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Welche Auslandskrankenversicherung brauche ich für lange Aufenthalte?

Kurz gesagt

Bis etwa 56 Tage je Reise reicht ein normaler Jahresvertrag. Wer länger bleibt, braucht eine eigene Langzeitreisepolice, je nach Alter rund 21 bis 210 Euro im Monat. Wer den Wohnsitz ins Ausland verlegt, kommt damit nicht weit: Dann gehört die Absicherung auf eine internationale Krankenvollversicherung umgestellt, ab etwa 80 Euro im Monat.

Welche Auslandskrankenversicherung brauche ich für lange Aufenthalte?

Was es kostet

Veröffentlichte Beiträge für Langzeitreisepolicen und internationale Krankenvollversicherungen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Langzeitreisepolice bis 27 Jahreetwa 21 Euro im Monat (41,90 Euro für 2 Monate)
Langzeitreisepolice bis 65 Jahreetwa 29 Euro im Monat (57,50 Euro für 2 Monate)
Langzeitreisepolice 66 bis 75 Jahreetwa 75 Euro im Monat (149,40 Euro für 2 Monate)
Langzeitreisepolice ab 76 Jahrenetwa 210 Euro im Monat (420,50 Euro für 2 Monate)
Reise über 12 Monate, unter 55 Jahrenab etwa 1,63 Euro am Tag ohne Nordamerika, ab etwa 2,20 Euro mit
Reise über 2 bis 5 Jahre, unter 55 Jahrenab etwa 2,27 Euro am Tag ohne Nordamerika, ab etwa 2,87 Euro mit
90 Tage Reise, unter 60 Jahren, guter Tarif im Test 2026rund 177 Euro
6 Monate Reise, 56 bis 74 Jahre, teurer Anbieter im Test 2026bis zu 9.360 Euro
3 Monate Reise, Einzelperson, Empfehlungen im Vergleichetwa 60 bis 170 Euro
12 Monate Reise, Einzelperson, Empfehlungen im Vergleichetwa 480 bis 1.400 Euro
Internationale Krankenvollversicherung, unter 40 Jahren, ohne Nordamerikaab etwa 80 Euro im Monat, Standardtarife etwa 95 bis 140 Euro
Internationale Krankenvollversicherung ab 60 Jahren, ohne Nordamerikaetwa 400 bis 700 Euro im Monat

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Die Monatsangaben sind aus veröffentlichten Zweimonatsbeiträgen gerechnet und deshalb gerundet. Die Altersgrenzen unterscheiden sich je Anbieter. Ihr Beitrag hängt von Alter, Dauer, Zielland, Selbstbehalt und den Gesundheitsfragen ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Auslandssemester, 10 Monate in Kanada, 24 Jahre alt

Der Jahresvertrag für Urlaubsreisen endet nach 56 Tagen. So sieht die Rechnung mit der passenden Police aus.

Reisedauer305 Tage
Jahresvertrag für Urlaubsreisendeckt nur die ersten 56 Tage
Langzeitreisepolice mit Nordamerika, ab 2,20 Euro am Tagetwa 670 bis 900 Euro
Selbstbehalt0 bis 100 Euro je Behandlungsfall
Heimaturlaub in Deutschland3 Wochen mitversichert

Zusammen etwa 670 bis 900 Euro für 10 Monate, rund 67 bis 90 Euro im Monat. Die Beiträge zur gesetzlichen Kasse laufen daneben weiter, ohne dass sie im Ausland leistet. Rechenbeispiel mit veröffentlichten Tagesbeiträgen.

Der Bruch liegt bei der Reisedauer, nicht beim Reiseziel

Jede Reisepolice hat eine Höchstdauer je Reise. Bei Einmalpolicen buchen Sie die Tage genau, bei Jahresverträgen steht die Grenze im Kleingedruckten: Üblich sind 42 oder 56 Tage, einzelne Tarife reichen bis 70 Tage. Ab dem ersten Tag darüber sind Sie ohne Schutz, obwohl der Vertrag weiterläuft und Sie den Beitrag gezahlt haben.

Wer länger unterwegs ist, wechselt das Produkt. Langzeitreisepolicen laufen je Tarif 2 Monate bis 5 Jahre und setzen voraus, dass Ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt. Geben Sie den Wohnsitz auf, greift keine Reisepolice mehr, dann brauchen Sie eine internationale Krankenvollversicherung.

ReisedauerPassendes ProduktGrobe Kosten
bis 56 Tage je ReiseJahresvertrag für Urlaubsreisenab etwa 8 bis 30 Euro im Jahr
57 Tage bis 12 MonateLangzeitreisepolice, taggenau gebuchtetwa 21 bis 210 Euro im Monat je Alter
1 bis 5 Jahre, Wohnsitz bleibt in DeutschlandLangzeitreisepolice mit Verlängerungetwa 2,30 bis 2,90 Euro am Tag unter 55 Jahren
Wohnsitz ins Ausland verlegtinternationale Krankenvollversicherungab etwa 80 Euro im Monat

Sieben Fälle, sieben Antworten

Die Fälle unterscheiden sich weniger im Reiseziel als in zwei Fragen: Bleibt Ihr Wohnsitz in Deutschland, und arbeiten oder studieren Sie im Ausland? Danach richtet sich, welche Deckung passt und was mit der Krankenkasse daheim geschieht.

Suchen Sie die Zeile, die zu Ihnen passt. Prüfen Sie dann die letzte Spalte, denn sie entscheidet, ob eine Reisepolice genügt oder ob Sie eine volle Absicherung brauchen.

FallPassende DeckungLaufzeitKrankenkasse in Deutschland
Urlaub innerhalb der TagesgrenzeJahresvertrag für Urlaubsreisen1 Jahr, je Reise bis 56 Tagebesteht fort, Leistung im Ausland nur nach EU-Recht
Langzeitreise oder WeltreiseLangzeitreisepolice, taggenau gebucht2 Monate bis 5 Jahrebesteht fort, solange der Wohnsitz bleibt
Auslandssemester und StudiumLangzeitreisepolice oder der vorgeschriebene Schutz der Gasthochschulemeist 5 bis 12 Monatestudentische Versicherung läuft weiter, Leistung im Ausland ruht
Praktikum, Work and Travel, Au-pairLangzeitpolice, die Arbeit im Ausland ausdrücklich einschließt3 bis 24 Monateje nach Arbeitsvertrag im Gastland, oft dortige Pflichtversicherung
Entsendung durch den ArbeitgeberAuslandsschutz über den Arbeitgeber, dazu eigener RücktransportDauer der Entsendung, in der EU bis 24 Monatebleibt deutsch, wenn A1 oder eine Abkommensbescheinigung vorliegt
Auswanderung mit Wohnsitzwechselinternationale Krankenvollversicherungunbefristetendet in der Regel, Anwartschaft für die Rückkehr möglich
Rentner mit langem WinteraufenthaltLangzeitreisepolice für die Monate der Abwesenheit3 bis 6 Monate je Winterbesteht fort, solange Deutschland Hauptwohnsitz bleibt

Was mit der Krankenkasse in Deutschland passiert

Solange Ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt, bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse bestehen, und Sie zahlen weiter Beiträge. Der Anspruch auf Leistungen ruht aber, solange Sie sich im Ausland aufhalten. In der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich hilft die Europäische Krankenversicherungskarte, sie zahlt jedoch nur, was eine staatliche Behandlung dort kostet. Den Rücktransport nach Deutschland zahlt die Kasse in keinem Fall.

Verlegen Sie Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in ein Land außerhalb dieser Gruppe, endet die Mitgliedschaft meist. Wer zurückkommen will, sichert sich mit einer Anwartschaft den Wiedereinstieg. Das ist ein kleiner Monatsbeitrag ohne Leistungen, der Ihnen den Vertrag offen hält, auch mit Vorerkrankungen. Bei einer Entsendung innerhalb der EU bestätigt die A1-Bescheinigung, dass weiter deutsches Recht gilt, in der Regel bis 24 Monate. Für Länder mit Sozialversicherungsabkommen gibt es eigene Bescheinigungen, und die Abkommen umfassen nicht immer die Krankenversicherung. Für Länder ohne Abkommen gibt es gar keine solche Bescheinigung, dort trägt der Arbeitgeber die Absicherung.

Acht Punkte, die über den Tarif entscheiden

Der Preis sagt bei Langzeitpolicen wenig. Der Test von 2026 zeigt, dass Preis und Leistung weit auseinanderliegen: Für ein halbes Jahr zahlen 56- bis 74-Jährige bei einzelnen Anbietern bis zu 9.360 Euro, während gute Tarife für 90 Tage unter 60 Jahren rund 177 Euro kosten.

Prüfen Sie diese acht Punkte, bevor Sie auf den Beitrag schauen. Sie stehen selten auf der Vergleichsseite, sondern in den Bedingungen.

PunktWorauf es ankommt
Verlängerbarkeit im Auslandob Sie nachbuchen können, ohne nach Deutschland zurückzufliegen
Deckung im Heimatland3 bis 6 Wochen Heimaturlaub im Jahr sind üblich, manche Tarife zahlen in Deutschland nichts
Aufnahme von Vorerkrankungenakute Behandlung ist meist gedeckt, geplante Behandlung praktisch nie
Höchstsummeunbegrenzt ist besser als eine Grenze von 300.000 Euro
Selbstbehalt0 bis 100 Euro je Fall ist üblich, 1.000 Euro im Jahr senken eine Vollversicherung um 20 bis 40 Prozent
Schwangerschaft und Geburtoft nur gedeckt, wenn die Schwangerschaft erst auf der Reise beginnt
Nordamerika-ZuschlagUSA und Kanada kosten je Tag oft das Doppelte bis Vierfache
Kündigungsfristenbesser ist eine taggenaue Erstattung des Restbeitrags bei früherer Rückkehr

Wann eine Langzeitpolice zu wenig ist

Eine Langzeitreisepolice zahlt akute Behandlung. Vorsorge, Zahnersatz über die Schmerzbehandlung hinaus, geplante Operationen, chronische Therapien und eine geplante Geburt sind ausgeschlossen oder stark begrenzt. Wer zwei Jahre im Ausland lebt, dort arbeitet und eine Familie gründet, ist damit nicht versorgt, auch wenn die Police formal noch läuft.

Die Grenze ist klar: Sobald Sie den Wohnsitz verlegen, sobald Ihr Aufenthalt die Höchstlaufzeit des Tarifs übersteigt oder sobald das Zielland für Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis einen Versicherungsnachweis mit vollem Leistungsumfang fordert, gehört die Absicherung auf eine internationale Krankenvollversicherung umgestellt. Sie kostet mehr, deckt aber den Alltag und nicht nur den Notfall. Umgekehrt gilt: Für drei Wochen Urlaub brauchen Sie keine Langzeitpolice, da ist der Jahresvertrag die günstigere und ausreichende Lösung.

Schritt für Schritt

  1. Reisedauer in Tagen festhalten und mit der Grenze je Reise in Ihrem Vertrag vergleichen.
  2. Klären, ob Ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt oder ob Sie ihn abmelden.
  3. Zielländer auflisten und prüfen, ob USA, Kanada oder Mexiko dabei sind.
  4. Bedingungen auf Verlängerung im Ausland, Heimaturlaub, Höchstsumme und Rücktransport lesen.
  5. Bei Wohnsitzwechsel eine internationale Krankenvollversicherung rechnen lassen und die Anwartschaft in Deutschland klären.

Checkliste

  • Reisedauer je Reise liegt innerhalb der Grenze der Police
  • Verlängerung auch vom Ausland aus möglich
  • Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll ist
  • Heimaturlaub in Deutschland mitversichert
  • Höchstsumme unbegrenzt oder deutlich über 300.000 Euro
  • Nordamerika eingeschlossen, wenn dort ein Zwischenstopp geplant ist
  • Arbeit im Ausland ausdrücklich erlaubt, wenn Sie arbeiten oder ein Praktikum machen
  • Anwartschaft in Deutschland geklärt, wenn Sie den Wohnsitz aufgeben

Häufige Fehler

  • Den Jahresvertrag für eine Reise über 56 Tage nutzen und die Tagesgrenze überlesen
  • Den Wohnsitz abmelden und trotzdem nur eine Reisepolice abschließen
  • Eine Police wählen, die sich vom Ausland aus nicht verlängern lässt
  • Nordamerika weglassen und dort später einen Zwischenstopp einplanen
  • Erwarten, dass Vorsorge, Zahnersatz oder eine geplante Geburt mitversichert sind
  • Bei Work and Travel einen Tarif nehmen, der Arbeit im Ausland ausschließt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ab welcher Reisedauer brauche ich eine Langzeitpolice?

Sobald eine einzelne Reise länger dauert als die Grenze in Ihrem Vertrag, meist 42 oder 56 Tage. Einzelne Jahrestarife reichen bis 70 Tage.

Wie lange kann eine Langzeitreisepolice laufen?

Je Tarif 2 Monate bis 5 Jahre. Ab 66 Jahren verkürzen viele Anbieter auf 12 Monate, ab 76 Jahren auf 6 Monate.

Zahlt die Police, wenn ich zwischendurch nach Deutschland komme?

Gute Tarife decken 3 bis 6 Wochen Heimaturlaub im Jahr, andere zahlen in Deutschland nichts. Das steht in den Bedingungen unter Heimaturlaub.

Muss ich Beiträge an die gesetzliche Kasse weiterzahlen?

Ja, solange die Mitgliedschaft besteht und Ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt. Der Anspruch auf Leistungen ruht während des Auslandsaufenthalts trotzdem.

Was gilt bei Vorerkrankungen?

Akute Behandlungen sind meist gedeckt, geplante Behandlungen und Reisen zum Zweck der Behandlung nicht. Chronische Therapien gehören in eine Vollversicherung.

Brauche ich für ein Auslandssemester in der EU überhaupt etwas?

Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt staatliche Behandlung, aber keinen Rücktransport und keine Privatärzte. Eine Langzeitpolice schließt diese Lücke.

Was kostet der Wechsel auf eine internationale Krankenvollversicherung?

Unter 40 Jahren ohne Nordamerika ab etwa 80 Euro im Monat, ab 60 Jahren oft 400 bis 700 Euro. Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag um 20 bis 40 Prozent.

Was gilt bei einer Entsendung durch den Arbeitgeber?

In der EU bestätigt die A1-Bescheinigung deutsches Recht, in der Regel bis 24 Monate. Den Rücktransport deckt sie nicht, den sollte der Arbeitgeber zusätzlich einkaufen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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