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Was ist der Unterschied zwischen Risiko- und Kapitallebensversicherung?

Kurz gesagt

Die Risikolebensversicherung zahlt nur, wenn Sie während der Laufzeit sterben. Sie hat keinen Sparanteil, kostet mit 30 Jahren für 200.000 Euro oft 9 bis 16 Euro im Monat und endet ohne Auszahlung, wenn Sie die Laufzeit erleben. Die Kapitallebensversicherung spart zusätzlich Geld an und zahlt auch im Erlebensfall, kostet bei gleicher Todesfallsumme aber das Dreißigfache und mehr.

Was ist der Unterschied zwischen Risiko- und Kapitallebensversicherung?

Was es kostet

Beiträge, Zinsen und Kostenquoten aus veröffentlichten Tarifvergleichen und amtlichen Quellen.

BeispielRichtwert
Risikoschutz 200.000 Euro, 30 Jahre alt, Nichtraucher, 30 Jahre Laufzeitetwa 9 bis 16 Euro im Monat
Risikoschutz 200.000 Euro, 40 Jahre alt, Nichtraucher, 15 Jahre Laufzeitetwa 147 Euro im Jahr beim günstigsten empfohlenen Tarif
Kapitalpolice mit 200.000 Euro garantierter Summe, 30 Jahre Laufzeitrechnerisch etwa 480 bis 550 Euro im Monat
Abschlusskosten, die in den Rückkaufswert dürfenhöchstens 2,5 Prozent der Summe aller Prämien, verteilt auf fünf Jahre
Effektivkosten im teuersten Marktviertel1,9 Prozentpunkte im Jahr über 30 Jahre, 3,2 Prozentpunkte bei Ausstieg nach 15 Jahren
Höchstrechnungszins1,0 Prozent seit 2025, Empfehlung für 2026 unverändert
Garantiezinsen alter Jahrgänge4,0 Prozent von Juli 1994 bis Juni 2000, 3,25 Prozent bis 2003, 2,75 Prozent 2004 bis 2006, 2,25 Prozent 2007 bis 2011, 0,25 Prozent 2022 bis 2024

Richtwerte, Stand September 2026. Die Beiträge der Risikolebensversicherung stammen aus veröffentlichten Tarifvergleichen, Zinsen, Kostenquoten und Stornozahlen aus den genannten Quellen. Der Monatsbeitrag einer Kapitalpolice bei 200.000 Euro garantierter Summe und die Endwerte im Rechenbeispiel sind eigene Rechnungen mit den genannten Annahmen, also Richtwert aus der Angebotspraxis und keine Zusage. Ihr Angebot holen wir konkret ein.

Rechenbeispiel

Gleicher Monatsbeitrag, zwei Wege: 150 Euro über 30 Jahre

Ein 30 Jahre alter Nichtraucher hat 150 Euro im Monat übrig und will seine Familie absichern. Weg 1 trennt Schutz und Anlage, Weg 2 nimmt eine Kapitalpolice.

Weg 1: Risikoschutz 200.000 Euro über 30 Jahreetwa 13 Euro im Monat
Weg 1: Rest in einen breit gestreuten Indexfonds137 Euro im Monat, eingezahlt 49.320 Euro
Weg 1: Endstand bei 5 bis 6 Prozent im Jahretwa 114.000 bis 138.000 Euro, ohne Garantie
Weg 2: Kapitalpolice mit 150 Euro im Monateingezahlt 54.000 Euro, garantierte Summe rund 55.000 bis 62.000 Euro
Weg 2: Ablaufleistung bei 2 bis 2,5 Prozent nach Kostenetwa 74.000 bis 80.000 Euro

Weg 1 sichert 30 Jahre lang 200.000 Euro ab und endet meist mit 35.000 bis 60.000 Euro mehr, trägt dafür das Kursrisiko und kann in einem schlechten Jahrzehnt schlechter ausgehen. Weg 2 garantiert als Todesfallsumme nur rund ein Drittel. Eigene Rechnung mit den genannten Annahmen, keine Zusage.

Der Unterschied in einem Satz, und dann im Detail

Die Risikolebensversicherung ist ein reiner Schutz. Ihr Beitrag deckt das Sterberisiko eines Jahres und die Verwaltung, sonst nichts. Erleben Sie das Ende der Laufzeit, ist das Geld weg, dafür war das Risiko die ganze Zeit gedeckt. Genau deshalb ist sie so billig.

Die Kapitallebensversicherung packt beides in einen Vertrag. Ein Teil des Beitrags trägt das Todesfallrisiko, ein Teil wird angespart, ein Teil deckt Abschluss- und Verwaltungskosten. Sie zahlt auch, wenn Sie den Vertrag erleben. Dafür muss die Summe aber vorher aus Ihren Beiträgen zusammenkommen, und das erklärt den ganzen Preisunterschied.

MerkmalRisikolebensversicherungKapitallebensversicherung
Leistungnur bei Tod in der Laufzeitbei Tod und bei Ablauf
Sparanteilkeinerja, mit Garantiezins auf den Sparanteil
Beitrag bei 200.000 Euro Todesfallsummeetwa 9 bis 16 Euro im Monatrechnerisch etwa 480 bis 550 Euro im Monat
Kostenanteilklein, weil kein Kapital verwaltet wirdAbschluss- und Verwaltungskosten über die ganze Laufzeit
Rückkaufswertgibt es nichtin den ersten Jahren oft unter den eingezahlten Beiträgen
Flexibel ändernSumme und Laufzeit anpassbar, Kündigung ohne VerlustAusstieg kostet Geld
Als Geldanlagenicht gedachtvon Verbraucherschützern seit Jahren nicht empfohlen

Garantiezins und Überschussbeteiligung: was zugesagt ist und was nicht

Der Höchstrechnungszins ist die Obergrenze für das, was ein Versicherer garantieren darf. Er liegt seit 2025 bei 1,0 Prozent und soll nach Empfehlung der Aktuare auch 2026 dort bleiben. Wichtig: Dieser Zins gilt nur für den Sparanteil, nicht für Ihren ganzen Beitrag. Vom Beitrag gehen zuerst Risiko- und Kostenanteil ab.

Alles darüber ist Überschussbeteiligung, und die ist unverbindlich. Die Versicherer legen sie jedes Jahr neu fest; für 2026 liegt die laufende Verzinsung im Marktschnitt bei etwa 2,6 bis 2,9 Prozent, mit Schlussüberschüssen werden gut 3,2 Prozent in Aussicht gestellt. In Aussicht gestellt heißt: gerechnet, nicht zugesagt. Wer die Zahl aus dem Angebot für eine Zusage hält, rechnet mit Geld, das er nicht bekommen muss.

Rückkaufswert, Kosten und die ersten Jahre

Abschlusskosten fallen am Anfang an, der Sparvorgang beginnt erst danach zu tragen. Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt in § 169, die Abschlusskosten bei der Berechnung des Rückkaufswerts gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre zu verteilen. Wie viel überhaupt angerechnet werden darf, steht nicht dort, sondern in der Deckungsrückstellungsverordnung: höchstens 25 Promille, also 2,5 Prozent der Summe aller Prämien. Trotzdem liegt der Rückkaufswert in den ersten Jahren regelmäßig unter dem, was Sie eingezahlt haben.

Die Aufsicht misst das als Effektivkosten, also als Minderung der Wertentwicklung in Prozentpunkten pro Jahr. In ihrer Untersuchung von 2026 lag dieser Wert im teuersten Viertel des Marktes bei 1,9 Prozentpunkten über die vollen 30 Jahre und bei 3,2 Prozentpunkten, wenn nach 15 Jahren ausgestiegen wird. Genau das passiert häufig: Rund die Hälfte der Kunden mit einem 30 Jahre laufenden Vertrag hört innerhalb von 15 Jahren auf. Die Stornoquote der Branche liegt bei etwa 2,7 bis 3,5 Prozent im Jahr, und das summiert sich.

Steuern im Erlebensfall hängen am Abschlussjahr

Für Verträge, die bis zum 31.12.2004 geschlossen wurden, ist die Auszahlung im Erlebensfall steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief, mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden und ein Mindesttodesfallschutz von 60 Prozent der Beitragssumme vereinbart war. Das ist ein echter Vorteil, den es so nicht mehr gibt.

Für Verträge ab dem 01.01.2005 ist der Ertrag steuerpflichtig, also Auszahlung minus eingezahlte Beiträge. Ist der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen und wird erst ab dem 60. Geburtstag ausgezahlt, bei Verträgen ab 2012 ab dem 62., zählt nur die Hälfte des Ertrags, dafür mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Sonst gilt die Abgeltungsteuer. Die Todesfallleistung selbst ist einkommensteuerfrei, kann aber Erbschaftsteuer auslösen.

Die klare Fachmeinung, und wo die Kapitalvariante trotzdem passt

Sagen wir es offen, sonst suchen Sie die Antwort woanders: Schutz und Geldanlage zu trennen ist in aller Regel günstiger, und die Kapitallebensversicherung wird von Verbraucherschützern seit Jahren nicht mehr als Sparprodukt für einen Neuabschluss empfohlen. Der Grund sind die Kosten, die am Anfang stehen, und eine Garantie, die nur auf einem Teil des Beitrags arbeitet.

Zwei Fälle sprechen dagegen, und die sind ernst zu nehmen. Alte Verträge mit 3,25 oder 4,0 Prozent Garantiezins sind heute nicht mehr zu bekommen; bei langlaufenden und steuerlich begünstigten Policen ist es oft richtig, bis zum Schluss durchzuhalten. Und wer anders nicht zum Sparen kommt, weil ein Dauerauftrag ins Depot regelmäßig wieder gestoppt wird, ist mit einem Vertrag, der einfach weiterläuft, besser dran als mit einem guten Plan, den er nicht einhält.

Was mit einem alten Vertrag zu tun ist

Lesen Sie zuerst die Standmitteilung: Abschlussjahr, Garantiezins, Rückkaufswert, garantierte Ablaufleistung. Aus diesen vier Zahlen ergibt sich fast immer die Antwort. Lassen Sie die Rendite des Vertrags von unabhängiger Stelle rechnen, bevor Sie etwas ändern.

Kündigen ist die schlechteste der vier Möglichkeiten und trotzdem die häufigste. Ein Verkauf an einen Policenankäufer bringt oft mehr als der Rückkaufswert, ein Beitragsfreistellen hält die Garantie und stoppt nur das Einzahlen.

Ihr FallEmpfehlung
Vertrag von vor Juli 2000, 4,0 Prozent Garantiezinsweiterlaufen lassen, notfalls Beiträge stunden
Vertrag von vor 2005, zwölf Jahre erfülltweiterlaufen lassen, die Steuerfreiheit ist viel wert
Vertrag ab 2005, Beitrag tut wehbeitragsfrei stellen statt kündigen
Vertrag ab 2005, Geld wird gebrauchtVerkaufsangebot einholen und mit dem Rückkaufswert vergleichen
Vertrag läuft erst wenige Jahre, Rückkaufswert weit unter den Beiträgenerst rechnen lassen, dann entscheiden
Neuabschluss geplantRisikoschutz und Anlage getrennt, das ist meist günstiger

Schritt für Schritt

  1. Zwei Fragen trennen: Wer braucht Geld, wenn ich sterbe, und wie lege ich Geld an?
  2. Todesfallsumme und Laufzeit aus dem Bedarf ableiten und dafür eine reine Risikolebensversicherung nehmen.
  3. Den Rest monatlich und breit gestreut anlegen, ohne Abschlussprovision auf die Einzahlung.
  4. Bei einem vorhandenen Vertrag Abschlussjahr, Garantiezins, Rückkaufswert und garantierte Ablaufleistung aus der Standmitteilung ablesen.
  5. Vor jeder Kündigung die Rendite des Altvertrags unabhängig rechnen lassen und die Alternativen weiterlaufen lassen, beitragsfrei stellen und verkaufen vergleichen.

Checkliste

  • Todesfallsumme deckt offene Kredite und den Bedarf der Familie
  • Abschlussjahr und Garantiezins des alten Vertrags bekannt
  • Rückkaufswert und garantierte Ablaufleistung aus der Standmitteilung notiert
  • Effektivkosten im Angebot ausgewiesen und verglichen
  • Steuerregel für das Abschlussjahr geprüft
  • Bezugsberechtigung eingetragen

Häufige Fehler

  • Einen alten Vertrag mit 3,25 oder 4,0 Prozent Garantiezins kündigen
  • Die unverbindliche Überschussbeteiligung im Angebot für eine Zusage halten
  • In den ersten Jahren kündigen, wenn der Rückkaufswert unter den eingezahlten Beiträgen liegt
  • Todesfallschutz und Sparvorgang in einen Vertrag packen, weil ein Vertrag bequemer klingt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist günstiger, Risiko- oder Kapitallebensversicherung?

Bei gleicher Todesfallsumme die Risikolebensversicherung, und zwar um ein Vielfaches. 200.000 Euro Schutz kosten mit 30 Jahren oft 9 bis 16 Euro im Monat. Eine Kapitalpolice muss dieselbe Summe ansparen und kostet rechnerisch etwa 480 bis 550 Euro.

Bekomme ich bei der Risikolebensversicherung am Ende Geld zurück?

Nein. Erleben Sie das Ende der Laufzeit, endet der Vertrag ohne Auszahlung. Das ist gewollt und der Grund für den niedrigen Beitrag.

Soll ich meine Kapitallebensversicherung kündigen?

Meist nicht ohne Rechnung. Bei Verträgen von vor 2005 oder mit hohem Garantiezins ist Durchhalten oft richtig. Brauchen Sie das Geld, vergleichen Sie erst ein Verkaufsangebot mit dem Rückkaufswert und prüfen Sie das Beitragsfreistellen.

Wie wird die Auszahlung im Erlebensfall versteuert?

Bei Verträgen bis Ende 2004 unter Bedingungen steuerfrei. Ab 2005 ist der Ertrag steuerpflichtig; nach zwölf Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 60, bei Verträgen ab 2012 ab 62, zählt nur die Hälfte des Ertrags mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

Was ist die Überschussbeteiligung wert?

Sie ist eine Erwartung, keine Zusage. Für 2026 werden im Marktschnitt etwa 2,6 bis 2,9 Prozent laufende Verzinsung erklärt, mit Schlussüberschüssen gut 3,2 Prozent. Garantiert ist davon nur der Rechnungszins auf den Sparanteil.

Wann ist eine Kapitallebensversicherung noch sinnvoll?

Wenn Sie einen alten Vertrag mit hohem Garantiezins haben, oder wenn Sie ohne festen Vertrag erfahrungsgemäß nicht sparen. Für einen Neuabschluss als Geldanlage sprechen die Kosten dagegen.

Was heißt beitragsfrei stellen?

Sie zahlen nicht mehr ein, der Vertrag läuft mit dem bisher angesparten Kapital weiter. Die Ablaufleistung sinkt, aber Sie verlieren nicht wie bei einer Kündigung und behalten den alten Garantiezins.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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