Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
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Kurz gesagt
Bei der Rechtsschutzversicherung gilt meist eine Wartezeit von drei Monaten, etwa für Arbeitsrecht, Mietrecht und Verträge. Im Verkehrsrecht und bei Schadenersatz gibt es in der Regel keine. Wer lückenlos aus einem anderen Rechtsschutzvertrag wechselt, bekommt die Wartezeit oft angerechnet.
Richtwerte aus veröffentlichten Tests und Tarifbeispielen, damit Sie die Wartezeit gegen den Beitrag abwägen können.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Single, vier Bausteine, 300 Euro Selbstbeteiligung | etwa 25 bis 32 Euro im Monat |
| Familie, vier Bausteine | etwa 32 bis 40 Euro im Monat |
| Familienpaket Privat, Beruf, Verkehr, 150 Euro Selbstbeteiligung | etwa 251 bis 978 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026. Für die Wartezeit zählen die Bedingungen Ihres Tarifs.
Rechenbeispiel
Wann der Mietrechtsbaustein greift.
| Vertragsbeginn | 1. März |
| Ende der Wartezeit | 31. Mai |
| Mieterhöhung verlangt am 15. April | nicht versichert |
| Mangel und Streit ab 10. Juni | versichert |
Nur Streit, der nach dem 31. Mai beginnt, ist im Mietrecht gedeckt.
Die Wartezeit soll verhindern, dass jemand erst abschließt, wenn der Ärger schon absehbar ist. Deshalb gilt sie vor allem in Bereichen, in denen Streit sich ankündigt.
Die genauen Zeiten stehen in Ihren Bedingungen und unterscheiden sich je nach Tarif.
| Bereich | Übliche Wartezeit |
|---|---|
| Verkehrsrecht | keine |
| Schadenersatz | keine |
| Strafrecht | meist keine |
| Arbeitsrecht | drei Monate |
| Mietrecht | drei Monate |
| Vertragsrecht | drei Monate |
Entscheidend ist der Rechtsverstoß, also der Moment, in dem der Streit entsteht. Kündigt der Arbeitgeber in der Wartezeit, ist der Fall nicht versichert, auch wenn die Klage erst später kommt.
Liegt der Auslöser vor Vertragsbeginn, zahlt kein Versicherer, egal wie lange Sie danach warten.
Wechseln Sie ohne Lücke aus einem anderen Rechtsschutzvertrag mit gleichem Umfang, rechnen viele Versicherer die dort verbrachte Zeit an.
Einige Tarife verzichten gegen Aufpreis auf die Wartezeit. Das hilft nur bei Streit, der nach Vertragsbeginn entsteht.
Fragen und Antworten
Für Verkehr und Schadenersatz meist ja. Für Arbeit und Miete nur mit Vorversicherung oder als Sonderleistung.
Die Wartezeit läuft ab dem vereinbarten Vertragsbeginn.
Dann ist er dauerhaft nicht versichert, auch nach Ablauf der Wartezeit.
Für bisher versicherte Bausteine meist nicht, für neu hinzukommende schon.
Manche Tarife zahlen eine telefonische Beratung sofort, das ersetzt aber keinen Prozessschutz.
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