Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
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Kurz gesagt
Bis etwa 56 Tage je Reise reicht ein normaler Jahresvertrag. Wer länger bleibt, braucht eine eigene Langzeitreisepolice, je nach Alter rund 21 bis 210 Euro im Monat. Wer den Wohnsitz ins Ausland verlegt, kommt damit nicht weit: Dann gehört die Absicherung auf eine internationale Krankenvollversicherung umgestellt, ab etwa 80 Euro im Monat.
Veröffentlichte Beiträge für Langzeitreisepolicen und internationale Krankenvollversicherungen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Langzeitreisepolice bis 27 Jahre | etwa 21 Euro im Monat (41,90 Euro für 2 Monate) |
| Langzeitreisepolice bis 65 Jahre | etwa 29 Euro im Monat (57,50 Euro für 2 Monate) |
| Langzeitreisepolice 66 bis 75 Jahre | etwa 75 Euro im Monat (149,40 Euro für 2 Monate) |
| Langzeitreisepolice ab 76 Jahren | etwa 210 Euro im Monat (420,50 Euro für 2 Monate) |
| Reise über 12 Monate, unter 55 Jahren | ab etwa 1,63 Euro am Tag ohne Nordamerika, ab etwa 2,20 Euro mit |
| Reise über 2 bis 5 Jahre, unter 55 Jahren | ab etwa 2,27 Euro am Tag ohne Nordamerika, ab etwa 2,87 Euro mit |
| 90 Tage Reise, unter 60 Jahren, guter Tarif im Test 2026 | rund 177 Euro |
| 6 Monate Reise, 56 bis 74 Jahre, teurer Anbieter im Test 2026 | bis zu 9.360 Euro |
| 3 Monate Reise, Einzelperson, Empfehlungen im Vergleich | etwa 60 bis 170 Euro |
| 12 Monate Reise, Einzelperson, Empfehlungen im Vergleich | etwa 480 bis 1.400 Euro |
| Internationale Krankenvollversicherung, unter 40 Jahren, ohne Nordamerika | ab etwa 80 Euro im Monat, Standardtarife etwa 95 bis 140 Euro |
| Internationale Krankenvollversicherung ab 60 Jahren, ohne Nordamerika | etwa 400 bis 700 Euro im Monat |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Die Monatsangaben sind aus veröffentlichten Zweimonatsbeiträgen gerechnet und deshalb gerundet. Die Altersgrenzen unterscheiden sich je Anbieter. Ihr Beitrag hängt von Alter, Dauer, Zielland, Selbstbehalt und den Gesundheitsfragen ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der Jahresvertrag für Urlaubsreisen endet nach 56 Tagen. So sieht die Rechnung mit der passenden Police aus.
| Reisedauer | 305 Tage |
| Jahresvertrag für Urlaubsreisen | deckt nur die ersten 56 Tage |
| Langzeitreisepolice mit Nordamerika, ab 2,20 Euro am Tag | etwa 670 bis 900 Euro |
| Selbstbehalt | 0 bis 100 Euro je Behandlungsfall |
| Heimaturlaub in Deutschland | 3 Wochen mitversichert |
Zusammen etwa 670 bis 900 Euro für 10 Monate, rund 67 bis 90 Euro im Monat. Die Beiträge zur gesetzlichen Kasse laufen daneben weiter, ohne dass sie im Ausland leistet. Rechenbeispiel mit veröffentlichten Tagesbeiträgen.
Jede Reisepolice hat eine Höchstdauer je Reise. Bei Einmalpolicen buchen Sie die Tage genau, bei Jahresverträgen steht die Grenze im Kleingedruckten: Üblich sind 42 oder 56 Tage, einzelne Tarife reichen bis 70 Tage. Ab dem ersten Tag darüber sind Sie ohne Schutz, obwohl der Vertrag weiterläuft und Sie den Beitrag gezahlt haben.
Wer länger unterwegs ist, wechselt das Produkt. Langzeitreisepolicen laufen je Tarif 2 Monate bis 5 Jahre und setzen voraus, dass Ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt. Geben Sie den Wohnsitz auf, greift keine Reisepolice mehr, dann brauchen Sie eine internationale Krankenvollversicherung.
| Reisedauer | Passendes Produkt | Grobe Kosten |
|---|---|---|
| bis 56 Tage je Reise | Jahresvertrag für Urlaubsreisen | ab etwa 8 bis 30 Euro im Jahr |
| 57 Tage bis 12 Monate | Langzeitreisepolice, taggenau gebucht | etwa 21 bis 210 Euro im Monat je Alter |
| 1 bis 5 Jahre, Wohnsitz bleibt in Deutschland | Langzeitreisepolice mit Verlängerung | etwa 2,30 bis 2,90 Euro am Tag unter 55 Jahren |
| Wohnsitz ins Ausland verlegt | internationale Krankenvollversicherung | ab etwa 80 Euro im Monat |
Die Fälle unterscheiden sich weniger im Reiseziel als in zwei Fragen: Bleibt Ihr Wohnsitz in Deutschland, und arbeiten oder studieren Sie im Ausland? Danach richtet sich, welche Deckung passt und was mit der Krankenkasse daheim geschieht.
Suchen Sie die Zeile, die zu Ihnen passt. Prüfen Sie dann die letzte Spalte, denn sie entscheidet, ob eine Reisepolice genügt oder ob Sie eine volle Absicherung brauchen.
| Fall | Passende Deckung | Laufzeit | Krankenkasse in Deutschland |
|---|---|---|---|
| Urlaub innerhalb der Tagesgrenze | Jahresvertrag für Urlaubsreisen | 1 Jahr, je Reise bis 56 Tage | besteht fort, Leistung im Ausland nur nach EU-Recht |
| Langzeitreise oder Weltreise | Langzeitreisepolice, taggenau gebucht | 2 Monate bis 5 Jahre | besteht fort, solange der Wohnsitz bleibt |
| Auslandssemester und Studium | Langzeitreisepolice oder der vorgeschriebene Schutz der Gasthochschule | meist 5 bis 12 Monate | studentische Versicherung läuft weiter, Leistung im Ausland ruht |
| Praktikum, Work and Travel, Au-pair | Langzeitpolice, die Arbeit im Ausland ausdrücklich einschließt | 3 bis 24 Monate | je nach Arbeitsvertrag im Gastland, oft dortige Pflichtversicherung |
| Entsendung durch den Arbeitgeber | Auslandsschutz über den Arbeitgeber, dazu eigener Rücktransport | Dauer der Entsendung, in der EU bis 24 Monate | bleibt deutsch, wenn A1 oder eine Abkommensbescheinigung vorliegt |
| Auswanderung mit Wohnsitzwechsel | internationale Krankenvollversicherung | unbefristet | endet in der Regel, Anwartschaft für die Rückkehr möglich |
| Rentner mit langem Winteraufenthalt | Langzeitreisepolice für die Monate der Abwesenheit | 3 bis 6 Monate je Winter | besteht fort, solange Deutschland Hauptwohnsitz bleibt |
Solange Ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt, bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse bestehen, und Sie zahlen weiter Beiträge. Der Anspruch auf Leistungen ruht aber, solange Sie sich im Ausland aufhalten. In der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich hilft die Europäische Krankenversicherungskarte, sie zahlt jedoch nur, was eine staatliche Behandlung dort kostet. Den Rücktransport nach Deutschland zahlt die Kasse in keinem Fall.
Verlegen Sie Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in ein Land außerhalb dieser Gruppe, endet die Mitgliedschaft meist. Wer zurückkommen will, sichert sich mit einer Anwartschaft den Wiedereinstieg. Das ist ein kleiner Monatsbeitrag ohne Leistungen, der Ihnen den Vertrag offen hält, auch mit Vorerkrankungen. Bei einer Entsendung innerhalb der EU bestätigt die A1-Bescheinigung, dass weiter deutsches Recht gilt, in der Regel bis 24 Monate. Für Länder mit Sozialversicherungsabkommen gibt es eigene Bescheinigungen, und die Abkommen umfassen nicht immer die Krankenversicherung. Für Länder ohne Abkommen gibt es gar keine solche Bescheinigung, dort trägt der Arbeitgeber die Absicherung.
Der Preis sagt bei Langzeitpolicen wenig. Der Test von 2026 zeigt, dass Preis und Leistung weit auseinanderliegen: Für ein halbes Jahr zahlen 56- bis 74-Jährige bei einzelnen Anbietern bis zu 9.360 Euro, während gute Tarife für 90 Tage unter 60 Jahren rund 177 Euro kosten.
Prüfen Sie diese acht Punkte, bevor Sie auf den Beitrag schauen. Sie stehen selten auf der Vergleichsseite, sondern in den Bedingungen.
| Punkt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Verlängerbarkeit im Ausland | ob Sie nachbuchen können, ohne nach Deutschland zurückzufliegen |
| Deckung im Heimatland | 3 bis 6 Wochen Heimaturlaub im Jahr sind üblich, manche Tarife zahlen in Deutschland nichts |
| Aufnahme von Vorerkrankungen | akute Behandlung ist meist gedeckt, geplante Behandlung praktisch nie |
| Höchstsumme | unbegrenzt ist besser als eine Grenze von 300.000 Euro |
| Selbstbehalt | 0 bis 100 Euro je Fall ist üblich, 1.000 Euro im Jahr senken eine Vollversicherung um 20 bis 40 Prozent |
| Schwangerschaft und Geburt | oft nur gedeckt, wenn die Schwangerschaft erst auf der Reise beginnt |
| Nordamerika-Zuschlag | USA und Kanada kosten je Tag oft das Doppelte bis Vierfache |
| Kündigungsfristen | besser ist eine taggenaue Erstattung des Restbeitrags bei früherer Rückkehr |
Eine Langzeitreisepolice zahlt akute Behandlung. Vorsorge, Zahnersatz über die Schmerzbehandlung hinaus, geplante Operationen, chronische Therapien und eine geplante Geburt sind ausgeschlossen oder stark begrenzt. Wer zwei Jahre im Ausland lebt, dort arbeitet und eine Familie gründet, ist damit nicht versorgt, auch wenn die Police formal noch läuft.
Die Grenze ist klar: Sobald Sie den Wohnsitz verlegen, sobald Ihr Aufenthalt die Höchstlaufzeit des Tarifs übersteigt oder sobald das Zielland für Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis einen Versicherungsnachweis mit vollem Leistungsumfang fordert, gehört die Absicherung auf eine internationale Krankenvollversicherung umgestellt. Sie kostet mehr, deckt aber den Alltag und nicht nur den Notfall. Umgekehrt gilt: Für drei Wochen Urlaub brauchen Sie keine Langzeitpolice, da ist der Jahresvertrag die günstigere und ausreichende Lösung.
Fragen und Antworten
Sobald eine einzelne Reise länger dauert als die Grenze in Ihrem Vertrag, meist 42 oder 56 Tage. Einzelne Jahrestarife reichen bis 70 Tage.
Je Tarif 2 Monate bis 5 Jahre. Ab 66 Jahren verkürzen viele Anbieter auf 12 Monate, ab 76 Jahren auf 6 Monate.
Gute Tarife decken 3 bis 6 Wochen Heimaturlaub im Jahr, andere zahlen in Deutschland nichts. Das steht in den Bedingungen unter Heimaturlaub.
Ja, solange die Mitgliedschaft besteht und Ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt. Der Anspruch auf Leistungen ruht während des Auslandsaufenthalts trotzdem.
Akute Behandlungen sind meist gedeckt, geplante Behandlungen und Reisen zum Zweck der Behandlung nicht. Chronische Therapien gehören in eine Vollversicherung.
Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt staatliche Behandlung, aber keinen Rücktransport und keine Privatärzte. Eine Langzeitpolice schließt diese Lücke.
Unter 40 Jahren ohne Nordamerika ab etwa 80 Euro im Monat, ab 60 Jahren oft 400 bis 700 Euro. Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag um 20 bis 40 Prozent.
In der EU bestätigt die A1-Bescheinigung deutsches Recht, in der Regel bis 24 Monate. Den Rücktransport deckt sie nicht, den sollte der Arbeitgeber zusätzlich einkaufen.
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Ein Jahresvertrag für Urlaubsreisen kostet für eine Person meist 8 bis 25 Euro im Jahr, für eine Familie etwa 20 bis 9 …
Was zahlt die Auslandskrankenversicherung?
Sie zahlt die akute Behandlung im Ausland: Arzt, Krankenhaus, Medikamente, Transport in die Klinik, Schmerzbehandlung …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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