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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Wie wechsle ich meine Haftpflichtversicherung?

Kurz gesagt

Schließen Sie zuerst den neuen Vertrag ab, mit Beginn genau zum Ablauf des alten. Dann kündigen Sie den alten Vertrag, meist mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden geht es auch früher. Ein guter neuer Tarif kostet oft nur 50 bis 120 Euro im Jahr.

Wie wechsle ich meine Haftpflichtversicherung?

Was es kostet

Was ein neuer Vertrag kostet, nach veröffentlichten Tarifbeispielen und Testergebnissen.

BeispielRichtwert
Single, Deckung 10 bis 50 Millionen Euroetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Familie mit Kindernetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Sehr guter Familientarif ohne Selbstbeteiligungab etwa 48 bis 80 Euro im Jahr
Durchschnitt der geprüften Familientariferund 99 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Testergebnissen. Ihr Beitrag hängt von Umfang und Selbstbeteiligung ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Paar mit altem Singlevertrag aus dem Jahr 2015

Sie zieht zu ihm, beide haben je einen eigenen Vertrag. Versicherungsjahr des älteren Vertrags endet am 1. Januar.

Bisher: zwei Singleverträgeetwa 75 plus 90 Euro im Jahr
Neu: ein Familientarif mit 50 Millionen Euro Deckungetwa 70 bis 110 Euro im Jahr
Neuer Vertrag beginnt1. Januar
Kündigung des alten Vertrags spätestens30. September

Rund 55 bis 95 Euro weniger im Jahr, dazu mehr Leistung. Den zweiten Vertrag kündigen Sie wegen des Wegfalls des Risikos oder zum nächsten Ablauf.

Warum sich ein Wechsel oft lohnt

Haftpflichttarife haben sich in den letzten Jahren stark verbessert. Neuere Verträge decken zum Beispiel Schäden an geliehenen Sachen, verlorene Schlüssel oder Schäden, die Ihnen ein nicht versicherter Dritter zufügt. Alte Verträge kennen das oft nicht oder nur mit kleinen Summen.

Gleichzeitig kosten gute neue Tarife häufig weniger als ein alter Vertrag, der jedes Jahr etwas teurer geworden ist. Wer seinen Vertrag seit mehr als sieben Jahren nicht angesehen hat, sollte ihn vergleichen.

Die Kündigungswege im Überblick

Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall. Daneben gibt es zwei Sonderrechte, mit denen Sie nicht bis zum Ende des Versicherungsjahres warten müssen.

Bei einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung dürfen Sie nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen. Nach einem Schadenfall haben beide Seiten nach § 111 VVG ein Kündigungsrecht, ebenfalls innerhalb eines Monats, gerechnet ab Zahlung oder Ablehnung.

AnlassFristWirkung
Ordentliche Kündigungmeist drei Monate vor Ablaufzum Ende des Versicherungsjahres
Beitragserhöhung ohne Mehrleistungein Monat nach der Mitteilungfrühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung
Nach einem Schadenfallein Monat nach Zahlung oder Ablehnungsofort oder zum Ende des Versicherungsjahres, je nach Wahl
Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeitdrei Monatezum Ende des dritten Jahres und danach jährlich

So vermeiden Sie eine Lücke

Eine Lücke von nur einem Tag kann teuer werden, denn in der Haftpflicht geht es um Schäden bis in die Millionen. Setzen Sie den Beginn des neuen Vertrags deshalb auf den Tag, an dem der alte endet, und kündigen Sie erst, wenn die Zusage des neuen Versicherers vorliegt.

Für Schäden, die vor dem Wechsel passiert sind, bleibt der alte Versicherer zuständig, auch wenn sie erst später auffallen. Sie verlieren also nichts, wenn Sie während eines laufenden Schadens wechseln.

Wann Sie nicht wechseln sollten

Wenn Ihr Tarif mindestens 10 Millionen Euro Deckung hat, Forderungsausfall, Mietsachschäden und geliehene Sachen einschließt und im Preis im üblichen Rahmen liegt, gibt es keinen Grund für einen Wechsel. Manche Versicherer stellen bestehende Kunden auch ohne neuen Vertrag auf den aktuellen Tarif um, fragen Sie danach.

Vorsicht auch bei mehreren Schäden in kurzer Zeit: Neue Versicherer fragen nach Vorschäden und nehmen dann nicht jeden an. Hier ist ein Gespräch mit dem jetzigen Versicherer manchmal der bessere Weg.

Schritt für Schritt

  1. Alten Vertrag heraussuchen: Deckungssumme, Ablaufdatum, Selbstbeteiligung.
  2. Prüfen, ob sich Ihre Lebenslage geändert hat, etwa Heirat, Kind oder Hund.
  3. Neue Angebote mit gleichem oder besserem Umfang vergleichen.
  4. Neuen Vertrag mit Beginn zum Ablauf des alten abschließen.
  5. Alten Vertrag schriftlich oder per E-Mail kündigen und die Bestätigung aufheben.

Checkliste

  • Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro
  • Forderungsausfalldeckung enthalten
  • Mietsachschäden und geliehene Sachen eingeschlossen
  • Beginn des neuen Vertrags ohne Lücke zum alten
  • Vorschäden der letzten Jahre ehrlich angegeben
  • Kündigungsbestätigung des alten Versicherers liegt vor

Häufige Fehler

  • Alten Vertrag kündigen, bevor der neue zugesagt ist
  • Frist verpassen und ein weiteres Jahr im alten Vertrag bleiben
  • Nach Heirat zwei Verträge weiterlaufen lassen
  • Nur auf den Preis schauen und Leistungen wie Schlüsselverlust verlieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich meine Haftpflicht jederzeit wechseln?

Nein, regulär nur zum Ende des Versicherungsjahres mit meist drei Monaten Frist. Früher geht es nach einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung oder nach einem Schadenfall.

Reicht eine E-Mail für die Kündigung?

Bei den meisten Verträgen ja, denn üblich ist die Textform. Heben Sie die Bestätigung des Versicherers auf.

Wer zahlt einen Schaden, der vor dem Wechsel passiert ist?

Der alte Versicherer, denn es zählt der Zeitpunkt, an dem der Schaden entstanden ist. Melden Sie ihn trotzdem sofort.

Kann ich während eines laufenden Schadens wechseln?

Ja. Der alte Versicherer bleibt für diesen Schaden zuständig. Den neuen Vertrag schließen Sie wie gewohnt ab und geben den Schaden als Vorschaden an.

Was passiert bei Heirat mit zwei Verträgen?

Einer davon wird überflüssig. Viele Versicherer heben den jüngeren Vertrag auf Wunsch auf, sonst kündigen Sie ihn zum nächsten Ablauf.

Verliere ich Rabatte beim Wechsel?

Schadenfreiheitsrabatte wie bei der Kfz-Versicherung gibt es in der Haftpflicht kaum. Nur Bündelnachlässe fallen weg, wenn Sie einen Vertrag aus einem Paket lösen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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