetter am Urlaubsortneingehört zum normalen Reiserisiko
Eigene Kündigung oder geplanter JobwechselneinSie führen den Grund selbst herbei
Unverschuldete Kündigung durch den Arbeitgeberja, in vielen Tarifenunerwartet und nicht von Ihnen ausgelöst
Abgelehnter Urlaubsantragneingehört zum Arbeitsverhältnis, nicht zum versicherten Risiko
Bekannte Erkrankung, in den letzten 6 bis 12 Monaten behandeltmeist neinder Verlauf war bei Abschluss vorhersehbar
Nicht ausgeheilte Erkrankung, Reise trotzdem gebuchtneinder Zustand bestand schon vor dem Vertrag
Schwangerschaft, vor dem Abschluss bereits bekanntneinbei Abschluss bekannt, also nicht unerwartet
Schwangerschaft, erst nach der Buchung festgestelltoft jaunerwartet eingetreten, in vielen Tarifen genannt
Pandemie und Reisewarnungje nach Bedingungswerkviele Tarife schließen das mit einer eigenen Klausel aus
Krieg, innere Unruhen, Streikneingilt als höhere Gewalt und ist ausdrücklich ausgeschlossen
Insolvenz des Veranstaltersneindafür gibt es die gesetzliche Absicherung der Pauschalreise
Absage durch den Veranstalterneindann erstattet der Veranstalter den Reisepreis
Abschluss erst nach Eintritt des Grundesneinversichert ist nur, was nach dem Abschluss passiert
Storno erst Tage nach dem Ereignis gemeldetnur teilweiseerstattet wird die Gebühr, die bei sofortigem Storno fällig gewesen wäre
Kein ärztliches Attest mit Diagnoseneinohne Nachweis gilt der Versicherungsfall als nicht belegt
Alkohol, Drogen oder Vorsatzneinselbst herbeigeführter Versicherungsfall

Wenn der Veranstalter absagt, zahlt der Veranstalter

Sagt der Veranstalter die Pauschalreise ab, ist das kein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Dann bekommen Sie den gezahlten Reisepreis vom Veranstalter zurück. Das gilt auch, wenn am Zielort unvermeidbare außergewöhnliche Umstände eintreten, etwa ein Erdbeben oder ein Wirbelsturm: In diesem Fall können Sie ohne Entschädigung zurücktreten.

Die Versicherung deckt also Ihre persönlichen Gründe, das Reiserecht deckt Ereignisse am Zielort. Wer das verwechselt, meldet den falschen Fall beim falschen Gegenüber und verliert Zeit. Prüfen Sie deshalb zuerst, wer abgesagt hat: Sie oder der Veranstalter.

Formfehler kosten am häufigsten Geld

Der zweithäufigste Ablehnungsgrund nach der Vorerkrankung ist das zu späte Storno. Die Stornostaffel des Veranstalters steigt, je näher die Abreise rückt. Wer zwei Wochen abwartet, ob es doch noch besser wird, erhält nur die Gebühr ersetzt, die am Tag des Ereignisses fällig gewesen wäre. Den Aufschlag tragen Sie selbst.

Ebenso wichtig ist der Nachweis. Verlangt wird in der Regel ein Attest mit Diagnose, ausgestellt an dem Tag, an dem Sie storniert haben. Eine Bescheinigung, die drei Wochen später entsteht, wird oft nicht anerkannt. Dazu kommen Buchungsbestätigung, Stornorechnung und das Schadenformular des Versicherers.

Was der Selbstbehalt übrig lässt

Auch bei einem klar versicherten Grund erhalten Sie in vielen Tarifen nicht alles. Üblich sind 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens etwa 25 Euro je Person. Bei 1.200 Euro Stornokosten bleiben so 240 Euro bei Ihnen.

Tarife ohne Selbstbehalt kosten mehr, zahlen aber voll. Bei teuren Reisen lohnt sich dieser Aufpreis meist. Bei einer günstigen Reise dagegen kann es sinnvoller sein, ganz auf die Police zu verzichten und die Stornokosten selbst zu tragen.

Schritt für Schritt

  1. Im Bedingungswerk nachsehen, ob Ihr Grund in der Liste der versicherten Gründe steht.
  2. Sofort beim Veranstalter stornieren, sobald der Grund feststeht, und nicht abwarten.
  3. Den Versicherer am selben Tag informieren und das Schadenformular anfordern.
  4. Ärztliches Attest mit Diagnose vom Tag des Stornos besorgen.
  5. Buchungsbestätigung, Stornorechnung und Nachweise einreichen und bei Ablehnung die schriftliche Begründung verlangen.

Checkliste

  • Der Grund ist erst nach dem Abschluss eingetreten
  • Der Grund war bei Abschluss nicht vorhersehbar
  • Behandlungen der letzten 12 Monate geklärt und, wenn möglich, mitversichert
  • Attest mit Diagnose vom Tag des Stornos liegt vor
  • Storno und Meldung an den Versicherer am selben Tag erfolgt
  • Höhe des Selbstbehalts bekannt

Häufige Fehler

  • Abwarten, ob es doch noch besser wird, und so eine höhere Stornostaffel auslösen
  • Die Police erst abschließen, wenn der Arzttermin oder die Diagnose schon steht
  • Annehmen, eine Reisewarnung oder ein Streik sei automatisch ein versicherter Grund
  • Beim Veranstalter stornieren, den Versicherer aber erst Wochen später informieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Angst vor Terror?

In der Regel nicht. Angst ist kein unerwartetes Ereignis. Nur einzelne Tarife nennen einen Anschlag am Zielort ausdrücklich als versicherten Grund.

Zahlt sie bei einer Reisewarnung oder einer Pandemie?

Das hängt vom Bedingungswerk ab. Viele Tarife schließen Pandemie und Reisewarnung mit einer eigenen Klausel aus. Lesen Sie diese Klausel, bevor Sie abschließen.

Was passiert, wenn der Veranstalter die Reise absagt?

Dann zahlt der Veranstalter. Bei einer Pauschalreise erhalten Sie den Reisepreis zurück, die Versicherung ist dafür nicht zuständig.

Zahlt sie, wenn ich selbst kündige oder den Job wechsle?

Nein. Versichert ist nur die unverschuldete Kündigung durch den Arbeitgeber, und auch das nur in Tarifen, die diesen Grund ausdrücklich nennen.

Sind Vorerkrankungen immer ausgeschlossen?

Nicht immer. Ausgeschlossen ist meist die Erkrankung, die in den letzten 6 bis 12 Monaten behandelt wurde. Ein neuer, unerwarteter Schub kann in besseren Tarifen gedeckt sein.

Was ist, wenn ich kein Attest bekomme?

Ohne ärztlichen Nachweis lehnt der Versicherer ab. Lassen Sie sich das Attest mit Diagnose am Tag des Stornos ausstellen, nicht erst Wochen später.

Brauche ich die Versicherung, wenn ich kostenlos stornieren kann?

Nein. Wenn Hotel oder Flug bis kurz vor Anreise kostenfrei storniert werden können, entstehen keine Stornokosten, und dann gibt es nichts zu erstatten.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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