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Was zahlt die Auslandskrankenversicherung?

Kurz gesagt

Sie zahlt die akute Behandlung im Ausland: Arzt, Krankenhaus, Medikamente, Transport in die Klinik, Schmerzbehandlung beim Zahnarzt und den Rücktransport nach Hause. Nicht gedeckt sind geplante Behandlungen, Zahnersatz, Brillen und meist laufend behandelte Vorerkrankungen. Entscheidend ist ein Satz in den Bedingungen: Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll ist, nicht erst wenn er notwendig ist.

Was zahlt die Auslandskrankenversicherung?

Was es kostet

Veröffentlichte Rechnungsbeträge und Transportkosten, Stand September 2026. Sie zeigen, welche Summen ohne Deckung offenbleiben.

BeispielRichtwert
Arztbesuch ambulant außerhalb Europasetwa 150 bis 500 Euro, in den USA über 800 Euro
Krankenhaustag außerhalb Europasetwa 1.500 bis 5.000 Euro, in den USA bis 10.000 Euro
Intensivstation je Tagetwa 3.000 bis 15.000 Euro
Blinddarmoperationetwa 5.000 bis 25.000 Euro, in den USA 30.000 bis 50.000 Euro
Hubschrauberbergung von einer griechischen Inseletwa 5.000 bis 15.000 Euro
Ambulanzflug von den USA nach Deutschlandetwa 60.000 bis 80.000 Euro
Intensivtransport von den Kanarischen Inselnrund 75.000 Euro
Intensivtransport aus Nord- oder Südamerikarund 200.000 Euro
Intensivtransport aus Australien oder Neuseelandrund 400.000 Euro

Richtwerte, Stand September 2026, aus veröffentlichten Kostenbeispielen. Die Grenzen für Zahnbehandlung, Überführung sowie Suche und Rettung in der Tabelle sind Richtwerte aus der Angebotspraxis und stehen in jedem Tarif anders. Was Ihr Vertrag zahlt, steht allein in Ihren Bedingungen; wir lesen sie mit Ihnen durch.

Rechenbeispiel

Beinbruch bei einer Wanderung in den USA

Ein veröffentlichtes Kostenbeispiel, gerechnet mit einem Tarif ohne Selbstbeteiligung und mit Rückholung.

Bergung mit dem Hubschrauber12.000 Euro
Notaufnahme und Röntgen3.500 Euro
Operation25.000 Euro
Drei Tage Krankenhaus12.000 Euro
Rückflug mit medizinischer Begleitung15.000 Euro
Rechnung zusammen67.500 Euro
Leistung der gesetzlichen Krankenkasse0 Euro, mit den USA gibt es kein Abkommen

Mit Heilkosten und Rückholung ohne Höchstgrenze erstattet die Auslandskrankenversicherung die 67.500 Euro. Achten Sie auf den Posten Bergung: Suche und Rettung haben oft eine eigene Grenze, in einem veröffentlichten Tarif 12.000 Euro. Liegt die Rechnung darüber, zahlen Sie die Differenz. Rechenbeispiel mit veröffentlichten Richtwerten.

Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen

Versichert ist die unvorhergesehene, akute Behandlung. Das umfasst den Arztbesuch, das Krankenhaus, verschriebene Medikamente und Verbandmittel, den Transport ins nächste geeignete Krankenhaus und den Weg nach Hause, wenn die Behandlung dort weitergehen muss.

Die Grenzen stehen nicht im Werbetext, sondern in den Bedingungen. Suchen Sie nach drei Zahlen: der Höchstsumme für Heilkosten, der Grenze für Zahnbehandlung und der Grenze für Suche und Rettung.

LeistungGedecktTypische Grenze
Ambulante Behandlung beim Arztjaohne Grenze oder im sechsstelligen Bereich
Stationäre Behandlung im Krankenhausjanächstes geeignetes Krankenhaus, Klinikwahl je nach Tarif
Verschriebene Medikamente und Verbandmitteljanur zur akuten Behandlung, keine Vorratspackungen
Transport zum Krankenhaus vor Ortjazum nächsten geeigneten Krankenhaus
Rücktransport nach Hausejaje nach Bedingung erst wenn medizinisch notwendig
Schmerzbehandlung beim ZahnarztbegrenztSchmerzstillung und einfache Füllung, oft bis etwa 500 Euro
Zahnersatz, Kronen, Brückenneinausgeschlossen
Überführung im TodesfalljaÜberführung oder Bestattung vor Ort, oft bis etwa 10.000 Euro
Suche und Rettungje nach Tarifeigene Grenze, oft etwa 5.000 bis 12.000 Euro
Geplante Behandlung, Vorsorge, Kurneinausgeschlossen
Vorerkrankung in laufender Behandlungbegrenztakute Verschlechterung meist ja, geplante Fortsetzung nein
Brille, Kontaktlinsen, Hörgerätneinin manchen Tarifen nur nach einem Unfall
Schwangerschaftbegrenztje nach Tarif nur bis etwa zur 36. Woche
Alkohol, Drogen, VorsatzneinLeistung gekürzt oder ganz ausgeschlossen
Behandlung im Heimatlandneindort greift Ihre normale Krankenversicherung

Medizinisch notwendig oder medizinisch sinnvoll

Das ist der entscheidende Punkt, und er kostet im Vertrag fast nichts. Medizinisch notwendig heißt: Der Transport muss aus medizinischen Gründen zwingend sein, weil die Versorgung vor Ort nicht ausreicht. Solange im Ausland behandelt werden kann, bleiben Sie dort.

Medizinisch sinnvoll und vertretbar heißt: Der Transport ist vertretbar und bringt Ihnen etwas, auch wenn die Klinik vor Ort es schaffen würde. Damit kommen Sie nach Hause, weil die Familie dort ist, die Sprache passt und die Nachbehandlung eingespielt ist. Wer nur die engere Formulierung im Vertrag hat, streitet im schlechtesten Moment über ein Gutachten.

Was nicht oder nur begrenzt gezahlt wird

Ausgeschlossen ist alles Geplante: die Operation, für die Sie ins Ausland fahren, die Vorsorgeuntersuchung, die Kur, der Zahnersatz, die neue Brille. Ausgeschlossen ist außerdem die Behandlung in dem Land, in dem Ihre Krankenversicherung gilt.

Begrenzt sind Vorerkrankungen: Eine akute Verschlechterung ist meist versichert, die geplante Fortsetzung einer laufenden Behandlung nicht. Riskante Sportarten wie Tauchen, Klettern oder Motorsport stehen je nach Tarif im Ausschluss. Bei Alkohol, Drogen und Vorsatz kürzen Versicherer die Leistung oder verweigern sie. Eine Schwangerschaft ist je nach Tarif nur bis etwa zur 36. Woche gedeckt, die Entbindung selbst ist kein Reisefall.

Warum die Europäische Krankenversicherungskarte nicht reicht

Die Karte auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte gilt in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Sie verschafft Ihnen dort die Versorgung des staatlichen Systems zu den Regeln des Reiselands. Was ein Einheimischer selbst zahlt, zahlen Sie auch: Eigenanteile, Rezeptgebühren, Zuschläge.

Drei Lücken sind groß. Privatärzte und Privatkliniken fallen ganz heraus, und in Urlaubsorten sind das oft die Praxen, die zuerst offen haben. Der Rücktransport nach Deutschland wird nie bezahlt. Und außerhalb des Kartengebiets gilt sie nicht, in den USA oder Thailand zahlt die gesetzliche Kasse nichts.

PunktEuropäische KrankenversicherungskarteAuslandskrankenversicherung
GeltungsbereichEU, EWR, Schweiz, Vereinigtes Königreichweltweit je nach Tarif
Privatarzt oder Privatklinikneinja
Eigenanteile des Reiselandstragen Sie selbstmeist erstattet
Rücktransport nach Hauseneinja
Überführung im Todesfallneinja
Notruf rund um die Uhrneinja

Schritt für Schritt

  1. In den Bedingungen den Abschnitt Rücktransport suchen und auf das Wort sinnvoll prüfen.
  2. Die Grenzen für Zahnbehandlung, Überführung sowie Suche und Rettung notieren.
  3. Prüfen, ob Ihre Sportart im Ausschluss steht, etwa Tauchen oder Klettern.
  4. Vorerkrankungen vor der Reise ansprechen und die Antwort schriftlich holen.
  5. Notrufnummer speichern, im Notfall vor der Behandlung anrufen und alle Rechnungen sammeln.

Checkliste

  • Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
  • Heilkosten ohne Höchstgrenze oder mindestens sechsstellig
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Schmerzbehandlung beim Zahnarzt eingeschlossen
  • Überführung im Todesfall sowie Suche und Rettung mit brauchbaren Grenzen
  • Ihre Sportart nicht ausgeschlossen

Häufige Fehler

  • Sich auf die Europäische Krankenversicherungskarte verlassen und in einer Privatklinik landen
  • Einen Tarif nehmen, der den Rücktransport erst zahlt, wenn er medizinisch notwendig ist
  • Eine laufende Behandlung im Urlaub fortsetzen und auf Erstattung hoffen
  • Ohne Anruf beim Notruf eine teure Behandlung beginnen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Auslandskrankenversicherung den Rücktransport immer?

Nein. Viele Tarife zahlen erst, wenn der Transport medizinisch notwendig ist. Gute Tarife zahlen schon, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das ist der wichtigste Unterschied im Kleingedruckten.

Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte nicht?

Nein. Sie gilt nur in der EU, im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich, nur bei staatlichen Anbietern und nur zu den Bedingungen des Reiselands. Eigenanteile, Privatkliniken und der Weg nach Hause bleiben bei Ihnen.

Sind Vorerkrankungen versichert?

Eine akute Verschlechterung meist ja. Die geplante Fortsetzung einer Behandlung im Urlaub und Reisen, die der Behandlung dienen, sind ausgeschlossen.

Zahlt sie beim Zahnarzt?

Nur die Schmerzbehandlung und einfache Füllungen, oft mit einer Grenze. Kronen, Brücken und Zahnersatz sind ausgeschlossen.

Was gilt beim Sport?

Normaler Urlaubssport ist gedeckt. Tauchen, Klettern, Motorsport und ähnliche Risiken stehen je nach Tarif im Ausschluss oder brauchen einen Zusatz.

Zahlt sie, wenn Alkohol im Spiel war?

Bei Vorsatz nie. Bei Alkohol und Drogen kürzen Versicherer je nach Bedingung oder verweigern die Leistung. Hier gehen Tarife stark auseinander.

Bin ich auch in meinem Heimatland versichert?

Nein. In dem Land, in dem Ihre Krankenversicherung gilt, greift diese Versicherung und nicht der Reiseschutz. Für einen deutschen Vertrag ist Deutschland kein Ausland.

Wer zahlt Suche und Rettung im Gebirge?

Je nach Tarif die Auslandskrankenversicherung, oft mit einer eigenen Grenze von etwa 5.000 bis 12.000 Euro. Prüfen Sie die Zahl, bevor Sie in die Berge fahren.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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