Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
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Kurz gesagt
Sie zahlt die akute Behandlung im Ausland: Arzt, Krankenhaus, Medikamente, Transport in die Klinik, Schmerzbehandlung beim Zahnarzt und den Rücktransport nach Hause. Nicht gedeckt sind geplante Behandlungen, Zahnersatz, Brillen und meist laufend behandelte Vorerkrankungen. Entscheidend ist ein Satz in den Bedingungen: Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll ist, nicht erst wenn er notwendig ist.
Veröffentlichte Rechnungsbeträge und Transportkosten, Stand September 2026. Sie zeigen, welche Summen ohne Deckung offenbleiben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Arztbesuch ambulant außerhalb Europas | etwa 150 bis 500 Euro, in den USA über 800 Euro |
| Krankenhaustag außerhalb Europas | etwa 1.500 bis 5.000 Euro, in den USA bis 10.000 Euro |
| Intensivstation je Tag | etwa 3.000 bis 15.000 Euro |
| Blinddarmoperation | etwa 5.000 bis 25.000 Euro, in den USA 30.000 bis 50.000 Euro |
| Hubschrauberbergung von einer griechischen Insel | etwa 5.000 bis 15.000 Euro |
| Ambulanzflug von den USA nach Deutschland | etwa 60.000 bis 80.000 Euro |
| Intensivtransport von den Kanarischen Inseln | rund 75.000 Euro |
| Intensivtransport aus Nord- oder Südamerika | rund 200.000 Euro |
| Intensivtransport aus Australien oder Neuseeland | rund 400.000 Euro |
Richtwerte, Stand September 2026, aus veröffentlichten Kostenbeispielen. Die Grenzen für Zahnbehandlung, Überführung sowie Suche und Rettung in der Tabelle sind Richtwerte aus der Angebotspraxis und stehen in jedem Tarif anders. Was Ihr Vertrag zahlt, steht allein in Ihren Bedingungen; wir lesen sie mit Ihnen durch.
Rechenbeispiel
Ein veröffentlichtes Kostenbeispiel, gerechnet mit einem Tarif ohne Selbstbeteiligung und mit Rückholung.
| Bergung mit dem Hubschrauber | 12.000 Euro |
| Notaufnahme und Röntgen | 3.500 Euro |
| Operation | 25.000 Euro |
| Drei Tage Krankenhaus | 12.000 Euro |
| Rückflug mit medizinischer Begleitung | 15.000 Euro |
| Rechnung zusammen | 67.500 Euro |
| Leistung der gesetzlichen Krankenkasse | 0 Euro, mit den USA gibt es kein Abkommen |
Mit Heilkosten und Rückholung ohne Höchstgrenze erstattet die Auslandskrankenversicherung die 67.500 Euro. Achten Sie auf den Posten Bergung: Suche und Rettung haben oft eine eigene Grenze, in einem veröffentlichten Tarif 12.000 Euro. Liegt die Rechnung darüber, zahlen Sie die Differenz. Rechenbeispiel mit veröffentlichten Richtwerten.
Versichert ist die unvorhergesehene, akute Behandlung. Das umfasst den Arztbesuch, das Krankenhaus, verschriebene Medikamente und Verbandmittel, den Transport ins nächste geeignete Krankenhaus und den Weg nach Hause, wenn die Behandlung dort weitergehen muss.
Die Grenzen stehen nicht im Werbetext, sondern in den Bedingungen. Suchen Sie nach drei Zahlen: der Höchstsumme für Heilkosten, der Grenze für Zahnbehandlung und der Grenze für Suche und Rettung.
| Leistung | Gedeckt | Typische Grenze |
|---|---|---|
| Ambulante Behandlung beim Arzt | ja | ohne Grenze oder im sechsstelligen Bereich |
| Stationäre Behandlung im Krankenhaus | ja | nächstes geeignetes Krankenhaus, Klinikwahl je nach Tarif |
| Verschriebene Medikamente und Verbandmittel | ja | nur zur akuten Behandlung, keine Vorratspackungen |
| Transport zum Krankenhaus vor Ort | ja | zum nächsten geeigneten Krankenhaus |
| Rücktransport nach Hause | ja | je nach Bedingung erst wenn medizinisch notwendig |
| Schmerzbehandlung beim Zahnarzt | begrenzt | Schmerzstillung und einfache Füllung, oft bis etwa 500 Euro |
| Zahnersatz, Kronen, Brücken | nein | ausgeschlossen |
| Überführung im Todesfall | ja | Überführung oder Bestattung vor Ort, oft bis etwa 10.000 Euro |
| Suche und Rettung | je nach Tarif | eigene Grenze, oft etwa 5.000 bis 12.000 Euro |
| Geplante Behandlung, Vorsorge, Kur | nein | ausgeschlossen |
| Vorerkrankung in laufender Behandlung | begrenzt | akute Verschlechterung meist ja, geplante Fortsetzung nein |
| Brille, Kontaktlinsen, Hörgerät | nein | in manchen Tarifen nur nach einem Unfall |
| Schwangerschaft | begrenzt | je nach Tarif nur bis etwa zur 36. Woche |
| Alkohol, Drogen, Vorsatz | nein | Leistung gekürzt oder ganz ausgeschlossen |
| Behandlung im Heimatland | nein | dort greift Ihre normale Krankenversicherung |
Das ist der entscheidende Punkt, und er kostet im Vertrag fast nichts. Medizinisch notwendig heißt: Der Transport muss aus medizinischen Gründen zwingend sein, weil die Versorgung vor Ort nicht ausreicht. Solange im Ausland behandelt werden kann, bleiben Sie dort.
Medizinisch sinnvoll und vertretbar heißt: Der Transport ist vertretbar und bringt Ihnen etwas, auch wenn die Klinik vor Ort es schaffen würde. Damit kommen Sie nach Hause, weil die Familie dort ist, die Sprache passt und die Nachbehandlung eingespielt ist. Wer nur die engere Formulierung im Vertrag hat, streitet im schlechtesten Moment über ein Gutachten.
Ausgeschlossen ist alles Geplante: die Operation, für die Sie ins Ausland fahren, die Vorsorgeuntersuchung, die Kur, der Zahnersatz, die neue Brille. Ausgeschlossen ist außerdem die Behandlung in dem Land, in dem Ihre Krankenversicherung gilt.
Begrenzt sind Vorerkrankungen: Eine akute Verschlechterung ist meist versichert, die geplante Fortsetzung einer laufenden Behandlung nicht. Riskante Sportarten wie Tauchen, Klettern oder Motorsport stehen je nach Tarif im Ausschluss. Bei Alkohol, Drogen und Vorsatz kürzen Versicherer die Leistung oder verweigern sie. Eine Schwangerschaft ist je nach Tarif nur bis etwa zur 36. Woche gedeckt, die Entbindung selbst ist kein Reisefall.
Die Karte auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte gilt in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Sie verschafft Ihnen dort die Versorgung des staatlichen Systems zu den Regeln des Reiselands. Was ein Einheimischer selbst zahlt, zahlen Sie auch: Eigenanteile, Rezeptgebühren, Zuschläge.
Drei Lücken sind groß. Privatärzte und Privatkliniken fallen ganz heraus, und in Urlaubsorten sind das oft die Praxen, die zuerst offen haben. Der Rücktransport nach Deutschland wird nie bezahlt. Und außerhalb des Kartengebiets gilt sie nicht, in den USA oder Thailand zahlt die gesetzliche Kasse nichts.
| Punkt | Europäische Krankenversicherungskarte | Auslandskrankenversicherung |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | EU, EWR, Schweiz, Vereinigtes Königreich | weltweit je nach Tarif |
| Privatarzt oder Privatklinik | nein | ja |
| Eigenanteile des Reiselands | tragen Sie selbst | meist erstattet |
| Rücktransport nach Hause | nein | ja |
| Überführung im Todesfall | nein | ja |
| Notruf rund um die Uhr | nein | ja |
Fragen und Antworten
Nein. Viele Tarife zahlen erst, wenn der Transport medizinisch notwendig ist. Gute Tarife zahlen schon, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das ist der wichtigste Unterschied im Kleingedruckten.
Nein. Sie gilt nur in der EU, im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich, nur bei staatlichen Anbietern und nur zu den Bedingungen des Reiselands. Eigenanteile, Privatkliniken und der Weg nach Hause bleiben bei Ihnen.
Eine akute Verschlechterung meist ja. Die geplante Fortsetzung einer Behandlung im Urlaub und Reisen, die der Behandlung dienen, sind ausgeschlossen.
Nur die Schmerzbehandlung und einfache Füllungen, oft mit einer Grenze. Kronen, Brücken und Zahnersatz sind ausgeschlossen.
Normaler Urlaubssport ist gedeckt. Tauchen, Klettern, Motorsport und ähnliche Risiken stehen je nach Tarif im Ausschluss oder brauchen einen Zusatz.
Bei Vorsatz nie. Bei Alkohol und Drogen kürzen Versicherer je nach Bedingung oder verweigern die Leistung. Hier gehen Tarife stark auseinander.
Nein. In dem Land, in dem Ihre Krankenversicherung gilt, greift diese Versicherung und nicht der Reiseschutz. Für einen deutschen Vertrag ist Deutschland kein Ausland.
Je nach Tarif die Auslandskrankenversicherung, oft mit einer eigenen Grenze von etwa 5.000 bis 12.000 Euro. Prüfen Sie die Zahl, bevor Sie in die Berge fahren.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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